Alles anzeigenzu 1. Rein bilanzierungstechnisch musst Du die ganze zu zahlende Summe buchen, da man nach HGB Aufwendungen immer mit einrechnen muss, auch wenn sie nach dem Bilanzstichtag erst fällig sind.
zu 2. Die Einstufung des Grundstücks als Sicherheit ist eigentlich nur im Bankenbereich interessant. In der Bilanz ist ein Grundstück in der Regel mit den Anschaffungskosten bewertet. Über diesen Wert kann man nach HGB auch nicht hinzuschreiben, da man nur realisierte Gewinne ausweisen kann.
Danke, mir fehlte jetzt die Motivation für Grundkurs Rechnungswesen 8. Klasse.
Aber scho sonderbar das man solche Grundlagen jemand erklären muss der nach eigener Aussage mit Zahlen, Daten, Fakten zu tun hat.
wieder beleidigt?