JHV 2020 (virtuell) – 20. Oktober 2020, ab 18:30 Uhr

  • Merci für die Einschätzung!


    Das ist echt kompliziert und für den Laien schwer zu durchschauen.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Ich wäre ja dafür dass es immer die Möglichkeit der Mischveranstaltung gebe. Die die können und wollen dann Vorort in einer Präsenzveranstaltung und der Rest dann eben online

  • Ich wäre ja dafür dass es immer die Möglichkeit der Mischveranstaltung gebe. Die die können und wollen dann Vorort in einer Präsenzveranstaltung und der Rest dann eben online

    na dann dürfte ja klar sein für welchen Antrag du NICHT stimmst.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Wenn es wie Pepe sagt unschädlich ist, wenn beide angenommen werden, dann kann man beiden zustimmen, am besten wäre es erst über den weitergehenden Antrag abstimmen und dann ist der Vorschlag des Vereins eh obsolet, sollte er durchgehen. Darum wäre es wichtig, dass viele auch teilnehmen und abstimmen.


    Jetzt mal eine blöde Frage, warum wird die Bilanz PK immer erst mit Beginn der JHV online gestellt :thinking_face:, in der Satzung habe ich nichts gefunden. Aus Tradition und weil sie es nicht früher bekannt geben müssen oder gibt es einen anderen triftigen Grund:thinking_face:. Ich habe auch nicht alles anderen Gesetze durchforstet, ob da was steht.

  • Folgt daraus, dass gegenüber der Mitgliederversammlung (Oberstes Vereinsorgan) der Finanzbericht abzugeben ist und diese den Vorstand entlastet (oder nicht).


    Zitat

    Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    a) Entgegennahme der Rechenschaftsberichte einschließlich
    des Finanzberichts des Vorstands;




    Sofern nicht in der Satzung explizit anders geregelt, würde dagegen verstossen, wenn die Öffentlichkeit vor der Mitgliederversammlung über die Bilanz informiert wird.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Darum gibt es ja einen Antrag, damit dies künftig geändert wird.

  • du hast völlig recht, habe ich gar nicht daran gedacht, danke. Ich möchte gerne Bilanz PK und relevanten Unterlagen mindestens 1 Tag vorher auf der HP, damit man sich es noch ansehen kann und vorbereiten kann. Reicht es den Kurzmannantrag entsprechend umzuformulieren oder müssen wir dann auch noch an den § ran Aufgaben der MV :thinking_face:.


    Ich gehe davon aus, dass ein Antrag mit Versand der Unterlagen vorab nie und nimmer durchgeht. Da heißt es sofort es kann dem Verein schaden. Ich fände es um ein vielfaches besser wenn die Bilanz PK einfach einen Tag vorgezogen wird.

  • Wenn es wie Pepe sagt unschädlich ist, wenn beide angenommen werden, dann kann man beiden zustimmen, am besten wäre es erst über den weitergehenden Antrag abstimmen und dann ist der Vorschlag des Vereins eh obsolet, sollte er durchgehen. Darum wäre es wichtig, dass viele auch teilnehmen und abstimmen.


    Jetzt mal eine blöde Frage, warum wird die Bilanz PK immer erst mit Beginn der JHV online gestellt :thinking_face:, in der Satzung habe ich nichts gefunden. Aus Tradition und weil sie es nicht früher bekannt geben müssen oder gibt es einen anderen triftigen Grund:thinking_face:. Ich habe auch nicht alles anderen Gesetze durchforstet, ob da was steht.

    Also ich kann mich gut erinnern auf früheren JHV´s lief es immer so, daß der weitestgehende Antrag als erstes zur Abstimmung kam.

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß sich das auf den jetzigen Antrag vom Aufsichtsrat bezieht, weil da ja verschiedene Punkte vermengt sind, die gar nichts miteinander zu tun haben.

    Weitestgehend wäre aus meiner Sicht Antrag 1 generell Hybridversammlung, Antrag 2 Vorstand kann eine Onlineversammlung anordnen.

    Letztlich wird sich das dann sowieso auflösen, wenn Pepes Antrag angenommen wird.

    Oder seh ich das falsch?


    Vermutlich wäre es gut, in einen Antrag reinzuschreiben, daß bzgl. Stimmabgabe oder sonstiger nachrangig nötiger Angleichungen für die Durchführung einer ordentlichen HybridJHV entsprechende Veränderungen vom Aufsichtsrat oder Vorstand vorzunehmen sind?

    Nicht daß der Versammlungsleiter den Antrag cancelt, weil er sich mit anderen rechtlichen Vorgaben beißt?


    Wie wird das im übrigen wohl ablaufen? Werden dann Fragen zu den Anträgen möglich? Kann der Antragsteller dann auf diese Fragen antworten? Oder muß man bei Anträgen darauf achten, daß in der Begründung möglichst alle Punkte aufgeführt sind, die sich möglicherweise als Fragen ergeben?

    Sieht man die Anträge nur auf der Homepage oder werden sie zu sehen sein, wenn der Versammlungsleiter sie vorliest?

  • Die Satzung und die Geschäftsordnungen lesen, da steht eigentlich alles drin. Kann man sämtlich online abrufen.


    Vereinssatzung-1FCN-01-2020.pdf


    Z.B. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung:


    Zitat

    § 1
    Der Versammlungsleiter wird zu Beginn der Mitgliederversammlung vom Aufsichtsrat benannt. Er bringt nach Eröffnung und Begrüßung die Punkte der Tagesordnung in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung, es sei denn, dass die Versammlung einen anderen Beschluss fasst.



    Der Versammlungsleiter lässt sich nach Begrüßung und -üblicherweise- einer Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder von der Versammlung die Tagesordnung genehmigen (siehe Ziff.3 der aktuellen Tagesordnung). Bzw., wenn dazu Anträge vorliegen (mein Antrag zählt dazu), ist darüber abzustimmen.


    Auch die Tagesordnung ist online abrufbar.


    Tagesordnung-jhv20.pdf

    UNabhängig___Überparteilich

  • Ein Antrag, z.B. Ziff. 9 der Tagesordnung vor Ziff. 7 (Aufsichtsratswahlen) zu setzen, ist auch ein Antrag zur Tagesordnung. Ob sinnvoll oder nicht, lasse ich dahin gestellt.


    Oder z.B. ein Antrag, Ziff 9 e) vor Ziff. 9 a) aa) zu setzen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Ich würde es für sinnvoll erachten die Satzungsänderungen Punkt 9 vor die Aufsichtsrat Wahl zu ziehen. Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass viele nach der AR Wahl gehen bzw gedanklich abschalten zu später Stunde

  • Die Aussprache, mündliche Erklärung von Anträgen und hoffentlich auch das sonstige Gschmarri sollten sich deutlich verkürzen, so dass durchaus berechtigte Hoffnung besteht, dass die Leute bis zum Schluss bleiben. Außerdem ist auch keiner auf den letzten Bus/Bahn angewiesen.

  • Die Aussprache, mündliche Erklärung von Anträgen und hoffentlich auch das sonstige Gschmarri sollten sich deutlich verkürzen, so dass durchaus berechtigte Hoffnung besteht, dass die Leute bis zum Schluss bleiben. Außerdem ist auch keiner auf den letzten Bus/Bahn angewiesen.

    das mag sein... aber stundenlang vor dem Monitor und dann ein Bier nach dem anderen...

    da könnte so mancher den Schluss verschlafen :winking_face:

    Der Club ist wie eine Frikadelle, man weiß nie was drin ist. (frei nach Martin Driller)

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