• Gab es schon irgend nen Fall, wo der Verein vor Gericht nicht zahlen musste? Erinnert mich an Hans Meyer die Geschichte.

    naja die ganz klaren Fälle landen nicht vor Gericht. Als Laie wundere ich mich schon, wie Bobic gewinnen konnte, nach dem er als Vorstand vor laufenden Kameras einen Journalisten bedroht hat. Das dürfte uns Normales schon zur fristlosen Kündigung führen.

  • fristlose Kündigung heist ja nicht keine Abfindung, nur das es ggf. ne berechtigte Kündigung ab sofort ist oder, hab da zum Glück noch keine Erfahrung sammeln müsssen.

  • Gab es schon irgend nen Fall, wo der Verein vor Gericht nicht zahlen musste? Erinnert mich an Hans Meyer die Geschichte.

    naja die ganz klaren Fälle landen nicht vor Gericht. Als Laie wundere ich mich schon, wie Bobic gewinnen konnte, nach dem er als Vorstand vor laufenden Kameras einen Journalisten bedroht hat. Das dürfte uns Normales schon zur fristlosen Kündigung führen.

    "Wenn du nochmal frägst, kriegste eine gescheuert"...

    Fand das Gericht jetzt nicht so schlimm.

    "Tradition ist nicht die Anbetung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers!"

  • Gab es schon irgend nen Fall, wo der Verein vor Gericht nicht zahlen musste? Erinnert mich an Hans Meyer die Geschichte.

    naja die ganz klaren Fälle landen nicht vor Gericht. Als Laie wundere ich mich schon, wie Bobic gewinnen konnte, nach dem er als Vorstand vor laufenden Kameras einen Journalisten bedroht hat. Das dürfte uns Normales schon zur fristlosen Kündigung führen.

    Warum sollte das für a fristlose reichen?

  • naja die ganz klaren Fälle landen nicht vor Gericht. Als Laie wundere ich mich schon, wie Bobic gewinnen konnte, nach dem er als Vorstand vor laufenden Kameras einen Journalisten bedroht hat. Das dürfte uns Normales schon zur fristlosen Kündigung führen.

    Warum sollte das für a fristlose reichen?

    10 Sekunden googeln:

    Zitat

    Wer am Arbeitsplatz mit Gewalt droht oder sogar zuschlägt, muss normalerweise mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber rechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber deshalb noch keine Abmahnung ausgesprochen hat. Denn bereits die Drohung mit Gewalt stellt eine Straftat dar, die der Arbeitgeber nicht zu dulden braucht.

    ArbG Mönchengladbach: Fristlose Kündigung bei Drohung mit Gewalt gerechtfertigt
    Wer am Arbeitsplatz mit Schlägen droht muss mit der roten Karte in Form der fristlosen Kündigung rechnen. Dies hat jetzt das Arbeitsgericht Mönchengladbach in…
    www.wbs.legal

    Bei Personen in Führungsposition gelten nochmal schärfere Regeln.

  • Es war aber auch Hertha offensichtlich klar, dass das nicht haltbar sein wird. Deswegen haben sie auch mit dem "Geheimnisverrat" nachgelegt, was wohl zuletzt auch der Schwerpunkt war, der aber nicht zu beweisen war. Auf mich macht es einfach den Eindruck, dass sie einfach das ganze nur ganz weit hinauszögern wollten. Anders kann man sich die, nicht haltbaren, Befangenheitsanträge usw. nicht erklären. Es gab ja vor ein paar Monaten nochmals einen Vergleichsvorschlag über 3,2 Mio und Bobic verzichtet auf die Zinsen. Auch das Angebot haben sie, trotz anfänglichem Interesse, verstreichen lassen.

    Am Ende gehen sie wohl mit ca. 4,5 Mio Gesamtkosten (inkl. Zinsen, Bobics Anwaltskosten und der Gerichtskosten) aus der Sache raus. Hätten sie Bobic nach der Entlassung normal abgefunden hätte das ganze 2,7 Mio gekostet und selbst wenn sie das Gehalt normal bis ans Vertragsende weitergezahlt hätten wären es wohl nur 2,9 Mio gewesen.

    Wer für das ganze verantwortlich ist, ist eigentlich nicht mehr haltbar.

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