Alles anzeigenAlles anzeigenVielen Dank.
1. kann es sein dass eine 2. Tranche (bisher kann ich nur eine Zahlung von 3 Millionen an S5 finden) in Höhe von 2 Millionen in den nächsten Berichtszeitraum der DFL fällt und wir mit einem erneuten Verstoß rechnen müssen wenn wir diese Summe nicht anderweitig kompensieren können.
1.a würde diese Zahlung eventuell das neg. EK erhöhen.
2. Wie ist das Gelände am "Valze" zu sehen. Kann man es zu einem gewissen Wert als Sicherheit geben OHNE die stille Reserve steuerrelevant zu heben
Von der Klärung dieser 2,5 Fragen hängt für mich ein großer Teil der nächsten Saison ab. Denn bei einem kategorischen "nicht möglich" wird die Möglichkeit in den Kader 23/24 zu investieren abhängen. Und davon wieder die finanziellen Möglichkeiten in der Zukunft.
zu 1. Rein bilanzierungstechnisch musst Du die ganze zu zahlende Summe buchen, da man nach HGB Aufwendungen immer mit einrechnen muss, auch wenn sie nach dem Bilanzstichtag erst fällig sind.
zu 2. Die Einstufung des Grundstücks als Sicherheit ist eigentlich nur im Bankenbereich interessant. In der Bilanz ist ein Grundstück in der Regel mit den Anschaffungskosten bewertet. Über diesen Wert kann man nach HGB auch nicht hinzuschreiben, da man nur realisierte Gewinne ausweisen kann.
OK, also ist bei 1 die ganze Summe (5 Mios) schon in der Bilanz, es kommt aber eventuell noch eine Zahlung dazu. Somit im Liznezierungsfall unkritisch?
Bei 2, In dem Moment in dem wir das Gelände über den Buchwert bewerten (Stille Reserven heben) müssen wir die Summe versteuern?