• Wenn man mal die ganze Geschichte aus sportlicher Sicht sieht, hat dem HSV eigentlich nichts besseres passieren können als dieser Zwischenfall.

    Der lenkt komplett vom Versagen der Mannschaft ab, die bei einem unterklassigen Verein unter die Räder gekommen ist. Davon redet heute keiner. Normalerweise hätte die Hamburger Presse den HSV heute in Schutt und Asche gelegt.


    Hätte der Mathenia doch am Samstag mal einen Reporter angeschnauzt.

    "Wir wollten noch einmal neue Leitplanken setzen."

  • Also ich hab da ja eine wie so oft exklusive Meinung.


    Ich finde die Profis verdienen so viel Geld, da müssen sie beleidigungen jeglicher Art wegstecken können.

    So ein Aussetzer darf niemals passieren, er steht im Rampenlicht ist Vorbild für viele Kinder als Spieler.

    Ich glaube jeder von uns war schon auf Spiele wo Spieler aufs übelste beschuldigt werden, wenn da jeder auf die Tribüne springt, wo kommen wir da hin.

    Assige Einstellung wenn man bedenkt was Leisner sich anhören musste.


    Aber passt ins Gesamtbild.

  • Wenn unsere mal so eine Überraschung schaffen würden, würde ich nur feiern wie 2007 und käme nie auf die jemand zu beleidigen. Und unsere Schadenfreude zur Blamage sollte sich auch in Grenzen halten. Ich sage nur ULM! ?

    Ironie setzt Intelligenz beim Empfänger voraus! :zany_face: Dummheit fängt da an, wo man Ironie nicht versteht! :face_with_tears_of_joy:

  • Strafrechtlich wäre das Verhalten von Leistner durch Notwehr gerechtfertigt. Sofern es überhaupt als Körperverletzung zu qualifizieren wäre, dafür reicht ein leichtes "Rumschubsen" nicht aus.


    Fortgesetzte Beleidigungen wie "Hurensohn", "Penner", "Deine Mutter ist eine Hure" etc. müssen nicht hingenommen werden, dagegen kann man sich auch körperlich zur Wehr setzen.


    Tätliche Notwehr gegen Beleidigungen | Rechtslupe


    Urteil des 3. Strafsenats vom 17.5.2018 - 3 StR 622/17 -



    Ein Fussballstadion ist kein rechtsfreier Raum. Leistner könnte gegen den betreffenden Zuschauer auch einen Strafantrag wegen Beleidigung stellen.



    Durch die Sportgerichtsbarkeit wird Leistner, auch weil er durch sein Verhalten gegen die Hygienebestimmungen des DFB verstossen hat, mit einer Strafe (Sperre für x Spiele) rechnen müssen. Wobei man auch hier die vorangegangene Provokation, die strafrechtlich relevant ist, durch den Zuschauer strafmildernd zugunsten von Leistner berücksichtigen muss.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Also ich hab da ja eine wie so oft exklusive Meinung.


    Ich finde die Profis verdienen so viel Geld, da müssen sie beleidigungen jeglicher Art wegstecken können.

    So ein Aussetzer darf niemals passieren, er steht im Rampenlicht ist Vorbild für viele Kinder als Spieler.

    Ich glaube jeder von uns war schon auf Spiele wo Spieler aufs übelste beschuldigt werden, wenn da jeder auf die Tribüne springt, wo kommen wir da hin.

    Gewalt ist immer die falsche Lösung.

    Solche Beleidigungen allerdings mit dem Verdienst des Beleidigten aufrechnen zu wollen, da kannst dir auch nur ans Hirn langen.

    >>Der Club und auch der gemeine Fan muss erkennen, dass wir den Anschluss nach oben verpasst haben.<<

    --D. Hecking, 07/2022

  • Wenn das stimmt, was geschrieben wird, dann kann denke ich jeder, der selbst Kinder hat, seine Reaktion mehr als nachvollziehen. Man weiß ja auch nicht, was es bei seinem ersten Kind eventuell für Komplikationen in der Schwangerschaft gab usw.. Da kann er an einem extrem wunden Punkt getroffen worden sein.


    Ich frag mich auch was bei so Leuten falsch läuft, die Anderen so etwas an den Kopf werfen. Noch dazu, wenn die eigene Mannschaft gewonnen hat und es eigentlich keinen Grund für Frust gibt. Erschreckend...

    In guten wie in schlechten Zeiten!

  • A Fussballstadion is nix für Klosterschüler und sonstige dauerbetroffenen.

    Ich stimme jedem zu der sagt das ein Fussballer mit auch robust geäußerter Kritik durchaus umzugehen hat ohne das man für ihn die Seelsorge anrufen muss.


    Aber Beleidigungen gegen die Familie sind irgendwie unter aller Sau.

    Und wie du schreibst, wer selber Kinder oder Familie hat dürfte vollstes Verständnis für Leistner haben.


    Ich hoffe die "Justiz" in Frankfurt sieht das ähnlich und lässt es bei einer symbolischen Strafe.

  • Glaub mir keiner kann es besser beurteilen wie ich im moment. Meine Frau und ich machen genau dieses Thema gerade mit.

    Aber es ändert ja nix, deswegen darf ich doch auch auf Arbeit niemand körperlich angehen. Auch wenn ich es Menschlich verstehe und nachvollziehen kann.

    Im Beruf darf ich es halt einfach nicht, da gibt es auch kein Gesetz wo es mir erlaubt wenn ich beleidigt werde

  • Was viele hier völlig vergessen, die Aktion von Leistner hätte auch zu einer Eskalation führen können.

    Dies hätte sowohl für ihn, wie auch für den Ordnungsdienst, Folgen haben können.

    Man stelle sich mal vor der wäre in den falschen Block gegangen, die hätten ihn platt gemacht.

    Auch wenn nachvollziehbar, so war es dennoch eine idiotische Aktion.

    Lieber stehend sterben, als kniend leben!

  • Letzen Endes wird Leistner zurecht ne Strafe bekommen und damit wird er leben müssen.

    Der Assi(Fan) wird bestimmt aber auch nich was bekommen nachdem Dynamo ja nach ihn sucht. Damit wird er auch leben müssen.

    Damit haben beide am Ende des Tages jeweils ausgeteilt und müssen dafür gerade stehen.

    Nichtsdestotrotz kann ich Leistner verstehen und hoffe das sich der "Fan" in die Hose geschxxxn hat.

  • Ok, führen wir das Faustrecht wieder ein!

    Wie Pepe umseitig darlegte, besteht dies in Teilen bereits oder noch.

    Notwehr hat nun nichts mit "Faustrecht" zu tun. Das ist ein strafrechtlicher Rechtfertigungstatbestand.


    Zitat

    § 32

    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



    Es wurde in einer grundsätzlichen Entscheidung festgestellt, dass man sich auch als Opfer einer Beleidigung auf Notwehr berufen kann.


    Zitat

    Die getroffenen Feststellungen belegen hinreichend, dass der Angeklagte zur Abwehr eines massiven gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf seine Ehre handelte. Diese darf als strafrechtlich geschütztes Rechtsgut (§§ 185 ff. StGB) grundsätzlich auch mit den Mitteln der Notwehr verteidigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1952 - 5 StR 1/52, BGHSt 3, 217, 218; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 32 Rn. 8); dies gilt jedenfalls, soweit es sich - wie hier - nicht um nur geringfügige Behelligungen im sozialen Nahbereich, sozial tolerables Verhalten oder eine sonstige Bagatelle handelt (vgl. SSW-StGB/

    Rosenau, 3. Aufl., § 32 Rn. 7).


    Manchmal frag ich mich, ob das Verlinkte auch gelesen wird, bevor man dazu seinen Senf abgibt :thinking_face:

    UNabhängig___Überparteilich

  • Glaube ich das vieles nicht gelesen wirt.


    Auch auf Facebook da werden Nachrichten kommentiert und man erkennt oft das nur die Überschrift gelesen wurde.


    Ich hatte mal die Meldung zur einer Übung zu einen Terro Anschlag geteilt.

    Nur war in der Überschrift nicht erkenntlich das es eine Übung war.

    Hatten einige gleich gehetzt ohne zu wissen um was es geht.

    Wegen Joker ab nächste Saison kommt Batmann zu Glub.

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