JHV 2021 (virtuell) - Samstag, 9. Oktober 2021, 11:00 Uhr

  • "Jetzt geht man das Thema endlich an und versucht es auch professionell und sauber aufzuziehen und dann kommt die JHV und senkt den Daumen." - echt jetzt? Über 70% haben dem Antrag zugestimmt, obwohl Rossow es nicht für nötig hielt, diese zu begründen, oder einer aus den AR dafür nochmal werben wollte. Aber gut, jetzt kommt halt wieder die Bierdimpfl-Schelte. Wennst meinst...

    Ja Altmeister weil man 75+1 gebraucht hätte und eben nicht 70.


    Also hat das höchte Vereinsorgan über dieses Thema den Daumen gesenkt.


    Ansonsten würd mich wirklich mal brennend intressieren wie du die gestrigen Ergebnisse so beurteilst.

    Und das der Verein ganz blöd war und die Mitlieder super hab ich begriffen.

  • Russow hats doch bei seiner Rede gesagt, warum es eine Gmbh braucht. Also hat er es doch erklärt. Da muss man dann halt mal zuhören.

    Nächstes Jahr wirds genau so laufen Der Antrag geht in hundert Jahren nicht durch. Die Gründe dafür wurden oft genug genannt. Aber dann wird wieder ein anderer Grund gesucht, warum der Antrag nicht durch geht. Wahrscheinlich hat dann Russow nicht laut genug gesprochen, so dass es die Hälfte nicht gehört hat

    Es war schon immer etwas besonderes ein "Club Fan" zu sein

  • Russow hats doch bei seiner Rede gesagt, warum es eine Gmbh braucht. Also hat er es doch erklärt. Da muss man dann halt mal zuhören.

    Nächstes Jahr wirds genau so laufen Der Antrag geht in hundert Jahren nicht durch. Die Gründe dafür wurden oft genug genannt. Aber dann wird wieder ein anderer Grund gesucht, warum der Antrag nicht durch geht. Wahrscheinlich hat dann Russow nicht laut genug gesprochen, so dass es die Hälfte nicht gehört hat

    Mh, Loko, ohne da jetzt inhaltlich nochmal anfangen zu wollen, aber er heißt Rossow - oder meinst du Klaus Jürgen Wussow? :winking_face:

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • RedBlack93 : Jeder so wie er es sieht. Ich hab nach dem Russow seiner Rede gewusst um was es geht. Und wie schon geagt, wenn Russow das nächstes Jahr verbessert einbringt wird es trotzdem keine Mehrheit geben.

    Ich - und viele andere - nehmen Rossow auch vollkommend ab, dass es ihm nur um die Gründung einer Marketing-GmbH geht, aber dieser Abschnitt wird in dieser Form erst einmal in der Satzung stehen und zukünftige Vorstände können damit machen was sie wollen.

    sorry Chaos, die Satzung ist nicht der richtig Ort um den Vorstände einzuhegen. Die Satzung bietet den großen Rahmen und dann weiter was bogoahlsiega2007 sagt. Es ist völliger Irrsinn in die Satzung rein zu schreiben, wie viele Anteile und ob man nur eine Marketing GmbH gründen darf. Unsere Kontrolleure ist ein guter AR, ich bin aktuell zufrieden und wenn unsere guten Leute es abnicken, dann mache ich es auch.


    Kann es schiefgehen, ja klar, kann es aber auch jetzt ohne Satzungsänderung und wie gesagt, lieber das Marketing in einer GmbH als das Risiko im Verein.

  • Ich - und viele andere - nehmen Rossow auch vollkommend ab, dass es ihm nur um die Gründung einer Marketing-GmbH geht, aber dieser Abschnitt wird in dieser Form erst einmal in der Satzung stehen und zukünftige Vorstände können damit machen was sie wollen.

    sorry Chaos, die Satzung ist nicht der richtig Ort um den Vorstände einzuhegen. Die Satzung bietet den großen Rahmen und dann weiter was bogoahlsiega2007 sagt. Es ist völliger Irrsinn in die Satzung rein zu schreiben, wie viele Anteile und ob man nur eine Marketing GmbH gründen darf. Unsere Kontrolleure ist ein guter AR, ich bin aktuell zufrieden und wenn unsere guten Leute es abnicken, dann mache ich es auch.


    Kann es schiefgehen, ja klar, kann es aber auch jetzt ohne Satzungsänderung und wie gesagt, lieber das Marketing in einer GmbH als das Risiko im Verein.

    Ja wohin denn sonst, wenn nicht in die Satzung. Die Befugnisse für Vorstand und Aufsichtsrat müssen in der Satzung festgelegt werden. Sorry, das ist einfach voll daneben.

  • sorry Chaos, die Satzung ist nicht der richtig Ort um den Vorstände einzuhegen. Die Satzung bietet den großen Rahmen und dann weiter was bogoahlsiega2007 sagt. Es ist völliger Irrsinn in die Satzung rein zu schreiben, wie viele Anteile und ob man nur eine Marketing GmbH gründen darf. Unsere Kontrolleure ist ein guter AR, ich bin aktuell zufrieden und wenn unsere guten Leute es abnicken, dann mache ich es auch.


    Kann es schiefgehen, ja klar, kann es aber auch jetzt ohne Satzungsänderung und wie gesagt, lieber das Marketing in einer GmbH als das Risiko im Verein.

    Ja wohin denn sonst, wenn nicht in die Satzung. Die Befugnisse für Vorstand und Aufsichtsrat müssen in der Satzung festgelegt werden. Sorry, das ist einfach voll daneben.

    ähm, nicht bis ins letzte Detail. Es ist völlig daneben alles über die Satzung regeln zu wollen

  • Ja wohin denn sonst, wenn nicht in die Satzung. Die Befugnisse für Vorstand und Aufsichtsrat müssen in der Satzung festgelegt werden. Sorry, das ist einfach voll daneben.

    ähm, nicht bis ins letzte Detail. Es ist völlig daneben alles über die Satzung regeln zu wollen

    Welche Gremien mit welchen Mehrheiten welche Entscheidungen treffen, steht auch in jedem Standard-GmbH-Vertrag. Das ist nun mal regelungsbedürftig und der Ort dafür ist die Satzung.

  • sorry Chaos, die Satzung ist nicht der richtig Ort um den Vorstände einzuhegen. Die Satzung bietet den großen Rahmen und dann weiter was bogoahlsiega2007 sagt. Es ist völliger Irrsinn in die Satzung rein zu schreiben, wie viele Anteile und ob man nur eine Marketing GmbH gründen darf. Unsere Kontrolleure ist ein guter AR, ich bin aktuell zufrieden und wenn unsere guten Leute es abnicken, dann mache ich es auch.


    Kann es schiefgehen, ja klar, kann es aber auch jetzt ohne Satzungsänderung und wie gesagt, lieber das Marketing in einer GmbH als das Risiko im Verein.

    Ja wohin denn sonst, wenn nicht in die Satzung. Die Befugnisse für Vorstand und Aufsichtsrat müssen in der Satzung festgelegt werden. Sorry, das ist einfach voll daneben.

    Das stimmt so nicht.

    Die Satzung ist nicht dafür da den Betrieb des Vereines zu regeln.

    Dazu dient die Geschäfts- und oder Finanzordnung.


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Leider leider konnte ich gestern nicht beiwohnen weil ich semi geschäftlich an der Rennstrecke war.

    Aber sei´s drum. Was mir als Mitglied echt aufstößt, also eigentlich ist es ja echt zum schießen:

    da ist ja ein Antrag das wir die Marketing GmbH / Vermarktungs GmbH gründen wollen, diese aber dann doch

    an Zustimmung scheitert, weil der Antragsteller diesen anscheinend nicht wohldurchdacht begründen kann.


    Und dann wundert man sich, wieso hier nix vorwärts geht. Ja kein Wunder wenn der dämliche Bierdimpfl

    sein Gehirn versoffen hat in all den Jahren.


    Ich sach mal Prost! und reiche noch paar Wienerla!

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König - Top-5-Foren-User

  • Ja wohin denn sonst, wenn nicht in die Satzung. Die Befugnisse für Vorstand und Aufsichtsrat müssen in der Satzung festgelegt werden. Sorry, das ist einfach voll daneben.

    Das stimmt so nicht.

    Die Satzung ist nicht dafür da den Betrieb des Vereines zu regeln.

    Dazu dient die Geschäfts- und oder Finanzordnung.

    Für dich mit Ergänzung: Die grundsätzlichen Befugnisse....

    :face_blowing_a_kiss:

  • Das stimmt so nicht.

    Die Satzung ist nicht dafür da den Betrieb des Vereines zu regeln.

    Dazu dient die Geschäfts- und oder Finanzordnung.

    Für dich mit Ergänzung: Die grundsätzlichen Befugnisse....

    :face_blowing_a_kiss:

    Das ist korrekt.

    Da rein müssen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Vereinsorgane im Kontext mit dem Vereinszweck.


    Der von der MV bestellte AR allerdings vergibt einen Geschäftsbesorgungsauftrag an den Vorstand.

    Und dessen Leitlinien/Befugnisse sind dann eben in der Geschäftsordnung geregelt und dürfen natürlich nicht zur Satzung im Widerspruch stehen.


    Das gilt ja auch so mit allen AGBs.

    Unternehmen können sich ja die tollsten Sachen darin ausdenken. Sobald sie allerdings in Konflikt mit der Gesetzgebung stehen, sind die AGBs ungültig. Nur mal so als Vergleich.


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Wenn das so handlungsoffen ist, wofür müssen wir denn dann die GmbH-Gründung in die Satzung schreiben? Andere Rechtsgeschäfte tätigt der Vorstand doch auch.

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Was ist denn handlungsoffen?


    Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der eigentlich in dessen Satzung kein dedizierter Wirtschaftsbetrieb verankert ist. Deswegen muss das da ggf rein.


    Und siehe meinen anderen Beitrag…

    Es darf in der GO nichts widersprüchliches zur Satzung stehen.


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Ich denke Altmeister hat es bereits auf den Punkt gebracht. Schade, dass die Marketing GmbH nicht zustande kam. Beide Parteien haben sehr emotional Horrorszenarien skizziert. Nun hilft es aber nicht darauf rumzuhaken und andere zu beleidigen. Man muss sachlich analysieren, warum es nicht geklappt hat und dies beim nächsten Mal besser machen!


    Ich schließe mich diesem teilweise veranstalteten Abgesang auf unseren Club nicht an!


    Wir haben nun ein Jahr verloren, schade, aber es ist wie es ist. Nächstes Jahr muss man eben aus seinen Fehlern lernen und es besser machen. Es wäre wohl auch hilfreich schon im Vorfeld mal den Dialog zu suchen und bestimmte Vorbehalte vorbeugend aus dem Weg zu räumen. Dann kann dieser großartige Verein auch noch viel erreichen. Darum sollten wir nun nicht den Kopf in den Sand stecken. Denn eigentlich hat sich nicht zu viel verändert. Wir haben immer nich die Möglichkeit viel zu bewegen und großartige Erfolge in der Zukunft zu feiern.


    Meinungsverschiedenheiten in der Sache gehören dazu und sind wichtig im Diskussionsprozess, aber wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, weil wir die gleichen Ziele verfolgen, ist noch viel möglich.


    Eventuell sollten wir uns hier im Forum mal zusammen tun und schauen, wie wir dem Verein helfen können? :winking_face:

  • das sagt er nicht, er sagt, wohin die Beschränkungen gehört :winking_face: . Wie war den die Historie zur Gründung der GmbH die wir schon haben :thinking_face: . Wenn es keinen Regelungsbedarf gäbe, warum hätte der Verein die Satzungsänderung beantragen sollen :thinking_face:

  • Wenn das so handlungsoffen ist, wofür müssen wir denn dann die GmbH-Gründung in die Satzung schreiben? Andere Rechtsgeschäfte tätigt der Vorstand doch auch.

    das sagt er nicht, er sagt, wohin die Beschränkungen gehört :winking_face: . Wie war den die Historie zur Gründung der GmbH die wir schon haben :thinking_face: . Wenn es keinen Regelungsbedarf gäbe, warum hätte der Verein die Satzungsänderung beantragen sollen :thinking_face:

    Rossow meinte gestern, die bisherigen GmbHs seien noch unter der alten Satzung gegründet worden. Bei der Vermögensverwaltungs-GmbH bin ich mir da aber nicht sicher: 1. FCN Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

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