2. Spieltag: 1.FC Nürnberg - Hamburger SV (Analyse) oder Jatta und der Einspruch

  • Pepe


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    Wäre ein solches Szenario eigentlich realistisch gewesen, hätte man auf den Einspruch verzichtet?

    wer soll gegen wen und warum klagen :thinking_face:. Wer hätte Anspruch auf Schadenersatz, wenn dann müsste ja der Verein Palikuca verklagen und das sehe ich nicht.

  • Pepe


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    Wäre ein solches Szenario eigentlich realistisch gewesen, hätte man auf den Einspruch verzichtet?

    Bei einer Kapitalgesellschaft ja. Bei einem Verein kann ichs mir nicht vorstellen, weil den Mitgliedern ja kein Vermögensschaden entstanden ist. Andererseits hab ich keine Ahnung, ob das arbeitsrechtlich ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte. Nachdem man einen Verzicht auf den Einspruch aber mit den zu erwartenden negativen öffentlichen Reaktionen und der Vermeidung einer Rufschädigung begründen kann, dürfte das irgendwo in den juristischen Nebeln von Avalon enden.

  • Pepe


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    Wäre ein solches Szenario eigentlich realistisch gewesen, hätte man auf den Einspruch verzichtet?

    Gemeint ist wohl, dass der Vorstand aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung vor einem Zivilgericht in Anspruch genommen wird, weil man es unterlassen hat, Einspruch einzulegen.


    Auszuschliessen ist eine Inanspruchnahme bei dem unterstellten Szenario (3, 2 oder 1 Punkte fehlen zum Aufstieg) nicht.


    1. Es kommt für die Frage der schuldhaften Pflichtverletzung darauf an, wie die Erfolgsaussichten im Einspruchsverfahren, das nicht erfolgte, gewesen wären. Bei einem Regressprozess gegen den Vorstand müsste das Gericht also beurteilen, inwieweit die Spielwertung nach DFB-Statuten erfolgreich anfechtbar war. Kommt man zu dem Ergebnis, es bestanden für den Einspruch keine Erfolgsaussichten, ist die Prüfung abgeschlossen und die Klage gegen die Vorstände würde abgewiesen.


    2. Kommt man zum Ergebnis, der Einspruch wäre erfolgreich gewesen, stellt sich die Frage nach der Schuld (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).


    a) Kann der Vorstand etwa ein detailliertes juristisches Gutachten präsentieren, welches unmittelbar nach den gestrigen Erkenntnissen in Auftrag gegeben wurde und das zum Ergebnis gelangt, ein Einspruch hätte keine Erfolgsaussichten, wäre er entlastet. Dann war es nicht fahrlässig zum damaligen Zeitpunkt keinen Einspruch einzulegen. Noch besser für den Vorstand wäre, wenn er 2 Gutachten präsentieren kann, die er unabhängig voneinander eingeholt hat, und die jeweils zum gleichen Ergebnis kommen.


    b) Hat der Vorstand hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Einspruchsverfahrens gar keine juristische Beratung eingeholt und einfach selbst nach Gusto entschieden, nix zu machen, würde ich Fahrlässigkeit bejahen.


    3. Dann stellt sich die Frage, welche(r) Schaden(shöhe) ist durch diese Pflichtverletzung entstanden?


    Der Verein ist so zu stellen, wie er ohne Pflichtverletzung stehen würde, also aufgestiegen wäre.


    a) Man müsste wohl auf einen fiktiven Gewinn in einem fiktiven Geschäftsjahr in der Bundesligasaison 2020/21 abstellen. Das können schwierige Berechnungen werden, denn neben höheren Einnahmen in der Bundesliga steigen auch die Ausgaben (höhere Gehälter der Lizenzspielermannschaft, Stadionmiete, Ausgaben durch erforderliche Neuverpflichtungen etc.).


    b) Es bestehen auch diverse Möglichkeiten des beklagten Vorstands, diese Schadensberechnung substantiiert in Zweifel zu ziehen/ zu bestreiten. Man müsste wohl ein gerichtliches Sachverständigengutachten dazu einholen.



    Letztlich gehe ich auch davon aus, dass die beiden Vorstände für derartige Fälle durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert wären.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Da würde ich dir ja zustimmen, wenn er zum Golfen gegangen wäre, statt den Enspruch einzulegen.


    Hat er sich damit auseinander gesetzt und dann anders entschieden, ist das vielleicht eine schlechte Entscheidung, aber keine Pflichtverletzung. Denn auch durch die schlechte Presse (empfindliche Sponsoren) kann dem Verein ja eine Vermögensminderung entstehen.

  • Das hab ich soweit schon verstanden. Was wäre denn dann das Land deiner Wahl?

    Würdest du gern wissen ?

    In Europa und deutschsprachig, mal sehen.

    Aber alles Gute in ...wie heisst das Land nochmal ?

  • Würdest du gern wissen ?

    In Europa und deutschsprachig, mal sehen.

    Aber alles Gute in ...wie heisst das Land nochmal ?

    Mallorca :schaem:


    Viel Spaß, aber benimm dich anständig als Ausländer.

  • papahippie


    Ja, auch das wäre zu berücksichtigen/denkbar. Da ist noch Vieles denkbar. Ich habe einfach mal einen fiktiven Zivilprozeß gebrainstormed, alle möglichen Sachverhaltsalternativen und Einwendungen habe ich bestimmt nicht berücksichtigt.


    Sehr problematisch wäre die Berechnung einer Schadenshöhe, weil kein Mensch weiss, wie der Verein nach einem Aufstieg agiert hätte (all in oder gar keine Neuverpflichtungen etc). Dies müsste man auch nachweisen, d.h. der Verein wäre in der Beweislast. Alles sehr hypothetisch.

    UNabhängig___Überparteilich

  • D&O

  • Logo, so hab ich dich eingeschäzt :upside_down_face:

    Echt einfach mit dir.

    Nö, nicht ganz so einfach, weil ich glaube, daß ich dich nicht so einschätze wie du glaubst daß ich dich einschätze. Manche Dinge sind nicht ganz so einfach.

    Ich bin ka Bayer, sondern Frange. Dange!

  • VTA Garmisch-Partenkirchen erhält Punktabzug - Abteilungsleiter beteuert Unschuld | Landkreis Garmisch


    Hier mal ein aktuelles Urteil ausm Amateurfußball aus meinem Landkreis. Weiß nicht, ob man das vergleichen kann, aber hier wurde vom BFV aufgrund des Verdachtsmoments ordentlich durchgegriffen, vor allem auch rückwirkend....

    The horsemen are drawing nearer

    On the leather steeds they ride

    They have come to take your life

    On through the dead of night

    With the four horsemen ride

    Or choose your fate and die

  • Gleich irgendetwas in die Richtung: Keine Aktion gegenüber den Spieler plus den rechtlichen Text von heute.

    Ich vestehe deinen Punkt aber sehe es als unnötig.


    Denn der Club hat nix gegen den Spieler unternommen, in keiner Weise.

    Es hat gegen dem Einsatz eines Spielers Protest eingelegt, um im Falle einer Sportgerichtsentscheidung, dass dieser Einsatz ungerechtfertigt war, davon zu profitieren.


    Das macht man auch bei einem deutschen Spieler so, bei dem Zweifel an der Spielberechtigung bestehen.


    Aus der geforderten Gleichbehandlung heraus ist da gar keine Klarstelliung nötig, denn der Club hat keinen Protest gegen den Aufenthaltstitel eingelegt, oder gegen den Spieler.


    Hier versucht man, dem Club was zu unterstellen, was gar nicht der Fall ist.

    Denn wie gesagt, es könnte ja auch sein, dass er in Gambia noch unter Vertrag war und daher nicht spielberechtigt war?

    FCN ein Leben lang... und nicht nur in der 1. Liga


    Manchmal verliert man - und manchmal gewinnen die anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chris ()

  • Interessante Meinungen der dortigen User, im rauten-forum wird komplett anders argumentiert und dort sind wir die Buhmänner.

    Das ist halt Internet. Da wird nicht gedacht, da wird nur rumgemotzt. Nüchtern betrachtet hat der Club etwas völlig nachvollziehbares gemacht.

    Und wenn die Hamburger so von der Unschuld ihres Spielers überzeugt sind, hätten sie wegen dieses Einspruchs sowieso nichts zu befürchten.

    Der Fall Jatta ist sicher interessant, aber der FCN ist dabei eher eine Randnotiz. Mich verwundert da eher, dass die HSV Fans daraus mehr machen als es ist.

    Es deutet sich ja doch irgendwie an das an Jatta irgendwas doch nicht ganz passt. Davon werden wir sicher nicht profitieren, aber der HSV könnte da durchaus einen wichtigen Spieler im laufe der Saison verlieren.

    Das würde bei mir als HSV Fan mehr Bauchgrummeln auslösen, als solch ein relativ auswegloser Einspruch eines Konkurrenten.

    Auf und nieder immer wieder :fcn-dh:

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