Wolfgang Wolf (ehem. Sportdirektor)

  • Absolut überflüssiger Posten, ganz unabhängig von der Person die ihn bekleidet.
    Rein menschlich tut's mir für Wolf leid, aber sachlich gesehen ist es eine richtige Entscheidung.

    “Tradition ist nicht die Anbetung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers“ (G.Mahler)

  • Zitat von Fei

    Bist schon ein kleiner Stänkerer Yorker.
    Wenn du ernsthaft glaubst, dass Bader hier noch irgendetwas zu sagen oder entscheiden hat, dann kannst du von Unternehmensführung nicht so arg viel Ahnung haben...


    Leider scheinen sich deine Kenntnisse in Grenzen zu halten. Stand heute wird der FCN durch die Vorstände Martin Bader und Michael Meeske vertreten. Der AR kann einem Abteilungsleiter weder kündigen noch die sofortige Trennung vollziehen, dies kann nur der Vorstand machen. Da dieser keine Einzelvertretung hat, bedeutet dies: die Trennung von Wolf haben heute Bader und Meeske vollzogen.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Ciao Wowo.


    Wolltest viel, durftest wenig und ob dus gekonnt hättest, weißmer net. Jedenfalls ist im neune Konstrukt deine Stelle auch nicht mehr notwendig. Daher logische Trennung.

    Saubreiss in da house.

    Inselbegabter Kobold.

  • Zitat von Yorker

    Kehrd wärd. Absolute richtige Entscheidung! Frage mich zwar, wie der AR diese Entscheidung treffen konnte, denn der Abteilungsleiter war ja dem Vorstand untergeordnet. Respekt auch für den heute noch amtierenden Vorstand Bader/Meeske, die Wolf den Stuhl gleich vor die Türe gestellt haben. Hätte ich in dieser Form nicht vermutet.


    Ein Meisterwerk der Forumspoesie, auch wenns im Bereich der Fiktion angesiedelt ist. Unübertrefflich, selbst durch den Meister selbst.

    "Ich denke schon, dass die Liga Angst vor uns haben muss!" "...und es ist alles ge­klärt: Wir sind wie­der per Du.“

    Das hat sich die letzten 1,5 Jahre entwickelt und wir passen alle wie Arsch auf Eimer.

  • Zitat von Yorker

    Leider scheinen sich deine Kenntnisse in Grenzen zu halten. Stand heute wird der FCN durch die Vorstände Martin Bader und Michael Meeske vertreten. Der AR kann einem Abteilungsleiter weder kündigen noch die sofortige Trennung vollziehen, dies kann nur der Vorstand machen. Da dieser keine Einzelvertretung hat, bedeutet dies: die Trennung von Wolf haben heute Bader und Meeske vollzogen.


    :lol:
    Ich helfe dir doch gerne und habe das wichtige nochmals hervorgehoben.

  • Zitat von Fei


    :lol:
    Ich helfe dir doch gerne und habe das wichtige nochmals hervorgehoben.


    Yorker - woher weisst Du wie die Unterschriftsberechtigungen im Verein sind. Eine Kündigung eines Angestellten bedarf nicht unbedingt der Unterschrift von 2 Vorständen

  • Selten habe ich einen solchen Klugscheißer gelesen.
    Yorker, sei stolz auf Dich und Deinen Master. Was für ein Dauerodel...

    It's a jungle out there.

  • Zitat von pinbot

    Selten habe ich einen solchen Klugscheißer gelesen.
    Yorker, sei stolz auf Dich und Deinen Master. Was für ein Dauerodel...


    Man darf gespannt sein, wem Yorker als nächstes in den Hintern kriecht, wenn Bader endgültig weg ist.

  • Zitat von 10imWeggla

    Yorker - woher weisst Du wie die Unterschriftsberechtigungen im Verein sind. Eine Kündigung eines Angestellten bedarf nicht unbedingt der Unterschrift von 2 Vorständen


    Eine Kündigung eines Angestellten bei FCN bedarf zwingend der Unterschrift beider Vorstände. . Ergibt sich aus § 17.5 der Satzung: Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt. Erkennt doch wenigstens an, dass Bader/Meeske dem Wolf heute den Stuhl vor die Türe gestellt haben und damit den Willen des AR umgesetzt haben.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Fei


    :lol:
    Ich helfe dir doch gerne und habe das wichtige nochmals hervorgehoben.


    helfe dir fei auch gerne: Die sofortige Trennung von einem dem Vorstand unterstellten Abteilungsleiter ist eine klare Entscheidung, die der amtierende Vorstand Bader/Meeske heute noch getroffen hat.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • jetzt sind wir in diesem fred auch schon wieder im baderwahn.
    zurück zu wowo. wie an anderer stelle schon geschrieben, so möchte ich es hier nochmals tun. menschlich tut es mir leid für ihn. der trägt den glubb schon irgendwo im herzen. allerdings ist es folgerichtig, dass man sich einen posten, den man in liga 1 nicht hatte, in liga 2 nicht leisten kann. ich hoffe, dass dieser posten auch nicht neu besetzt wird, wenn bornemanns ressort rein der fußballerische bereich sein sollte, wie dr. grethlein sagte. wir haben ohnehin bei den personalwechseln einige gelder zu löhnen.


    so kann man echt frei nach polt fragen: hadds des braucht? brauchts des? einfach mal die öcken in den wind geblasen. wenn die sportlichen planungen wenigstens so optimal gelaufen wären, dass man aufgestiegen wäre im 1. jahr, dann hätte man sagen können, ok strategische entscheidung, die kohle kommt in liga 1 xfach wieder rein. stattdessen haben unsere verantwortlichen auch noch gegeneinander gearbeitet und dies zt öffentlich und medial abgetakelt und im zweiten 2.ligajahr wieder einen kader unausgewogenen kader gebastelt, bei dem erst druck und misserfolg ein zumindest kleines nachjustieren gebracht haben.


    gleichwohl liegt von anbeginn an ein großes stück weit eine ziemliche last auf bornemann. ich wünsche ihm alles gute für seine arbeit. ebenso alles gute für wolfgang wolf.

  • Zitat von Yorker

    Eine Kündigung eines Angestellten bei FCN bedarf zwingend der Unterschrift beider Vorstände. . Ergibt sich aus § 17.5 der Satzung: Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt. Erkennt doch wenigstens an, dass Bader/Meeske dem Wolf heute den Stuhl vor die Türe gestellt haben und damit den Willen des AR umgesetzt haben.


    Schmarrn, daraus würde sich ja dann auch ableiten lassen, dass für jede Bestellung von 3Kugelschreibern 2Vorstände unterschreiben müssten.

  • Zitat von 10imWeggla

    Schmarrn, daraus würde sich ja dann auch ableiten lassen, dass für jede Bestellung von 3Kugelschreibern 2Vorstände unterschreiben müssten.


    Der Absatz bezieht sich doch nur auf Vorgänge, für die man normalerweise einen Rechtsanwalt einschaltet.
    Ein Vorstand erlässt normalerweise eine Unterschriftsrichtlinie. Dazu gehört auch die Regelung von Personalentscheidungen. Das regelt keine Vereinssatzung

  • Kannn Bitte jemand dieses (Sportdirktor) in (Ex-Frühstücksdirektor) ändern???


    Danke....

    Zunehmende Sturheit bei Trainern, ein Erkennungsmerkmal für abnehmende Amtszeit......

  • Zitat von Yorker

    Eine Kündigung eines Angestellten bei FCN bedarf zwingend der Unterschrift beider Vorstände. . Ergibt sich aus § 17.5 der Satzung: Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt. Erkennt doch wenigstens an, dass Bader/Meeske dem Wolf heute den Stuhl vor die Türe gestellt haben und damit den Willen des AR umgesetzt haben.


    Das war keine Kündigung, sondern eine Freistellung bei Fortzahlung der laufenden Bezüge bis zum Vertragsende.


    Formal kann auch dies nur durch den Vorstand erfolgen. In der Praxis wird es so aussehen, dass ein in 8 Tagen ausscheidender Vorstand bei einer derartigen Entscheidung intern nichts mit zu entscheiden hat. Der unterschreibt die Freistellung und damit hat es sich.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Tschüß :winke: alles Gute für die Zukunft. Er konnte uns nicht helfen, aber er hatte auch nicht die Hauptschuld.

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