Trikot-Sponsor

  • Zitat von Veteran

    Sämtliche Personen die mit Stadionverbot "behaftet" sind bekommen für alle Spiele des Clubs egal ob auswärts oder zuhause, egal ob Freundschafts- oder Punktspiel für einen Zeitraum von 4 Stunden vor und nach dem Spiel eine elektronische Fußfessel. Sollten sich die Personen dann unangemeldet außerhalb ihrer "Bannmeile" aufhalten, dann gibt es halt Sanktionen in Form von ein paar Tagen Arrest.


    Damit landest du schneller vor dem europäischen Gerichtshof als du Nürnberg sagen kannst.

  • Zitat von Veteran

    Sämtliche Personen die mit Stadionverbot "behaftet" sind bekommen für alle Spiele des Clubs egal ob auswärts oder zuhause, egal ob Freundschafts- oder Punktspiel für einen Zeitraum von 4 Stunden vor und nach dem Spiel eine elektronische Fußfessel. Sollten sich die Personen dann unangemeldet außerhalb ihrer "Bannmeile" aufhalten, dann gibt es halt Sanktionen in Form von ein paar Tagen Arrest.


    Weil das auch so einfach durchsetzbar ist, bei Bagatelldelikten, ala Pyro!
    Der Priesterschlächter von Frankreich hatte übrigens eine um.

    Lieber stehend sterben, als kniend leben!

  • Das mag evtl. überzogen sein, aber irgend etwas in der Art wodurch das Recht auf die körperliche Bewegungsfreiheit zumindest bei verurteilten Tätern vorübergehend eingeschränkt wird.
    Man müsste halt ein wenig kreativ sein.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von Veteran

    Das mag evtl. überzogen sein, aber irgend etwas in der Art wodurch das Recht auf die körperliche Bewegungsfreiheit zumindest bei verurteilten Tätern vorübergehend eingeschränkt wird.
    Man müsste halt ein wenig kreativ sein.


    Meldeauflagen während der Spiele im Falle von Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung. Gibt es meines Wissens aber schon.

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Zitat von Altmeister


    Meldeauflagen während der Spiele im Falle von Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung. Gibt es meines Wissens aber schon.


    Genau das ist der Knackpunkt. Als Bewährungsauflage kann man so etwas in Betracht ziehen (ob es in jedem Einzelfall rechtmässig ist, sei dahingestellt, eher nicht).


    Damit man aber zu dem Mittel "Bewährungsauflage" kommt, braucht man eine strafrechtliche Verurteilung.


    Zünden von Pyro ist ein vorsätzlicher Verstoss gegen die Stadionordnung und die Ticketbestimmungen des FCN, aber nicht zwingend eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Zieht also ein Stadionverbot nach sich, aber nicht automatisch ein strafrechtliche Verurteilung oder einen Bußgeldbescheid wegen einer OWi.


    Alleine ein Stadionverbot (rechtlich nichts anderes als ein Hausverbot, ausgesprochen durch den jeweiligen Eigentümer) und die Aufnahme in die polizeiliche Datenbank "Gewalttäter Fussball" rechtfertigen aber keine Meldeauflagen oder gar die Anlegung von elektronischen Fussfesseln.

    UNabhängig___Überparteilich


  • Das wird viele nicht zufrieden stellen!

    Lieber stehend sterben, als kniend leben!

  • Zitat von Pepe


    Zünden von Pyro ist ein vorsätzlicher Verstoss gegen die Stadionordnung und die Ticketbestimmungen des FCN, aber nicht zwingend eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Zieht also ein Stadionverbot nach sich, aber nicht automatisch ein strafrechtliche Verurteilung oder einen Bußgeldbescheid wegen einer OWi.


    Das Entzünden von Bengalos verstößt in Bayern gegen das Versammlungsstättenverordnung und damit eine Ordnungswidrigkeit! (§35 Abs.2 i.V.m. §48 Nr. 13 VStättV)

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • So viele Maßnahmen braucht's doch gar net. Der Verein müsste die Stadionverbote halt einfach konsequent verhängen, ich habe das Gefühl, dass da in den letzten Jahren arg geschludert wurde.
    Außerdem kann man Chaoten, die den Verein zu einer Geldstrafe bringen, auch zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen respektive Gewalttäter strafrechtlich anzeigen.
    Es muss sich in der Hirniszene herumsprechen, dass diese Konsequenzen wirklich folgen, wenn man sich was erlaubt, und nicht nur als vage Drohung irgendwo in der Luft hängen.

    Wir können uns nicht aussuchen, wen wir lieben. (Jaime Lannister)

  • Zitat von Remember68

    Das Entzünden von Bengalos verstößt in Bayern gegen das Versammlungsstättenverordnung und damit eine Ordnungswidrigkeit! (§35 Abs.2 i.V.m. §48 Nr. 13 VStättV)


    Ja, da wären wir dann wieder bei den Seenotfackeln etc.


    In der Regel wird das Zünden von Pyro eine OWi nach den von dir zitierten Vorschriften sein. Generell würde ich das so nicht sagen, siehe im einzelnen die Diskussion in diesem Thread, mit den dortigen Links:


    https://glubbforum.de/viewtopic.php?f=34&t=19385&start=325



    Eine OWi reicht halt auch nicht aus, um irgendwelche Bewährungsauflagen zu verhängen, dafür braucht man eine Straftat.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Ich glaube nicht, dass die Aussage von Zitzmann auf Pyro abgezielt hat. Ja, verboten - aber das eigentliche Problem sind doch die Schlägereien und Auseinandersetzungen!

  • Zitat von Veteran

    Sämtliche Personen die mit Stadionverbot "behaftet" sind bekommen für alle Spiele des Clubs egal ob auswärts oder zuhause, egal ob Freundschafts- oder Punktspiel für einen Zeitraum von 4 Stunden vor und nach dem Spiel eine elektronische Fußfessel. Sollten sich die Personen dann unangemeldet außerhalb ihrer "Bannmeile" aufhalten, dann gibt es halt Sanktionen in Form von ein paar Tagen Arrest.


    Damit wären Schlägereien im Umfeld eines Clubspiels von bekannten Hooligans und anderen Personen mit Stadionverbot schon mal wesentlich erschwert bzw. ausgeschlossen.



    Gleiches (zeitlich befristete elektronische Fußfessel) sollte auch für Schläger gelten, deren man polizeilich habhaft wird (Zwickau, Hof), auch wenn sie nicht bestraft werden oder noch kein Stadionverbot haben. Die Pyrozündler aus den vorderen Reihen nicht zu vergessen.

  • Pepe mal ne Frage.


    Ist es rechtlich eigentlich drin das der FCN aufgrund der Pyrosstrafen gegen die Einzeltäter vorgeht.
    So zwecks Schadensersatz?

  • In den FCN-Ticket AGBs findet sich diese Klausel:




    Danach kann der FCN Regress nehmen und zwar vollumfänglich hinsichtlich des gesamten Schadens. Allerdings kann man gegen die Wirksamkeit dieser Klausel einiges anführen.


    Zu der Problematik gibt es diverse Urteile verschiedener Gerichte, die unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Diese Urteile betreffen zum Teil auch sog. "Flitzer", die Vereine wurden vom Verband deswegen mit einer Strafe belegt und haben dann Regress beim Verursacher genommen.


    Bei Pyro liegt die Sache etwas komplizierter, da dies ja in der Regel von mehreren Personen abgebrannt wird. Ausserdem fassen die Verbände meist mehrere Vorfälle aus verschiedenen Spielen zu einer Gesamtstrafe gegenüber dem Verein zusammen (wie auch bei der Strafe gegenüber dem FCN zuletzt).


    Ich kann dazu auch nur wiedergeben, was schon veröffentlicht ist. Vorab kann man festhalten:


    Es gibt keine eindeutige Lösung. Es gibt auch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Thema. Es gibt viele Meinungen. Das macht einen Rechtsstreit für beide Seiten riskant, man kann aber auch nicht sagen, dass man chancenlos wäre (gilt für den klagenden Verein und den sich dagegen verteidigenden Fan).


    Urteil des OLG Rostock (betraf Flitzer): http://www.judicialis.de/Oberl…05_Urteil_28.04.2006.html


    Auszug:

    Zitat

    Der Verpflichtung des Beklagten, die vom DFB-Sportgericht auferlegte Strafe in voller Höhe zu ersetzen, steht nicht entgegen, dass die Vorbelastung des Klägers durch frühere Bestrafungen für die Höhe der Strafe mit entscheidend war.



    Urteil LG Karlsruhe (betraf Pyro): http://openjur.de/u/589288.html


    Zitat


    Zwar kann der vom Sportgericht bestrafte Verein vom störenden Zuschauer, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht, Ersatz für die vom Sportgericht aus Anlass der Störung verhängte Geldstrafe verlangen (1.). Der Klägerin ist jedoch der Nachweis für ihre Behauptung, der Beklagte habe während des streitgegenständlichen Spiels Bengalische Feuer abgebrannt, nicht gelungen (2. ).



    OLG Köln (Böllerwurf): http://www.burhoff.de/asp_weit…chluesse/inhalte/3346.htm


    Zitat


    Eine vertragliche Haftung des Beklagten für die Verurteilung der Klägerin durch das DFB Sportgericht vom 19.03.2014 gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Zuschauervertrag scheidet aus.


    Es fehlt nach Auffassung des Senats an der haftungsbegründenden Kausalität zwischen den Pflichtverletzungen des Beklagten aus dem Zuschauervertrag und dem von der Klägerin geltend gemachten Schaden in Gestalt der vom Sportgericht des DFB ausgeurteilten Strafe. Der Schaden liegt außerhalb des Schutzbereichs der verletzten Normen.


    Der Verein hat gegen dieses Urteil Revision zum BGH eingelegt. Es wird also demnächst ein höchstrichterliches Urteil vorliegen:


    Zitat


    Vorgesehener Verhandlungstermin


    22.09.2016


    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&nr=75233

    UNabhängig___Überparteilich

  • Man sollte da mal genau hinschauen bevor man der Sommerloch-Headline der NN blind folgt.


    Der nette Versicherungschef hatte sich auf Anfrage der Reporter zu den gegen den FCN verhängten Strafen geäußert. Danach wurde von Seiten der Medien nochmals nachgefragt (BILD-Zeitung). Ich kann hier überhaupt nicht erkennen, dass er dieses Thema vor der Konferenz in dieser Deutlichkeit auf der Agenda hatte.


    Die Süddeutsche schreibt von der PK ab. Und ein paar Tage beziehen sich wieder alle anderen auf die Süddeutsche als gäbe es eine erneute Aussage zu diesem Thema. So kann man leicht das Gefühl erzeugen, dass es zum Dauerthema wird.


    Klar, die Medien verfolgen die Strategie, um beim nächsten Bengalo wieder eine Headline zu konstruieren die Ihnen Klicks beschehrt.


    "Pyrotechnik im Stadion - Steigt der Sponsor jetzt aus?"


    Ich finde das alles recht durchsichtig und glaube a) nicht, dass sich ein Sponsor einbildet er könne derartige gesellschaftliche Gegebenheiten schwuppdiwupp verändern b) dass es doch gerade für die Versicherung ein Imageschaden bedeutet, würde sie den Club auf halber Strecke stehen lassen. Von daher....entspannt bleiben.. :grinning_face:


  • Genau! Was bildet sich der Sponsor ein, wenn er uns einen Mio-Betrag zur Vergügung stellt, dass er auch noch irgendwo reinreden kann? Soll froh sein, wenn er für uns werben darf!! :wall::ironie:

  • Der Imageschaden für den Club wäre sicher größer, sollte die NV tatsächlich aussteigen.


    Nein, das ist kein Thema, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte...

    Schmarrnintelligenz, die

  • Zitat von xxlthl


    Genau! Was bildet sich der Sponsor ein, wenn er uns einen Mio-Betrag zur Vergügung stellt, dass er auch noch irgendwo reinreden kann? Soll froh sein, wenn er für uns werben darf!! :wall::ironie:


    Genauer lesen könnte in diesem Fall helfen die Information zu verstehen.

  • ... respektive zuhören auch.
    natürlich hatte dr. zitzmann die negative außenwirkung des FCN durch gewisse fans auf dem schirm vor der PK. das war laut dr. zitzmann sogar thema bei den verhandlungen, die ja wohl deutlich vor der PK lagen.

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