Michael Köllner (ehem. Cheftrainer)

  • Frag putzi und miguel. Die scheinen mehr zu wissen, weil sie verspüren bereits ein G‘schmäckl‘e.

  • Köllner ist in meinen Augen ein ebenso großer und asozialer Schmarotzer und übler Nachtreter wie der Hans Meyer.


    Einfach nur dreist und armselig den großartigen FCN zu verklagen!

  • Ich vermute mal, dass er ein Arbeits-Zeugnis wollte das von Borni unterschrieben ist. :smiling_face_with_heart_eyes:


    Jetzt macht das halt ein Maggus, der ihn gar nicht beurteilen kann. :unamused_face:


    :schaem:


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Und welcher „Beigeschmack“ soll das sein?

    Na ja um irgendwas muss die Klage ja gehen und ich denk mal net das es da um eine Abfindung geht weil des bei einem auslaufenden befristeten Vertrag eigentlich kein Klagegrund sein kann.


    Und weilst schon wieder Schaum vorm Mund hast. Solange ich aus der Zeitung nur an Dreizeiler hab erlaub ich mir da auch ka Urteil drüber.

  • Na ja um irgendwas muss die Klage ja gehen und ich denk mal net das es da um eine Abfindung geht weil des bei einem auslaufenden befristeten Vertrag eigentlich kein Klagegrund sein kann.

    Stimmt. Wer sagt aber, dass der FCN die Zahlungen im Moment auch wirklich leistet? Wäre jetzt nicht das erste Mal, dass der Club ausstehende Leistungen mal eben kurz aussetzt.


    Wir wissen es nicht. Deshalb ist das ganze Aufgerege und Werten hier drin einfach nur hochnotpeinlich.



    Solange ich aus der Zeitung nur an Dreizeiler hab erlaub ich mir da auch ka Urteil drüber.


    Tust du nicht? Da muss ich das hier wohl geträumt haben:

    An Beigeschmack hats auf jeden Fall.

    Also wenn das kein Voraburteil in eine Richtung ist.... :floet:

  • Jawohl kleiner Michl. So kenne ich dich. Mach weiter so, bis die letzten Hüllen fallen und sich auch noch deine letzten Jünger von dir distanzieren. Das ist dir bisher schon überall gelungen und wird dir auch bei uns gelingen. Schieß los!

  • die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nunmal 3 Wochen. Das ist ein völlig normaler Vorgang in der Arbeitswelt, dass man erstmal Klage einreicht. Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

    "Tradition ist nicht die Anbetung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers!"

  • die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nunmal 3 Wochen. Das ist ein völlig normaler Vorgang in der Arbeitswelt, dass man erstmal Klage einreicht. Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

    Er wurde doch nicht gekündigt. Sondern beurlaubt. Hört halt bitte mal auf, immer verschiedene Sachverhalte in einen Topf zu werfen.....

  • Ja da träumts dir mal wieder weils ja in der 119 jährigen sehr ruhmreichen Geschichte schon mal vorgekommen sein soll das Klagen gegen unseren Verein absolut berechtigt waren.

    Ich würde das hier auch nicht ausschließen, schon gar net weil ich gar net weis um was es geht.


    Grundsätzlich steh ich bei sowas erstmal auf der Seite des AN und zwar unabhängig ob ich den mag oder nicht.

  • die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nunmal 3 Wochen. Das ist ein völlig normaler Vorgang in der Arbeitswelt, dass man erstmal Klage einreicht. Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

    Wobei Köllner nicht gekündigt sondern beurlaubt wurde und damit geht's ja nicht um Kündigungsschutz.

  • Spätestens seit dem Fall Dotchev dürfte bekannt sein, wie diffizil und problematische so eine Angelegenheit werden kann. Da wir nicht wissen, welche Post Herr Köllner erhalten hat, ist ein solches Verhalten zur Fristwahrung aber völlig legitim und normal.

    "Tradition ist nicht die Anbetung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers!"

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