2. Spieltag: 1.FC Nürnberg - Hamburger SV (Analyse) oder Jatta und der Einspruch

  • "

    Und ein DFB-Insider, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagte nun dem Abendblatt, dass das Kontrollorgan die Vereinbarung zwischen der DFL und dem HSV für das anstehende Urteil nicht berücksichtigen werde. Denn verantwortlich sei ausschließlich der Verein. Und es wird noch dubioser: Auf Anfrage teilte der DFB mit, die Hanseaten auf das Risiko weiterer Jatta-Einsätze hingewiesen zu haben."


    DFB-Insider über Jatta: HSV-Abkommen mit DFL ist nichtig - HSV - Alle News und Infos zum Hamburger SV - Hamburger Abendblatt

    Wundert mich alles nicht. Das Sportgericht ist nun mal unabhängig von der spielleitenden Stelle und kann auch eine andere Rechtsauffassung haben. Außerdem ist auch nicht bekannt was sich der HSV genau beantworten hat lassen.


    "Hat Bakery Jatta eine gültige Spielberechtigung?" oder vielleicht "Hat Bakery Daffeh eine gültige Spielberechtigung falls rauskommt dass er gar nicht Jatta ist?"

  • Der zitierte Artikel hat eine Bezahlschranke, über die Google Suche kann man die aber erstaunlicher Weise überwinden und dann den gesamten Artikel lesen.


    Ein "Abkommen" oder eine "Vereinbarung" zwischen DFL und HSV für Jatta, wie dieser angebliche DFB-Insider behauptet, gab es nie. Es gibt die Auskunft der DFL, dass eine gültige Spielgenehmigung für den Spieler vorliegt und diese weiterhin Bestand hat.


    Das DFB-Sportgericht ist natürlich nicht die DFL und hat über den Einspruch gegen die Spielwertung selbstständig zu entscheiden.


    Ansonsten steht in dem Artikel nichts drin, was nicht bereits bekannt wäre.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Hier eine Betrachtung durch einen Anwalt. Hört sich ziemlich nüchern an.


    NEBGEN: Alles, was ich über Bakery Jatta weiß

    Ja, er lässt auch sehr viel weg




    Die Konsequenzen im Fall Jatta | 11 Freunde



    Wobei der Chemnitzer FC, Gegner vom vergangenen Sonntag und also nach Veröffentlichung der Vorwürfe, schon ganz andere Chancen hätte, wie Wieschemann betont, denn: »Nach dem Bekanntwerden des Verdachtsfalls ist der HSV jetzt bösgläubig. Sie haften ab dem Zeitpunkt, ab dem sie Kenntnis über die strittige Rechtmäßigkeit von Jattas Spielberichtigung haben. Ich würde nicht dazu raten, ihn jetzt noch einzusetzen.«


    Eine Einschätzung, die sich auch auf Paragraph 10, Absatz 2.4 der Spielordnung des DFB stützt: »Der Verein ist für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielerpass, die auf seinen Angaben beruhen, verantwortlich.«



    Die Firma haftet für das Verhalten den Mitarbeiter.

    Wenn ein Mitarbeiter im Chemiekonzern Umweltgifte in den Wald kippen würde, kann die Firma sich nicht aus der Haftung rausreden mit der Begründung, dass dies ein einzelner MA gewesen war und davon habe man nichts gewusst. Die Firma wird belangt.

  • Die Firma haftet für das Verhalten den Mitarbeiter.

    Wenn ein Mitarbeiter im Chemiekonzern Umweltgifte in den Wald kippen würde, kann die Firma sich nicht aus der Haftung rausreden mit der Begründung, dass dies ein einzelner MA gewesen war und davon habe man nichts gewusst. Die Firma wird belangt.

    Das sind tolle und juristisch fundierte Vergleiche, die du hier anstellst :thumbs_up:



    Vielleicht auch mal lesen, was der von dir zitierte Anwalt zum Nürnberger Einspruch sagt.


    Zitat


    Wie unglücklich der Nürnberger Einwand anmutet, wird zudem deutlich, wenn man hinzuzieht, was der Bochumer Rechtsanwalt Christof Wieschemann im Gespräch mit 11FREUNDE sagt: »Eine Spielberechtigung wird nicht rückwirkend entzogen, weshalb kein Raum für eine neue Spielwertung besteht.«

    UNabhängig___Überparteilich

  • Es geht ja hierbei auch nicht primär um den Entzug der Spielerleraubnis.


    Es geht nicht darum das Spieler/Mensch A (Jatta) nun aus Gründen X keine Spielererlaubnis mehr hat.

    Da ist die Auffassung richtig, dass der Entzug der Spiel-Erlaubnis nur in der Gegenwart erfolgen kann, aber wohl nicht rückwirkend entzogen werden kann/wird.


    Es geht darum dass hier evtl. Spieler/Mensch B (Daffeh) gespielt hat, und Spieler/Mensch B nie eine Spielererlaubnis hatte.

    Einmal editiert, zuletzt von Quaterbaker ()

  • Es geht darum dass hier evtl. Spieler/Mensch B gespielt hat, und Spieler/Mensch B nie eine Spielererlaubnis hatte.

    Ach so.

    Das ist ja ein ganz neuer Aspekt jetzt!


    Vielleicht könnte Pepe endlich mal was Klärendes dazu beitragen? :sherlock:

    "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein."

  • Zitat

    Es geht ja hierbei auch nicht primär um den Entzug der Spielerleraubnis.


    Es geht nicht darum das Spieler/Mensch A aus Gründen X keine Spielererlaubnis mehr hat.


    Es geht darum dass hier evtl. Spieler/Mensch B gespielt hat, und Spieler/Mensch B nie eine Spielererlaubnis hatte.



    Achso.


    Wie kommen dann sämtliche Juristen, die bisher eine Einschätzung zu dem Nürnberger Einspruch abgegeben haben, zum Ergebnis, dass dabei nichts rum kommt?


    Es sei denn man dreht am Sachverhalt so, dass der HSV bewusst getäuscht hat, um eine Spielberechtigung zu erlangen, und kann das als beweisbelasteter Einspruchsführer natürlich auch detailliert nachweisen.


    Aber das hatten wir schon zur Genüge auf den letzten 70 Seiten.


    Am besten du rufst mal beim DFB-Sportgericht an, am Ende übersehen die noch was.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Der Nachweis wird schwierig bis unmöglich, sollte es nicht handfeste Sachverhalte geben die der SportBILD u.U. damals schon bekannt waren und die im Zuge der Aufklärung den FCN Juristen oder den entsprechenden Dienststellen zugespielt werden.


    Ein vollständig abgeschlossenes Knochenwachstum im Alter von lediglich 17 Jahren wäre zumindest etwas was in die Nähe eines solchen Sachverhaltes kommt.


    Ob es weitere Dinge gibt wird man sehen.

    Bis dahin bleiben wir entspannt und konzentrieren uns auf unsere eigentliche Großbaustelle Mannschaft/Trainer.




  • wenn der "Troll" sachlich und der "Jurist" polemisch schreibt, dann weisst' dasst im Glubbforum bist :thumbs_up:

    Wenn der Troll fachlich fundierte Stellungnahmen von verschiedensten Verfassern hartnäckig ignoriert, selbst wenn nach Wochen wiederholtem Durchkauens längst der Geschmack aus dem Kaugummi ist, kann man es auch dem geduldigsten Juristen nicht vorwerfen, auch mal irgendwann polemisch zu reagieren.


    Dass dieses Forum ein ungerechter Ort ist, möglicherweise der ungerechteste virtuelle Raum des Universums, ist ungeachtet dessen natürlich unbestritten. :freunde:

    "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein."

  • Wenn der Troll fachlich fundierte Stellungnahmen von verschiedensten Verfassern hartnäckig ignoriert, selbst wenn nach Wochen wiederholtem Durchkauens längst der Geschmack aus dem Kaugummi ist, kann man es auch dem geduldigsten Juristen nicht vorwerfen, auch mal irgendwann polemisch zu reagieren.


    Dass dieses Forum ein ungerechter Ort ist, möglicherweise der ungerechteste virtuelle Raum des Universums, ist ungeachtet dessen natürlich unbestritten. :freunde:

    nun, ich würde die wahrscheinlichkeit, dass dieses forum der ungerechteste virtuelle raum dieses unseres universums ist als sehr sehr klein einschätzen. wenn man dann noch die unbegrenzte anzahl der parallelversen mit einbezieht, dann sind wir nahe der null.


    zum thema null passt:

    0 tore gegen hsv

    0 punkte gegen hsv

    0 lust auf manches viertelbäckergeschreibsel


    lösung: igrorieren

    habe schuldigen gefunden.


    es war ein anderer.

  • Schau mal unter irrtümlich erteilter Spielberechtigung

    Nachträgliche Bewertung bei irrtümlich erteilter Spielberechtigung. Dann Wiederholungsspiel

  • Wiederholungsspiel - des mer dann noch deutlicher verliern als eh schon.

    Nee des hatt ma alles scho mal g'habt ...

    Phantomtor oder Phantomspieler mir wurscht - die Sache soll nun einfach vorbei sein und man soll sich wieder aufs sportliche konzentrieren.

  • Möglicherweise ist das auch ein Aspekt, weil Jatta sagte, er habe noch nie gespielt, aber dies doch tat und einfach vor Beendigung des Vertrages gegangen ist.


    § 29 189209-07_spielordnung.pdf
    Reamateurisierung eines Lizenzspielers oder Nicht-Amateurs,
    der von einem der FIFA angeschlossenen Nationalverband freigegeben
    wird, als Amateur
    1. Einem Lizenzspieler, der bei einem Verein als Amateur spielen will, kann die
    Amateureigenschaft auf seinen Antrag zurückverliehen werden.
    Die Entscheidung über den Antrag und die Spielerlaubnis obliegt dem zuständigen Mitgliedsverband des DFB, wenn der Lizenzspieler bei einem
    deutschen Lizenzverein unter Vertrag war.
    2. Für Spieler, die von einem der FIFA angeschlossenen Nationalverband als
    Nicht-Amateure für den DFB freigegeben werden und zu einem Verein als
    Amateur wechseln, trifft der Kontrollausschuss des DFB die Entscheidung
    über die Reamateurisierung. Die Spielerlaubnis erteilt sodann der zuständige Mitgliedsverband des DFB.



    3. Der Wechsel eines Lizenzspielers oder Nicht-Amateurs, der von einem der
    FIFA angeschlossenen Nationalverband freigegeben wird, zu einem Verein
    als Amateur kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden:
    3.1 Vom 1.7. bis zum 31.8. (Wechselperiode I).
    3.2 Vom 1.1. bis zum 31.1. (Wechselperiode II).
    4. Bei einem Wechsel eines Lizenzspielers, dessen Vertrag beim abgebenden
    Lizenzverein beendet ist, ist in der Zeit vom 1.7. bis 31.8. (Wechselperiode I)
    und in der Zeit vom 1.1. bis 31.1. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis
    mit sofortiger Wirkung zu erteilen. § 23 Nr. 1.4 der DFB-Spielordnung und
    § 5 Nr. 1., Absatz 3 der Lizenzordnung Spieler (LOS) sind zu beachten.
    4.1 Die Beurteilung, in welche der Wechselperioden (1.7. bis 31.8. oder
    1.1. bis 31.1.) ein Vereinswechsel fällt, richtet sich nach dem Tag des
    Eingangs des Spielerlaubnisantrags beim zuständigen Mitgliedsverband des DFB. Bis zum 31.8. oder zum 31.1. muss zudem die
    Beendigung des Vertrages als Lizenzspieler nachgewiesen werden.
    4.2 Hat ein Verein einem Lizenzspieler aus wichtigem Grund unwidersprochen fristlos gekündigt oder ist die fristlose Kündigung im staatlichen
    Gerichtsverfahren durch rechtskräftiges Urteil als rechtswirksam anerkannt worden, so soll der Spieler nur in begründeten Ausnahmefällen
    für das laufende Spieljahr ein Spielrecht in der nachfolgenden Wechselperiode erhalten.
    4.3 Hat ein Lizenzspieler einem Verein aus wichtigem Grund gekündigt
    und ist diese Kündigung im staatlichen Gerichtsverfahren durch
    rechtskräftiges Urteil oder durch gerichtlichen Vergleich als rechtswirksam anerkannt worden, kann der Spieler nur in den Wechselperioden I und II eine Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung erhalten.
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    5. Einem Lizenzspieler, dessen Vertrag beendet ist, und der keinen Vereinswechsel vornimmt, oder von einer Tochtergesellschaft zu deren Mutterverein
    wechselt, ist in der Zeit vom 1.7. bis 31.1. eine Spielerlaubnis mit sofortiger
    Wirkung zu erteilen, wenn der Antrag auf Spielerlaubnis beim zuständigen
    DFB-Mitgliedsverband in der Zeit vom 1.7. bis 31.1. eingegangen und die
    Vertragsbeendigung innerhalb dieses Zeitraums nachgewiesen ist.
    6. Bei einem Wechsel eines Nicht-Amateurs gemäß Artikel 3, Absatz 1 des
    FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern, dessen
    Vertrag beim Verein des abgebenden Nationalverbandes beendet und der
    für den DFB freigegeben ist, kann in der Zeit vom 1.7. bis 31.8. (Wechselperiode I) und in der Zeit vom 1.1. bis 31.1. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis als Amateur erst nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen erteilt
    werden. Die Frist läuft von dem Tag, an dem der Spieler sein letztes Spiel
    als Nicht-Amateur bestritten hat (Artikel 3 des FIFA-Reglements bezüglich
    Status und Transfer von Spielern). Als Tag des letzten Spiels gilt das auf
    dem Internationalen Freigabeschein ausgewiesene Datum der Freigabe, es
    sei denn, es ist vom abgebenden Nationalverband ein früheres Spieldatum
    bestätigt.
    6.1 Die Beurteilung, in welche der beiden Wechselperioden ein Vereinswechsel fällt, richtet sich nach dem Tag des Eingangs des Spielerlaubnisantrages beim zuständigen Mitgliedsverband des DFB.
    Bis zum 31.8. oder zum 31.1. muss zudem die Beendigung des Vertrages
    als Nicht-Amateur nachgewiesen werden. Als Tag der Vertragsbeendigung gilt das auf dem Internationalen Freigabeschein ausgewiesene
    Datum der Freigabe, es sei denn, es ist vom abgebenden Nationalverband ein früheres Datum für die Vertragsbeendigung bestätigt.
    7. § 16 Nr. 5. der DFB-Spielordnung (Spielberechtigung für Freundschaftsspiele) gilt auch für Vereinswechsel außerhalb der Wechselperioden I und II.
    8. Bei einer Reamateurisierung wird keine Entschädigung fällig.

  • wer einmal lügt den glaubt man nicht... :grinning_face_with_smiling_eyes:


    bisschen nervig ist es aber schon, dass die bild jetzt so abtaucht und wohl echt keine weiteren "beweise" bringt...

  • Schau mal unter irrtümlich erteilter Spielberechtigung

    Nachträgliche Bewertung bei irrtümlich erteilter Spielberechtigung. Dann Wiederholungsspiel

    Wo findet man das mit der irrtümlich erteilten Spielberechtigung? Mir reicht in welcher Ordnung es steht. Den Rest suche ich mir dann selbst raus.

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