2. Spieltag: 1.FC Nürnberg - Hamburger SV (Analyse) oder Jatta und der Einspruch

  • Westdeutscher Fussbballverband S 38 ff

    d-spielordnung_stand_01.07.2019.pdf

    Moment das ist der Westdeutsche Fußballverband. Hier gelten allerdings die Ordnungen der DFL und des DFB.


    Die RVO ist zum Thema Spielwertung relativ eindeutig. Das Thema Spielberechtigung für Lizenzspieler und das Erlöschen bzw der Entzug ist auch in der LOS der DFL geregelt.


    Ich habe hier im Thread irgendwo auch schon mal alles was relevant ist rausgesucht

  • Moment das ist der Westdeutsche Fußballverband. Hier gelten allerdings die Ordnungen der DFL und des DFB.


    Die RVO ist zum Thema Spielwertung relativ eindeutig. Das Thema Spielberechtigung für Lizenzspieler und das Erlöschen bzw der Entzug ist auch in der LOS der DFL geregelt.


    Ich habe hier im Thread irgendwo auch schon mal alles was relevant ist rausgesucht

    Wie, Wo meinst Du das eindeutig ?




    Das mit den "irrtümlich erteilten" steht in vielen Landesverbänden.

    Daneben hab ich das:

    Rechts und Verfahrensordnung Sachsen Anhalt S 17 § 38

    rechts_und_verfahrensordnung_01_07_2016.pdf


    Das Spiel einer Mannschaft wird durch das Gericht mit 0 Punkten als verloren
    gewertet, wenn sie einen Spieler ohne Spielberechtigung teilnehmen
    lässt


    Einem Spieler fehlt in der Regel die Spielberechtigung, wenn er [...]

    g) die Spielerlaubnis durch fahrlässig oder vorsätzlich gemachte falsche
    Angaben des Spielers oder eines Vereins erwirkt ist





    (des Spielers oder eines Vereins : Also unerheblich, ob der HSV davon wusste, es reicht, dass der Spieler es fahrlässig gemacht hat. )



  • Es geht aber nicht darum wie es in vielen Landesverbänden geregelt ist, sondern darum was in den DFB und DFL Ordnungen steht.


    Einschlägig sind die Ordnungen auf diesen beiden Seiten:

    Statuten | DFL Deutsche Fußball Liga GmbH - dfl.de

    Satzung und Ordnungen :: Verbandsrecht :: Verbandsservice :: Der DFB :: DFB - Deutscher Fußball-Bund e.V.


    Mit eindeutig meinte ich, dass in der RVO klar geregelt ist, dass bei "schuldhaften einsetzen" eines Spielers ohne Spielberechtigung nur eine Spielwertung in Frage kommt. Ein Wiederholungsspiel ist bei solchen Sachen ausgeschlossen.


    Eine entsprechende Bestimmung wie in Sachsen Anhalt ist in der LOS/SpOL der DFL und RVO des DFB und den anderen in Frage kommenden Ordnungen nicht enthalten. Folglich muss man mit dem auskommen was man hat und da wird die Spielberechtigung wohl nicht rückwirkend ungültig werden.

  • Neuer Artikel zum Thema auf sueddeutsche.de



    Bakery Jatta beim HSV: Rätselhafter Präzedenzfall - Sport - Süddeutsche.de


    hacklberry : Gibt es in der RVO oder der LOS irgendwo einen Passus, der wirklich sagt, dass die Genehmigung nur für die Zukunft entzogen werden kann? Hab da nämlich nichts gefunden...

  • alles nicht so wild.

    das spiel wird nach regeln geführt.

    die einen versucht der schiri anzuwenden.

    und andere dann halt im zweifel ein dfb-sportgericht.

    dem haben sich alle teilnehmenden vereine unterworfen.

    basta.

    ich erachte es moralisch nicht als verwerflich einen einspruch gegen die wertung des spiels einzulegen.

    weder wegen des grausamen spiels noch der herkunft/hautfarbe des spielers.


    eine bitte an alle hansottoribos:

    do not like this post - dankeschön

    habe schuldigen gefunden.


    es war ein anderer.

  • Wortwörtlich steht das nicht drin. Was aus der LOS aber schon hervorgeht ist, dass die Spielberechtigung nicht von alleine erlöschen wird. Im Falle einer falschen Aufenthaltsgenehmignung ist ein Grund für den Entzug der Lizenz durch die DFL gegeben. Mich würde es schon wundern wenn das rückwirkend passiert. Bisher sind ja alle Dinge für eine Spielberechtigung erfüllt.


    Aber selbst dann geht es noch darum ob der HSV Jatta schuldhaft eingesetzt hat. Und das ist nach derzeitigen Kenntnisstand zu verneinen.

  • Wortwörtlich steht das nicht drin. Was aus der LOS aber schon hervorgeht ist, dass die Spielberechtigung nicht von alleine erlöschen wird. Im Falle einer falschen Aufenthaltsgenehmignung ist ein Grund für den Entzug der Lizenz durch die DFL gegeben. Mich würde es schon wundern wenn das rückwirkend passiert. Bisher sind ja alle Dinge für eine Spielberechtigung erfüllt.


    Aber selbst dann geht es noch darum ob der HSV Jatta schuldhaft eingesetzt hat. Und das ist nach derzeitigen Kenntnisstand zu verneinen.

    Wenn der HSV seit 2016 von ungereimtheiten weiß, diese bisher aber nicht geklärt hat, geht er ein wissentlich ein verdammt hohes Risiko ein.


    Ich glaube nicht, dass Jatta bis zur Klärung noch weiterhin für den HSV zum Einsatz kommt. ansonsten steht man nämlich, wenn es schlecht läuft, im Septemeber plötzlich mit 1 Punkt aus 5 oder 6 Spielen dar...

    "In Deiner Lodenhose ist ja wohl ein Hoden lose"

  • Gibt es in der RVO oder der LOS irgendwo einen Passus, der wirklich sagt, dass die Genehmigung nur für die Zukunft entzogen werden kann? Hab da nämlich nichts gefunden...

    In diesen Statuten fehlt eine Regelung entsprechend etwa § 48 VwVfG, die man ja als Analogie heranziehen will (wegen der gewünschten Rechtsfolge Rücknahme ex tunc).


    Nun ist § 48 VwVfG eine Befugnisnorm für einen Eingriff in die Rechte des Betroffenen (Rechtlich begünstigender Verwaltungsakt kann mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden).


    Argumentum e contrario: Ohne entsprechende ausdrückliche Regelung in den einschlägigen Rechtsordnungen kann man eine Spielgenehmigung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen.



    Im SZ-Artikel steht auch nichts Neues. Der DFL oder auch dem DFB-Sportgericht sind bei der Identitätsfeststellung Grenzen gesetzt, wenn sämtliche deutschen Behörden den Spieler unter Bakery Jatta führen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Wenn der HSV seit 2016 von ungereimtheiten weiß, diese bisher aber nicht geklärt hat, geht er ein wissentlich ein verdammt hohes Risiko ein.


    Ich glaube nicht, dass Jatta bis zur Klärung noch weiterhin für den HSV zum Einsatz kommt. ansonsten steht man nämlich, wenn es schlecht läuft, im Septemeber plötzlich mit 1 Punkt aus 5 oder 6 Spielen dar...

    Die Frage ist halt was der Verein unternehmen kann um sowas aufzuklären. Viel mehr wie sich die Dokumente vorzeigen lassen kann er ja auch erstmal nicht machen. Der Rest klingt mir alles ein bisschen nach Googlerecherche. Es gab zwar gewisse Zweifel aber eine klare Antwort gab es eben auch nicht.

  • Ich denke, dass man vom Verein aus jemanden nach Gambia schicken wird, um weiter zu recherchieren...


    Es hört sich wahnsinnig an, aber man bedenke, wenn man nach dem verkackten Start plötzlich 3 Punkte mehr hätte und der direkt Konkurrent HSV zumnindestens 6 Punkte plötzlich weniger...


    Es würde uns dann, wenn es denn dann mal läuft, unter welchen Umständen auch immer, einen enormen Schub geben.


    Der HSV selber wird es klären wollen, ansonsten ist ein Jatta totes Kapital, Du kannst ihn nicht mehr einsetzen. DER HSV wird selber ales daran setzen das gerade zu ziehen. Man wird versuchen, es so darzustellen, dass man im Recht ist, ob das dann von anderer Seite aus so beurteilt wird, ist die Frage...

    "In Deiner Lodenhose ist ja wohl ein Hoden lose"

  • Ich denke jetzt warten alle erstmal zu welchem Schluss das Ausländeramt kommt. Sagen die dass Jatta nicht Jatta ist braucht auch niemand mehr zu recherchieren.


    Kommen die zum Schluss, dass alles in Ordnung ist muss man das auch akzeptieren und dann ist Jatta aus meiner Sicht auch kein totes Kapital. Ob eigene Recherchen da wirklich viel bringen ist eben auch die Frage. Ich könnte mir vorstellen, dass dort sowas wie Geburtenregister nicht ganz so gewissenhaft geführt wurden wie in Deutschland.

  • Leider steht in den DFB Statuten nicht eindeutig, was ein nicht einsatzberechtigter Spieler ist.


    Ich denke es ist wie ein Puzzle, wo jeder ein Stück irgendwo findet, was dazu beitragen kann. Ich will also nicht Recht haben.


    Ich glaube nicht, dass Sachsen Anhalt, da einzigartige Regeln hat, die sonst nicht in Deutschland gelten. Die haben es womöglich nur explizit direkt ausformuliert. Auf die Landesverbände wird jedoch verwiesen in 202188-07_spielordnung.pdf




    § 10 Spielerlaubnis – Spielerpass
    1. Spielerlaubnis
    1.1 Spielberechtigt ist nur dasjenige Vereinsmitglied, das nach den Vorschriften seines Mitgliedsverbandes eine Spielerlaubnis für seinen Verein
    erhalten hat und damit registriert ist. Frühester Tag der Spielberechtigung ist der Tag des Eingangs des Antrags auf Erteilung der Spielerlaubnis bei der Passstelle des zuständigen Mitgliedsverbandes.
    Durch die Registrierung verpflichtet sich ein Spieler, die Statuten und
    Reglemente der FIFA und der UEFA sowie die Satzungen und Ordnungen des DFB und seines jeweiligen Regional- und Landesverbandes
    bzw. der DFL Deutsche Fußball Liga einzuhalten.


    § 44
    Spielberechtigung
    1. Zur Teilnahme an vom DFB veranstalteten Bundesspielen sind nur
    Spieler(innen) berechtigt, welche die Spielberechtigung als Lizenzspieler
    oder für eine Amateur- oder Junioren-Mannschaft eines Vereins besitzen,
    der einem Landesverband als Mitglied angehört. Die Spielberechtigung für
    eine Auswahl-Mannschaft des DFB richtet sich ausschließlich nach den
    Vorschriften der FIFA bzw. der UEFA.

  • Doch, jeder Landesverband hat seine Satzung, Spielordnung, Rechts- und Verfahrensordnung, Durchführungsbestimmungen usw., die teils deutlich voneinander abweichen.


    Es fängt ja schon mit den Einspruchsfristen an. Beim DFB sind es zwei Tage, bei mir im Landesverband 14 Tage. Im Amateurbereich macht das ja auch Sinn, da man nicht massig hauptamtliche Mitarbeiter oder gar Rechtsanwälte hat die sich um den Einspruch kümmern.


    Ich würde den "nicht einsatzberechtigten Spieler" als einen Spieler ohne gültige Spielberechtigung, im Fall als Lizenzspieler (alle Spieler 1. und 2. Bundesliga) ohne gültige Spiellizenz gemäß der LOS der DFL.

  • Kann die Spielerlaubnis doch rückwirkend entzogen werden ?!?!


    (Die Lizenzspielerordnung der DFL regelt nur die SpielLizenz. Daneben wird bei den Spielwertungen immer der DFB angeführt mit seiner Definition der Spielberechtigung / Einsatzberechtigung)


    Aus 2 Blickwinkeln ist das folgende interessant

    1: der DFB verweist aktuell bei dem Thema Spielerlaubnis auf die Vorschriften des Mitgliedverbandes

    § 10 Spielerlaubnis – Spielerpass
    1. Spielerlaubnis
    1.1 Spielberechtigt ist nur dasjenige Vereinsmitglied, das nach den Vorschriften seines Mitgliedsverbandes eine Spielerlaubnis für seinen Verein erhalten hat und damit registriert ist


    2: Jatta hat zuerst in der Regionalliga Nord gespielt, die dem Norddeutscher Fußball-Verband zugeordnet ist. In deren Spielordnung steht unter § 21 Spielerlaubnis

    (1) Ein Spieler darf am Spielbetrieb nur teilnehmen, sofern ihm nach den
    Vorschriften seines Landesverbandes von diesem eine Spielerlaubnis
    erteilt worden ist.

    Der Landesverband für den HSV ist der Hamburger Fußball-Verband. Und dort steht folgendes in der Hamburger SPIELORDNUNG (SpO) (Stand Verbandstag 2019) unter §4 (8): HFV


    SPIELER und SPIELERINNEN

    § 4 Spielerlaubnis

    (1) Spielberechtigt ist nur
    dasjenige Vereinsmitglied, das nach den Vorschriften des HFV eine
    Spielerlaubnis für seinen oder ihren Verein erhalten hat,

    [2) ....

    Der beantragende Verein ist für die Richtigkeit der Eintragungen bei der
    Spielberechtigung im DFBnet, die auf seinen Angaben beruhen, sowie für das
    Hochladen des Passbildes zur Spielberechtigung des jeweiligen Spielers/der
    jeweiligen Spielerin unmittelbar nach Beantragung der Spielberechtigung
    verantwortlich.[3---7]

    (8): Die Rechtsorgane können eine zu Unrecht erteilte Spielerlaubnis oder

    eine Spielerlaubnis, deren Voraussetzungen nachträglich entfallen sind, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit aufheben.

    Eine Spielerlaubnis darf mit Wirkung für
    die Vergangenheit nur aufgehoben werden, wenn dies aus Gründen der
    Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs erforderlich
    ist oder soweit Begünstigte auf den Bestand der Spielerlaubnis
    nicht vertrauen durfte. Auf Vertrauen kann sich der oder die
    Begünstigte nicht berufen, wenn er oder sie oder der aufnehmende
    Verein

    - die Spielerlaubnis durch arglistige Täuschung, Drohung
    oder Bestechung erwirkt hat;

    - die Spielerlaubnis durch Angaben
    erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder
    unvollständig waren;

    - die Rechtswidrigkeit der Spielerlaubnis
    kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.





    Übersicht der Verbände: https://de.wikipedia.org/wiki/liste_der_regional-_und_landesverbände_des_deutschen_fußball-bundes

    Spielordnung - Norddeutscher Fußball-Verband e.V.



    Beim DFB wird das Thema irrtümliche Spielerlaubnis garnicht behandelt. Womöglich dachte man, dass das nie passiert. Da es aber ein Präzedenzfall wird, hab ich auch hier die Regelungen der Regionalverbände dazu beigefügt, die alle gleich sind, sich lediglich in der Höhe der Spielwertung unterscheiden

    14 Spielwertung in besonderen Fällen

    (9) d)

    Ist einem Spieler irrtümlich eine Spielerlaubnis erteilt worden und
    hat sein Verein den Irrtum schuldhaft herbeigeführt, so wird das
    Spiel, an dem der Spieler teilgenommen hat, für seinen Verein mit
    0:5 Toren als verloren gewertet, sofern das erzielte Ergebnis für
    den schuldigen Verein günstiger war.

    e)
    Bei Mitwirkung eines Spielers, dem irrtümlich eine ihm nicht
    zukommende Spielerlaubnis erteilt worden ist, ohne dass sein Verein
    den Irrtum schuldhaft herbeigeführt hat, wird das Spiel neu
    angesetzt.

  • Du darfst ein paar Dinge nicht verwechseln.


    Als erstes mal DFB-Terminologie (vgl § 8 DFB Spielordnung):

    Amateure: maximal 249,99 € Aufwandsentschädigung

    Vertragsspieler: Spieler mit Vertrag bei Verein/Kapitalgesellschaft und Vergütung ab 250 €

    Lizenzspieler: Vertrag bei DFL Mitgliedern (1. und 2 Bundesliga)



    Jatta ist Lizenzspieler. Er hat keine Spielberechtigung beim NFV/HFV sondern eine Spielerlizenz beim DFB "Mitglied" DFL. Folglich sind auch die Bestimmungen der LOS der DFL entscheidend und nicht die Spielordnung des NFV/HFV.


    Die LOS sieht keinen rückwirkenden Lizenzentzug oder automatischen Lizenzentzug in einem Fall falscher vorliegender Unterlagen vor.


    Die entsprechenden Zuständigkeiten gehen aus der DFB Spielordnung § 9 Absatz 2, § 44 und § 53 hervor.


    Spiele der 1. und 2. Bundesliga werden nicht vom DFB veranstaltet und sind auch keine DFB-Bundesspiele.


    Hier nochmal der Link zu meinem Beitrag in dem ich mich schon mit den ganzen rechtlichen Dingen beschäftigt habe:

    2. Spieltag: 1.FC Nürnberg - Hamburger SV (Analyse) oder Jatta und der Einspruch

  • Es bleibt spannend. Aber nur, falls demnächst neue Erkenntnisse in diesem Fall auftauchen sollten.


    Von daher muss man eben jetzt den 31. August (die Fristverlängerung der Spielererklärung) abwarten.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!


    Forenkicktipp-Sieger 2016/17

  • Es bleibt spannend. Aber nur, falls demnächst neue Erkenntnisse in diesem Fall auftauchen sollten.


    Von daher muss man eben jetzt den 31. August (die Fristverlängerung der Spielererklärung) abwarten.

    Besser wäre noch wenn man abwarten könnte bis das Ausländeramt weiß ob es sich um Jatta oder wen anderen handelt.

  • Zitat

    Jatta ist Lizenzspieler. Er hat keine Spielberechtigung beim NFV/HFV sondern eine Spielerlizenz beim DFB "Mitglied" DFL. Folglich sind auch die Bestimmungen der LOS der DFL entscheidend und nicht die Spielordnung des NFV/HFV.


    Anderer Aspekt


    § 3 Erlöschen, Entziehung und
    Rückgabe der Lizenz

    2. Die Lizenz kann entzogen werden, wenn a)
    eine Voraussetzung für ihre Erteilung weggefallen ist


    Aber die
    Voraussetzung war von vornherein nicht da.. Die Voraussetzung war
    nicht zu Beginn vorhanden und ist dann weggefallen sondern war von
    Anfang an nicht da. Somit ist die Erteilung der Lizenz von Anfang an
    ungültig

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