Olaf Rebbe (Ex-Sportdirektor)

  • FCN PK spannend, Klose "darf" sich nicht weiter äußern, außer, dass er ihm alles gute für die Zukunft wünscht.

    Ich hatte schon länger vermutet, dass da was Juristisches im Hintergrund läuft, weil der Verein sich so äußerst bedeckt hält mit Gründen. Das Verhalten von MIro spricht auch wieder dafür.

  • FCN PK spannend, Klose "darf" sich nicht weiter äußern, außer, dass er ihm alles gute für die Zukunft wünscht.

    Ich hatte schon länger vermutet, dass da was Juristisches im Hintergrund läuft, weil der Verein sich so äußerst bedeckt hält mit Gründen. Das Verhalten von MIro spricht auch wieder dafür.

    Es war von "schwebendes Verfahren" die Rede. D.h. entweder gibt es schon eine konkrete arbeitsrechtliche Auseinandersetzung oder man prüft sie. Vermutlich versucht man wegen "vereinschädigendem Verhalten" Rebbe noch eine fristlose Kündigung zuzustellen. Das wiederum wird dann sicher vor das Arbeitsgericht gehen.

    Ich glaube fest an meine Überzeugungen, ich hab auch keine anderen!

  • Und das spannende daran ist?

    Da fand ich die Aussage mit "laufendem Verfahren" interessanter. Aber es kommt ja sowieso irgendwann raus :nix:

    Es ist halt trotzdem eine Freistellung und da gibts schöneres im Leben. Olaf Rebbe wurde nach dem Essen mit den Engländern von Chatzialexiou darüber informiert, durfte danach nicht mehr an seinen Arbeitslaptop etc. und musste das Vereinsgelände verlassen.

    I. d. R. wird dann um den Aufhebungsvertrag verhandelt. Außerdem wird Olaf Rebbe der Freistellung widersprochen haben. Falls man nämlich bei dem Aufhebungsvertrag keine Einigung erzielt, hat er weniger Druckmittel sofern er nicht widersprochen hat. Weiterhin gibts einen Anspruch auf Beschäftigung. Also selbst wenn er nicht mehr als Sportdirektor arbeiten darf, müsste er noch am Kopierer stehen dürfen etc.

    Ja mei..des bassd scho so

  • Da fand ich die Aussage mit "laufendem Verfahren" interessanter. Aber es kommt ja sowieso irgendwann raus :nix:

    Es ist halt trotzdem eine Freistellung und da gibts schöneres im Leben. Olaf Rebbe wurde nach dem Essen mit den Engländern von Chatzialexiou darüber informiert, durfte danach nicht mehr an seinen Arbeitslaptop etc. und musste das Vereinsgelände verlassen.

    I. d. R. wird dann um den Aufhebungsvertrag verhandelt. Außerdem wird Olaf Rebbe der Freistellung widersprochen haben. Falls man nämlich bei dem Aufhebungsvertrag keine Einigung erzielt, hat er weniger Druckmittel sofern er nicht widersprochen hat. Weiterhin gibts einen Anspruch auf Beschäftigung. Also selbst wenn er nicht mehr als Sportdirektor arbeiten darf, müsste er noch am Kopierer Kaffeevollautomaten stehen dürfen etc.

    Habs mal verbessert, damit dein schöner Text bis zum Ende korrekt bleibt :smiling_face_with_hearts:

  • Naja, den Beschäftigungsanspruch sehe ich hier nicht.

    mE mal entschieden worden bei Piloten, damit sie nicht die Zulassung für bestimmte Muster verlieren, also kein Verlust der Qualifikation droht.

    Bei einem normalen AN gibt's das eher nicht. Bei Rebbe sehe ich das auch nicht.

    <== Glubbfan seit über 25 Jahren - und wer zahlt mir etz den Psychiater ?! :winking_face:

  • Naja, den Beschäftigungsanspruch sehe ich hier nicht.

    mE mal entschieden worden bei Piloten, damit sie nicht die Zulassung für bestimmte Muster verlieren, also kein Verlust der Qualifikation droht.

    Bei einem normalen AN gibt's das eher nicht. Bei Rebbe sehe ich das auch nicht.

    Das ist nicht meine Expertise, aber gibt schon einige Quellen, die den Anspruch auch bei normalen AN indizieren:

    Arbeitsrecht: Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im Eilverfahren | Friedrich Graf von Westphalen
    Der Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers kann im Eilverfahren durchgesetzt werden, ohne dass der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse…
    www.fgvw.de


    “Für Arbeitgeber wird die mit einer Kündigung verbundene Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt erschwert. Sie werden – jedenfalls vorsorglich – dokumentieren müssen, welche berechtigten Interessen einer Weiterbeschäftigung bis zum Vertragsende entgegenstehen. In Betracht kommen hier Faktoren wie etwa ein substantieller Vertrauensverlust oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Anderenfalls bleibt das Risiko, dass Arbeitnehmer das einstweilige Verfügungsverfahren zumindest dafür nutzen, die Verhandlungen über eine etwaige Abfindung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.“

    Ja mei..des bassd scho so

  • Das Rebbe gut am Verhandlungstisch ist, das haben wir oft genug erlebt. Das man ihn anscheinend nicht in ein Team einordnen kann dürfte an seinem Naturell liegen .

  • Puh. Angeblich (laut Bild FCN) ist Rebbe der Meinung, dass sein bis 2026 befristeter Arbeitsvertrag aufgrund der Verlängerungsmodalitäten unbefristet gewesen sei. Sollte ein Arbeitsgericht das bestätigen wird's aber blöd - auch wenn ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann.

  • Puh. Damit macht ers sich nicht leichter, einen neuen Job zu finden. Wenn es allerdings sein Ziel sein sollte, die nächsten Jahre nen faulen Lenz zu machen und trotzdem gut zu leben, macht er alles richtig.

    Bei Zeigler&Köster war er übrigens auch Thema. Und irgendwie haben die sich 1. zu wenig damit beschäftigt und 2. einen ganz anderen Blick auf die Sache:

    RTL+


    Ab Minute 48.

    Ja mei..des bassd scho so

  • Naja, den Beschäftigungsanspruch sehe ich hier nicht.

    mE mal entschieden worden bei Piloten, damit sie nicht die Zulassung für bestimmte Muster verlieren, also kein Verlust der Qualifikation droht.

    Bei einem normalen AN gibt's das eher nicht. Bei Rebbe sehe ich das auch nicht.

    Das ist nicht meine Expertise, aber gibt schon einige Quellen, die den Anspruch auch bei normalen AN indizieren:

    https://www.fgvw.de/neues/archiv-2…im-eilverfahren

    “Für Arbeitgeber wird die mit einer Kündigung verbundene Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt erschwert. Sie werden – jedenfalls vorsorglich – dokumentieren müssen, welche berechtigten Interessen einer Weiterbeschäftigung bis zum Vertragsende entgegenstehen. In Betracht kommen hier Faktoren wie etwa ein substantieller Vertrauensverlust oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Anderenfalls bleibt das Risiko, dass Arbeitnehmer das einstweilige Verfügungsverfahren zumindest dafür nutzen, die Verhandlungen über eine etwaige Abfindung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.“

    Halte ich persönlich rechtlich für falsch.

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass das jemand am LAG nürnberg auch so sehen sollte.

    Aber zur Not bräuchte der AG halt ein eigenes darzulegendes interesse an der Nichtbeschäftigung. Das sollte hier relativ problemlos erfüllt sein (weitere zukunftsplanung, etc).

    <== Glubbfan seit über 25 Jahren - und wer zahlt mir etz den Psychiater ?! :winking_face:

  • Puh. Angeblich (laut Bild FCN) ist Rebbe der Meinung, dass sein bis 2026 befristeter Arbeitsvertrag aufgrund der Verlängerungsmodalitäten unbefristet gewesen sei. Sollte ein Arbeitsgericht das bestätigen wird's aber blöd - auch wenn ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann.

    Wie clubfan richtig sagte.

    Was will Rebbe? Derzeit offensichtlich aus verletztem Stolz aus allen rohren zurück schießen. Irgendwann setzt die Vernunft ein und er wird erkennen, dass ein neuer und besser bezahlter Job viel lukrativer und sinnvoller ist.

    <== Glubbfan seit über 25 Jahren - und wer zahlt mir etz den Psychiater ?! :winking_face:

  • Verträge konnte beim Club wohl nur Rebbe.

    Wenn er einen unbefristeten Vertrag hat, dann Glückwunsch. Wobei er sicher zum Glück noch Ambitionen hat und nicht vorzeitig in Frührente gehen will.

    Club 2019: "Sie trugen seltsame Gewänder und irrten planlos umher."

  • kommt er halt zum Schneeräumen und Kaffeekochen zurück wenn er unbefristet arbeiten will bei uns. Bissle Datenmüll schreddern, Tische im PK Raum abwischen. Da findet sich schon was

  • Verträge konnte beim Club wohl nur Rebbe.

    Wenn er einen unbefristeten Vertrag hat, dann Glückwunsch. Wobei er sicher zum Glück noch Ambitionen hat und nicht vorzeitig in Frührente gehen will.

    Naja, auch einen unbefristeten Vertrag darf der Arbeitgeber ja ordentlich kündigen, es geht halt um die Kündigungsfrist.

    Wir können uns nicht aussuchen, wen wir lieben. (Jaime Lannister)

  • Verträge konnte beim Club wohl nur Rebbe.

    Wenn er einen unbefristeten Vertrag hat, dann Glückwunsch. Wobei er sicher zum Glück noch Ambitionen hat und nicht vorzeitig in Frührente gehen will.

    Dann wäre das ja Wahnsinn im Profibereich. Das wäre es ja gang und gäbe das die Leute unbefristete Verträge hätten.

  • Hä? Ich finde "unbefristete" Verträge besser, da die meist eine mind. gesetzliche Kündigungsfrist beinhalten. Standard sind 6 Wochen bis 3 Monate zum Quartalsende.

    Was ist jetzt daran schlechter?

    Bei einem Fixvertrag musst ja die volle Summe, bis zum Ende der fixierten Vertragslaufzeit ablatzen.

    Das kann ja durchaus länger sein...


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