Michael Köllner (ehem. Cheftrainer)

  • Spätestens seit dem Fall Dotchev dürfte bekannt sein, wie diffizil und problematische so eine Angelegenheit werden kann. Da wir nicht wissen, welche Post Herr Köllner erhalten hat, ist ein solches Verhalten zur Fristwahrung aber völlig legitim und normal.

    Da hast natürlich auch wieder recht.

  • Jetzt wissen wir auch warum Herr Bornemann im Winter so ein Geheimnis um die Vertragslaufzeit gemacht hat. :slightly_smiling_face:

    Es ist durchaus möglich, dass Köllner im Recht ist, sonst würde er ja nicht diesen Schritt gehen. Ob was dran ist, ist natürlich Spekulation.

  • Klage auf Weiterbeschäftigung ist der übliche Klagegrund nach Entlassungen. Weiterarbeiten will im Normalfall allerdings niemand. Den meisten gehts um eine Abfindung.


    Mal ganz emotionslos betrachtet finde ich nichts verwerflich daran sich mit seinem Ex-Arbeitgeber vor zu Gericht zu treffen wenn man keine außergerichtliche Lösung findet. Wenn es wirklich Ansprüche gibt dann muss der Glubb natürlich genauso behandelt werden wie jeder andere Arbeitgeber.

  • Wenn ihm nicht gekündigt wurde und der Vertrag eh am 30.06.2019 ausgelaufen wäre, was genau wäre dann die Begründung auf eine Klage zur Weiterbeschäftigung? :thinking_face:


    Allerdings, weiß man nicht, wie lange sein Vertrag im NLZ lief und ob es da eine Änderungskündigung zum Trainer der 1. Mannschaft oder einen komplett neuen Vertrag gab.


    Spekulatius jetzt schon zu Ostern... Heidernei...


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Ich frage mich ob das eine Klage wie Heinz Müller ist, der damals in Mainz auf einen unbefristeten Vertrag geklagt hatte, dies aber später abgelehnt wurde, da dies bei Leistungssportlern dem Leistungsprinzip widerspricht oder ob es hier nur um Abfindung für die Restlaufzeit des Vertrages gilt.

    :face_with_tongue::smiling_face_with_horns:the User formerly known as sabu.....

  • Es ist wieder höchst amüsant, wie sobald es um den Club und Fußball geht,

    bei manchem jede Regung von Vernunft ausgeschaltet wird.


    Spieler die uns verlassen oder nicht zu uns kommen sind ja grundsätzlich nur geldgeile Söldner, gleichzeitig mit dem Tag des Vereinswechsels aber auch totale Nieten, und wenn wie es zum Nationalspieler schaffen dann sind sie zumindest strohdumm oder haben eine scheiss Frisur.

    Die vermeidliche Körperverletzung von Misidjan ist halt ein Kavaliersdelikt, bei dem Vorwurf an den damaligen Braunschweiger Stürmer (Kumbela?), seine Frau geschlagen zu haben gab es hier seitenweise übelste Beschimpfungen .....


    Und wenn ein Arbeitsnehmer eine Arbeitsgerichtsprozess anstrebt, über den man eigentlich nix wissen kann und den vielleicht jeder hier auch führen würde, kommt halt gleich wieder der Volks- Vereinsverräter Hochkonjunktur.....

    Some days I really feel like laughing, some days I realize I must stay on my guard

    And I'm not going back, I'm not going back to my dark places(J.Burns)

  • So, langsam tröpfeln die Informationen ein


    Wenn ihm nicht gekündigt wurde und der Vertrag eh am 30.06.2019 ausgelaufen wäre, was genau wäre dann die Begründung auf eine Klage zur Weiterbeschäftigung? :thinking_face:

    Da kommen wir wieder in die Spekulation. Aber vielleicht ruhte der alte Vertrag einfach während der Beschäfitung als Cheftrainer. Da sind jetzt ja verschiedene Vertagskonstellationen möglich, die zu so einer Klage führen könnten.

  • So, langsam tröpfeln die Informationen ein


    Da kommen wir wieder in die Spekulation. Aber vielleicht ruhte der alte Vertrag einfach während der Beschäfitung als Cheftrainer. Da sind jetzt ja verschiedene Vertagskonstellationen möglich, die zu so einer Klage führen könnten.

    Ja, kann alles sein. Deswegen ist für mich jetzt hier erstmal Schluß.


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  • Hat eigentlich schon mal ein anderer Trainer nach der Beurlaubung Klage eingereicht?


    Mich würde der Sachverhalt brennend interessieren.

  • Hat eigentlich schon mal ein anderer Trainer nach der Beurlaubung Klage eingereicht?


    Mich würde der Sachverhalt brennend interessieren.

    Was genau spielt das für eine Rolle wenn das Vertragsverhältnis und der Klagegrund nicht bekannt sind?

  • MK klagt auf Weiterbeschäftigung.... Warum beschäftigt man ihn denn nicht weiter. Dann ist alles erledigt. Fürs NLZ wäre er Gold wert.

  • Köllners Klage mag ein üblicher Vorgang zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber sein. Womöglich ist er im Recht.


    Aber Fußball ist eben auch Teil der sehr hell ausgeleuchteten Unterhaltungs- und Medienindustrie.

    Auf diesem Terrain macht sich ein Spieler unglaubwürdig, wenn er das Vereinswappen auf seinem Trikot küsst, um am nächsten Tag via Instagram seinen Vereinswechsel zu verkünden.


    Ähnlich wird es sich mit Trainern verhalten, die während ihrer Amtszeit nicht müde werden zu betonen, wie sehr ihnen der aktuelle Arbeitsgeber am Herzen liegt, um eben diesen nach einer Trennung auf ein Mehr an schnödem Mammon zu verklagen.

  • Ohne die genaue Sachlage zu kennen, einfach Mal den MK oder den Verein zu verurteilen geht gar nicht.

    Halt ein typischer Bild Stimmungsartikel.

  • Ohne die genaue Sachlage zu kennen, einfach Mal den MK oder den Verein zu verurteilen geht gar nicht.

    Halt ein typischer Bild Stimmungsartikel.

    Vor allem soll er laut BILD vor dem AMTSgericht Nürnberg klagen .....


    Sagt halt wirklich schon alles über diesen Qualitätsjournalismus und deren angeblicher Quellen aus.

    <== Glubbfan seit über 25 Jahren - und wer zahlt mir etz den Psychiater ?! :winking_face:

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