2. Spieltag: 1.FC Nürnberg - Hamburger SV (Analyse) oder Jatta und der Einspruch

  • Die Konsequenzen im Fall Jatta

    Alter, was Recht ist

    Quelle: 11freunde


    haben sich auch mal dazu geäußert...

    Die "Bösgläubigkeit" könnte ja schon für das Spiel FCN - HSV vermutet werden, weil die Beiträge ja schon vorher kamen. Sehr diffuser Artikel. Es geht hier nicht um die - märchenhafte - Geschichte, sondern nur darum, on BJ einen gültigen Spielerpass hat.

  • Was heißt "die Spielberechtigung behält aktuell ihre Gültigkeit"? Wenn seitens des DFB oder des Bezirksamtes HH-Mitte festgestellt wird, dass er eine falsche Identität angegeben hat, was passiert dann? Die Aussage von DFB hört sich schon ein wenig danach an, dass nur solange der Identitätsschwindel nicht bestätigt ist, eine gültige Berechtigung vorliegt. Oder wie seht ihr das?

    Gemäß LOS der DFL kann eine Spieberechtigung nicht so automatisch erlöschen. Die müsste wohl erst widerrufen werden und das wird wohl wegen der bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannten und nachweislich erwiesenen Fakten vermutlich nicht rückwirkend erfolgen. Bis heute muss man ja davon ausgehen, dass Bakery Jatta korrekte Unterlagen vorlegt hat.


    Dieser ganze Vorgang wird mir aktuell eh zur sehr auf eine Sache zwischen dem FCN und dem HSV reduziert. Dabei gibt es mindestens drei unterschiedliche Vorgänge (Jatta - Ausländeramt, DFB Kontrollausschuss - Jatta, FCN - HSV wg Spielwertung) bei denen der FCN nur an einem beteiligt ist.


    Da das Sportgericht auch nicht ewig Zeit hat wird es da vermutlich bevor das Ausländeramt zu einem Ergebnis gekommen ist schon eine Entscheidung geben bezüglich der Spielwertung. Natürlich nicht zu Gunsten des FCN. Man hat aber immerhin den Fuß in der Tür wenn es neue Erkenntnisse geben sollte die auf ein "schuldhaftes Verhalten" des HSV hindeuten sollten. Auch im Verbandsrecht gibt es die Möglichkeit einer Verfahrenswiederaufnahme (§32 RVO DFB).

  • Zitat

    Wie unglücklich der Nürnberger Einwand anmutet, wird zudem deutlich, wenn man hinzuzieht, was der Bochumer Rechtsanwalt Christof Wieschemann im Gespräch mit 11FREUNDE sagt: »Eine Spielberechtigung wird nicht rückwirkend entzogen, weshalb kein Raum für eine neue Spielwertung besteht.«

    Da gehe ich mit, wie man meinen Beiträgen zum Thema entnehmen kann.



    Zitat


    Wobei der Chemnitzer FC, Gegner vom vergangenen Sonntag und also nach Veröffentlichung der Vorwürfe, schon ganz andere Chancen hätte, wie Wieschemann betont, denn: »Nach dem Bekanntwerden des Verdachtsfalls ist der HSV jetzt bösgläubig. Sie haften ab dem Zeitpunkt, ab dem sie Kenntnis über die strittige Rechtmäßigkeit von Jattas Spielberichtigung haben. Ich würde nicht dazu raten, ihn jetzt noch einzusetzen.«

    Da nicht. "Bösgläubigkeit" ist ein Begriff aus dem BGB zum Gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten. Den kann man aber nicht so ohne weiteres analog auf die Spielordnungen des DFB anwenden.


    Zitat

    (2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

    § 932 BGB - Einzelnorm



    Zitat


    Eine Einschätzung, die sich auch auf Paragraph 10, Absatz 2.4 der Spielordnung des DFB stützt: »Der Verein ist für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielerpass, die auf seinen Angaben beruhen, verantwortlich.«

    Der HSV kann sich auf offizielle Dokumente berufen, die sämtlich diese Daten ausweisen. Der Pass wurde von Behörden aus Gambia ausgestellt und, wie man lesen kann, dessen Richtigkeit vom Honorarkonsulat in Deutschland bestätigt. Auch die deutsche Behörde, die die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt hat, hat die Richtigkeit des Reisepasses geprüft.


    Die Äusserungen des DFB lassen auch auf nichts anderes schliessen.


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    Zitat


    Der Einsatz von Fußball-Profi Bakery Jatta während der Klärung seiner Identität wird nach Auskunft des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) keine negativen Folgen für den Zweitligisten Hamburger SV haben. «Das ändert aktuell nichts an der Situation», teilte der DFB am Montag mit, nachdem Jatta im Pokalspiel gegen den Chemnitzer FC (8:7 n.E.) 71 Minuten eingesetzt worden war.

    jattas-spielerlaubnis-unveraendert-gueltig-anhoerung.html



    So wie es aussieht, noch würde die 2 Tagesfrist laufen, wird der Chemnitzer FC keinen Einspruch einlegen. Ich habe bisher aus Chemnitz nichts Entsprechendes vernommen.

    UNabhängig___Überparteilich

    Einmal editiert, zuletzt von Pepe ()

  • Der CFC hat auch keinen Grund mehr - da der Fall nun publik ist und geklärt werden muss, wird ihre Partie automatisch mit berücksichtigt. Selbst aktiv Einspruch einzulegen ist daher völlig unnötig.

    It's a jungle out there.

  • Nur so als kleiner Einwand:

    Die Bösgläubigkeit gibt es ja nicht nur im BGB. Ich wäre da auch - so sehe ich zumindest die Rechtsordnung des DFB/DFL - eher im Ö-Recht. Und hier ist ja die rückwirkende Aufhebung durchaus möglich (vgl. z.B. § 45/48 SGB 10).

    Allerdings sehe ich hier tatsächlich auch nicht, inwiefern sich der HSV grob fahrlässig verhalten hätte...


    Im Übrigen: Hätte hier eher den § 819 aus dem BGB angebracht :winking_face:

  • Der CFC hat auch keinen Grund mehr - da der Fall nun publik ist und geklärt werden muss, wird ihre Partie automatisch mit berücksichtigt. Selbst aktiv Einspruch einzulegen ist daher völlig unnötig.

    Das würde mich aber schwer wundern...

  • Nur so als kleiner Einwand:

    Die Bösgläubigkeit gibt es ja nicht nur im BGB. Ich wäre da auch - so sehe ich zumindest die Rechtsordnung des DFB/DFL - eher im Ö-Recht. Und hier ist ja die rückwirkende Aufhebung durchaus möglich (vgl. z.B. § 45/48 SGB 10).

    Allerdings sehe ich hier tatsächlich auch nicht, inwiefern sich der HSV grob fahrlässig verhalten hätte...


    Im Übrigen: Hätte hier eher den § 819 aus dem BGB angebracht :winking_face:

    Im Öffentlichen Recht kann man einen rechtswidrigen Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, § 48 VwVfG. Das wäre auf die Statuten des DFB bezogen auch eine Analogie, darüber kann man schon eher diskutieren.


    Zitat

    Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er


    1.den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat;
    2.den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren;
    3.die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.


    In den Fällen des Satzes 3 wird der Verwaltungsakt in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.

    § 48 VwVfG - Einzelnorm


    Nr. 1 und 2 scheiden aus, da man sich an die Angaben in den offiziellen Dokumenten gehalten hat.


    Bliebe Nr. 3 und da sehe ich nach wie vor keine grobe Fahrlässigkeit des Vereins, wenn er geäusserten Zweifeln von Privatpersonen an der Identität des Spielers nachgeht, die sich jedoch nicht verifizieren lassen. Auf der anderen Seite hat man die offiziellen Dokumente und das Transfersystem, das den Spieler frei gibt.


    Ändert am Ergebnis auch nichts. Nach Auskunft der DFL kann der Spieler nach wie vor eingesetzt werden, ungeachtet der Anhörung des Kontrollausschusses.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Die DFL ist aber auch kein rechtsfreier Raum, auch wenn man sich da gern eine eigene Rechtssprechung herleiten möchte! Da könnte vor zivilen Gerichten gern mal was völlig anderes bei herauskommen.

    Wer dies allerdings anstrengt, könnte den Bosman - Weg gehen müssen...

    It's a jungle out there.

  • Naja ein "offizielles Dokument" kann ja auch wieder theoretisch auf falschen Angaben beruhen. Ein Ausweis auf RedRock93 wenn mein Name RedBlack93 (ein besseres BSP als mein Nutzername fiel mir spontan nicht ein) wäre, wäre der Ausweis auf RedRock93 zwar ein offizielles Dokument, aber auf falschen Angaben beruhend. Ein anderes BSP wären hier Leistungsbezieher nach SGB II, die Vermögenswerte vergessen oder "vergessen" haben. Da wird auch gerne mal ex tunc (also von Anfang an) aufgehoben. So zur Gänze ausschließen würde ich Nr.2 nicht.

  • Der Beweis schlechthin, dass da rückwirkend niemals was passieren wird, war die Aufstellung des HSV vom Wochenende. Keiner glaubt doch wohl ernsthaft, dass er gespielt hätte, wenn es nur den geringsten Zweifel daran gäbe, dass da nichts in der Form passiert. Um wieviel Geld gehts im DFB-Pokal? Da waren mit Sicherheit genügend Rechtler die Woche beim HSV beschäftigt, das genau auszuloten.

  • Nichts anderes habe ich doch geschrieben :winking_face:


    (da für mich persönlich näherliegend hab ich §45/48 SGB 10 aufgeführt, hätte natürlich auch den § 48 VwVfG nehmen können)

  • Naja ein "offizielles Dokument" kann ja auch wieder theoretisch auf falschen Angaben beruhen. Ein Ausweis auf RedRock93 wenn mein Name RedBlack93 (ein besseres BSP als mein Nutzername fiel mir spontan nicht ein) wäre, wäre der Ausweis auf RedRock93 zwar ein offizielles Dokument, aber auf falschen Angaben beruhend. Ein anderes BSP wären hier Leistungsbezieher nach SGB II, die Vermögenswerte vergessen oder "vergessen" haben. Da wird auch gerne mal ex tunc (also von Anfang an) aufgehoben. So zur Gänze ausschließen würde ich Nr.2 nicht.


    Über eine rückwirkende Rücknahme i.S.d. des § 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 VwVfG lässt sich hier wirklich trefflich diskutieren.

    Die unrichtigen Angaben müssten ja kausal für fehlerhafte Erteilung der Spielgenehmigung gewesen sein.


    Auf dem mir naheliegenden Rechtsgebiet der Rentenversicherung könnte man das durchaus bejahen:

    Angenommen Person x beantragt eine Rente, bei der eine Voraussetzung die Vollendung des 65. Lebensjahres ist. Bei der Antragstellung legt er nun ein Personenstandsdokument vor, welches die Person mit dem entsprechenden Alter ausweist. Stellt sich nun im Nachhinein heraus, dass das Dokument aufgrund von vorsätzlichen (oder grob fahrlässigen) unrichtigen Angaben hin ausgestellt wurde und die Person tatsächlich das 65. Lj. noch nicht erreicht hatte, dann wird natürlich die Rentenbewilligung zurückgenommen.


    Um aber auf den vorliegenden Fall zurückzukommen:

    Fraglich ist doch, ob die mutmaßlich unrichtigen Angaben bei einem Spieler Einfluss auf die Erteilung der Spielgenehmigung gehabt hätten.

    Oder anders ausgedrückt: hätte es die Spielgenehmigung gegeben, egal wie alt der Spieler ist?

  • Das Alter oder auch der richtige Vorname ist eigentlich egal, was interessanter wäre, ob der Transfer korrekt gewesen ist, sollte er schon im Verein gespielt haben. Ich gehe so oder so nicht von einer rückwirkenden Aufhebung aus.

  • Naja ein "offizielles Dokument" kann ja auch wieder theoretisch auf falschen Angaben beruhen. Ein Ausweis auf RedRock93 wenn mein Name RedBlack93 (ein besseres BSP als mein Nutzername fiel mir spontan nicht ein) wäre, wäre der Ausweis auf RedRock93 zwar ein offizielles Dokument, aber auf falschen Angaben beruhend. Ein anderes BSP wären hier Leistungsbezieher nach SGB II, die Vermögenswerte vergessen oder "vergessen" haben. Da wird auch gerne mal ex tunc (also von Anfang an) aufgehoben. So zur Gänze ausschließen würde ich Nr.2 nicht.

    Man sollte schon zunächst anmerken, dass wir hier von einer Analogie reden, von der fraglich ist, ob man sie überhaupt vollziehen kann.


    In den Statuten des DFB findet sich eine vergleichbare Regelung wie § 48 VwVfG nicht.


    § 48 Abs. 2 VwVfG, den ich teilweise zitiert habe, ist anwendbar auf einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, der "eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist". Eine Lizenzspielerberechtigung ist die Erlaubnis der DFL gegenüber dem Spieler, am Spielbetrieb für einen bestimmten Verein teilzunehmen. Eine Geldleistung oder teilbare Sachleistung wird dadurch nicht gewährt.


    Den Reisepass hat eine, offenbar die zuständige, Behörde in Gambia ausgestellt. Nun kann ich nicht sagen, ob und welches Einwohnermeldesystem in Gambia gilt und angewandt wird.


    In Deutschland kann man sich Geburtsdatum und Familienname bei der Beantragung eines Reisepasses jedenfalls nicht aussuchen. Ein Reisepass dient gerade als Nachweis der Identität, das ist eine öffentliche Urkunde.


    Wenn ein offiziell ausgestellter Reisepass unrichtige Angaben enthält, ist das zunächst mal ein Behördenfehler. Wäre auch in Deutschland denkbar, wenn da statt Huber, Schorsch der Name Meier, Sepp drin steht. Inwieweit man das dem Betroffenen zurechnen kann...schwierig. Der müsste schon bewusst unrichtige Dokumente (Geburtsurkunde etc.) vorgelegt haben, um so einen unrichtigen Pass zu erlangen.


    Hier geht's um den Einspruch gegen eine Spielwertung. Wenn man schon diesen Rechtsgedanken/Analogie heranzieht -fraglich, ob man das überhaupt kann-, muss man auf die Kenntnis des HSV abstellen, nicht des Spielers. Insofern hat der HSV keine unrichtigen Angaben verwendet, sondern die aus offiziellen Urkunden.


    § 48 VwVfG eröffnet der Behörde ein Ermessen ("kann zurückgenommen werden"), zwingend ist die Rücknahme nicht.


    In dem Zusammenhang: Der HSV hat die DFL vor dem Spiel über die Berichterstattung/Recherchen der Sportbild informiert. Auskunft der DFL: Dokumente sind stichhaltig, Spielberechtigung liegt vor, Spieler kann daher spielen.


    Ich komme letztlich immer wieder zum gleichen Ergebnis: Keine Erfolgsaussichten im Einspruchsverfahren.





    UNabhängig___Überparteilich

  • Jetzt wartet halt erstmal ab, was bei den "Ermittlungen" rum- bzw. rauskommt.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!


    Forenkicktipp-Sieger 2016/17

  • Wenn der herr bakery aber beim dfb/dfl sagt, "menschenskinner, hob doch die ganze zeit dem HSV gesagt ich Haas net burli äh jatta, sondern daffeh und bin nu goar net su old wie des da dordn steht", dann könnte HSV doch schon a problem haben oder?

    Also so theoretisch halt.

    Wäre ich ein Glücksbärchi, hätte ich einen Mittelfinger auf dem Bauch!

  • Wenn der herr bakery aber beim dfb/dfl sagt, "menschenskinner, hob doch die ganze zeit dem HSV gesagt ich Haas net burli äh jatta, sondern daffeh und bin nu goar net su old wie des da dordn steht", dann könnte HSV doch schon a problem haben oder?

    Also so theoretisch halt.

    Das ist halt in etwa so wahrscheinlich wie eine Stellungnahme des HSV im Einspruchsverfahren "Wir haben schon immer gewusst, dass da was nicht stimmt und der Pass nicht richtig sein kann, wollten aber unbedingt eine Spielberechtigung für ihn und so war's der einfachste Weg."

    UNabhängig___Überparteilich

  • Bakery Jatta: Der Spieler | ZEIT ONLINE

    Zitat

    Seit einer Woche vergeht kein Tag ohne Schlagzeilen zum HSV-Stürmer Bakery Jatta. Höchste Zeit, die Dinge zu sortieren.



    ....

    Die entscheidende Frage ist: Wird man Bakery Jatta einwandfrei nachweisen können, dass er seine Identität geändert und damit betrogen hat? Die ZEIT hat mit einem Mann aus der Fußballbranche gesprochen, der seit Jahren Transfers mit afrikanischen Spielern abwickelt und anonym bleiben will. Er hält es für extrem schwierig, stichhaltige Beweise zu finden, falls es überhaupt welche geben sollte. Häufig habe er erlebt, wie schnell Pässe neu besorgt worden seien, ohne dass klar war, welche Angaben wirklich stimmten. Es komme nicht selten vor, dass sich afrikanische Spieler jünger machten, um attraktiver auf dem Weltmarkt des Profifußballs zu erscheinen, sagt der Experte. Er sagt auch, dass der Begriff "age cheating" in der Branche ein feststehender Begriff sei – der Betrug mit den Altersangaben. Im Gespräch weist er allerdings mehrfach darauf hin, dass diese Einsichten nichts mit dem konkreten Fall Jatta zu tun hätten.

    Es wird ein "Wohlstand des Weniger" kommen. (Katrin Göring-Eckardt Nov. 2022)

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