• Ist es nicht stark übertrieben, dass man wegen angeblichem Lärm alle zwei Wochen klagen kann? Wäre es täglich, würde ich es verstehen. Aber alle zwei Wochen, 17 mal im Jahr? Ist das nicht stark übertrieben?

    Ob es übertrieben ist, oder nicht, das bewertet letztendlich das Gericht.


    Bei uns stand zB in der Baugebietssatzung, das mit periodischem Lärm durch Sportveranstaltungen gerechnet werden muss, und man daraus keine Ansprüche ableiten darf.


    Die sauberste Müllverbrennungsanlage der Welt hier in Hembach, musste abgeschalten werden, weil ein paar Anwohner - die in dem Wissen um den Betrieb (die Anlage stand bereits mind. ein Jahrzehnt vorher da) - trotzdem in der Nähe gebaut haben und ihnen danach eingefallen ist dagegen zu klagen und eine Abschaltung zu erzwingen.


    Mich hat ein Nachbar angezeigt, weil er vermutet hat, dass mein Kniestock höher als 75 cm ist und hat mir die Aufsichtsbehörde auf den Hals gehetzt.


    Was soll ich sagen....


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Ich glaube nicht, dass die Verhältnismäßigkeit für dieses Urteil hier gegeben ist. Man wird sich da einigen. Eine Garantie dass es nicht mehr als soundsoviele Spiele im Jahr geben wird. Irgendsowas.

  • Der Verein hat sich ja anscheinend trotzt Auflagen in der Baugenehmigung für den Bau entschieden:


    Zitat aus Artikel:


    Auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigung sind damit Spiele werktags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie sonntags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig.

    Verstehe die Aufregung also nicht. :nix:


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  • Also am besten die Hütte wieder abreißen.... Sorry, aber wenn die diese Auflagen in der Baugenehmigung hatten, ist das jetzt ein kein Grund die Anwohner anzugreifen, die ihr Recht haben wollen, sondern einfach nur blöd von den Freiburgern trotzdem zu bauen.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Manchmal gibt es ja auch den Weg - vor allem bei solchen Dimensionen - vollendete Tatsachen zu schaffen, in der Hoffnung, das keiner klagt oder sich mit entsprechenden Strafzahlungen wieder rauszuwinden.


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  • Also am besten die Hütte wieder abreißen.... Sorry, aber wenn die diese Auflagen in der Baugenehmigung hatten, ist das jetzt ein kein Grund die Anwohner anzugreifen, die ihr Recht haben wollen, sondern einfach nur blöd von den Freiburgern trotzdem zu bauen.

    Trotzdem übertrieben die Klagerei in Deutschland.

  • Reguläre Spielzeiten der ersten und zweiten Liga betroffen. Und alle internationalen Spielzeiten.


    Nice. Gut geplant. Zulassungsvoraussetzungen zum Spielbetrieb offensichtlich nicht gegeben.



    Aber ok, wenn das eigentlich vorher schon klar war ... hart bleiben. Fußball ist nicht alles.

  • Zum einen war das ein Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz. Heisst: Dies hat nur vorläufige Wirkung bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens; dies könnte theoretisch anders ausgehen (unwahrscheinlich). Es ist schon ein starkes Indiz dafür, dass auch im Hauptsacheverfahren eine entsprechende Entscheidung ergeht.


    Zitat


    Die in der Baugenehmigung festgelegten maximalen Lärmwerte für den Spiel-betrieb in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie der Nachtzeit ab 22:00 Uhr überschritten das den Antragstellern nach der Sportan-lagenlärmschutzverordnung in einem allgemeinen Wohngebiet zumutbare Maß. Hinsichtlich dieser Zeiten untersagte der Senat im Verfahren des vorläufi-gen Rechtsschutzes die Nutzung des Stadions für Fußballspiele. Im Übrigen wies er die Beschwerden der Antragsteller zurück.

    https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,lde/startseite/medien/freiburg_+spielbetrieb+im+neuen+sc-stadion+waehrend+der+ruhezeiten+und+der+nachtzeit+untersagt/?listpage=1212860


    Man hätte seitens desjenigen, der die Baugenehmigung beantragt und erhalten hat, gegen die darin festgelegten maximalen Lärmwerte vorgehen müssen. Das sind in der Regel Auflagen.


    Oder wenn man zum Ergebnis gelangt, gegen die festgelegten Lärmwerte kann man nicht erfolgreich vorgehen (da rechtmäßig) plus man kann sie im Spielbetrieb nicht einhalten (dazu kann man Gutachten einholen), vom Bauvorhaben an diesem Standort Abstand nehmen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Einfach mal angenommen Freiburg schafft es irgendwann mal wieder in die EL, müssten bzw könnten die Spiele dann schon nachmittags stattfinden oder müsste evtl nach Sinsheim, KA, Stuttgart oder Lautern umgezogen werden?



    Edit: Heimspiele im DFB Pokal wird es dann ja auch keine mehr geben können bei den aktuellen Anstoßzeiten

  • Wenn das so im Hauptsacheverfahren bestätigt wird:


    Entweder kommt die UEFA mit entsprechenden Anstosszeiten entgegen. Oder sie müssen diese Spiele woanders austragen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Vielleicht macht das in ganz Deutschland Schule und zwingt damit die DFL zu vernünftigen Anstoßzeiten :nix:

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