Thomas Grethlein (Ex-Aufsichtsratsvorsitzender)

  • Zitat von Norbert

    Natürlich, deshalb wurde als erstes dem Woy sein Vertrag nicht verlängert.


    Hat das Eine was mit dem Anderen zu tun? Ich denke nein!

  • Zitat von Plerchi

    Ihr wisst schon, dass beim Lizenzierungsverfahren, alle Vereine Gleichzeitig die Lizenz erhalten. Wir waren nicht die "letzten" wir haben sie genau an dem gleichen Tag erhalten wie alle anderen 55 Profivereine auch. Das war der 05.06.2015.


    Vorab gibt es eine Prüfung der Lizenzierungsunterlagen. Ist alles korrekt wird der Verein unterrichtet, die Lizenz erhalten zu werden.
    Passt etwas nicht, wird der Verein aufgefordert sich zu erklären, oder die Fehler zu beseitigen, wie in unserem Fall.


    Abschließend die Lizenz wurde allen Vereinen am 05.06.2015 erteilt. Wenn ihrs mir nicht glaubt, schreibt ne Mail an Michael Zorc, Kalle Rummenigge, Horst Heldt etc.


    Stimmt, wir haben sie zu diesem Zeitpunkt bekommen. Wie du weißt unter Auflagen und Bedingungen, die wir erst in der "Nachspielzeit" erfüllen konnten. Dass man sowas nachliefern muss, davon haben Zorc, Rummenigge und Heldt eher wenig Ahnung.

  • Zitat von gambert

    Dann sind wir ja mit dem BVB, Schalke und Bayern auf Augenhöhe. Oder was willst jetzt damit sagen?


    Nene, er will damit sagen, dass das alles gaaanz normale Vorgänge sind.

  • Zitat von Plerchi

    Doch, ich bin mir sehr sicher, dass jeder dieser Vereine schon mehrmals Lizenzunterlagen nachreichen musste.


    Plerchi , das sind doch jetzt Nebelkerzen. Wir waren , einer von drei Vereinen , die Bedingungen auferlegt bekamen, Union hat erfolgreich dagegen geklagt und Aalen ist sportlich abgestiegen, so dass es Änderungen mit sich brachte. Bleiben wir, da muss man kein Schwarzmaler sein, um das alles sehr beängstigend zu finden.


    Ich kann nach wie vor nicht fassen, dass wir ja anscheinend überhaupt keine Rücklagen für die Anleihe besitzen und das war ja nun auch eines der Hauptprobleme bei der Lizenzierung. Dieser Umschuldungskredit wird uns auch in Zukunft massiv einschränken.
    Obwohl viele Fehler gemacht wurden, bin ich dennoch der Meinung, dass es der Club nicht einfach hat in der Bundesliga mitzuhalten und ein Abstieg auch passieren kann bei unseren Bedingungen, aber wie kann es sein, dass Freiburg 15 Millionen Rücklagen gebildet hat, in der selben Bundesligaphase wie wir?


    Die Summe habe ich mir von einem gut informierten Journalistenbekannten von der Badischen Zeitung bestätigen lassen.

  • Sorry, Plerchi, aber das ist doch jetzt Blödsinn, unsere massiven Lizenzprobleme, die den Mitgliedern mindestens letztes Jahr nicht nur verheimlicht, sondern von Bader auf der JHV offen bestritten wurden, nun zu leugnen und als völlig normal darzustellen. :schimpf:

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Zitat von Plerchi

    Ihr wisst schon, dass beim Lizenzierungsverfahren, alle Vereine Gleichzeitig die Lizenz erhalten. Wir waren nicht die "letzten" wir haben sie genau an dem gleichen Tag erhalten wie alle anderen 55 Profivereine auch. Das war der 05.06.2015.


    Vorab gibt es eine Prüfung der Lizenzierungsunterlagen. Ist alles korrekt wird der Verein unterrichtet, die Lizenz erhalten zu werden.
    Passt etwas nicht, wird der Verein aufgefordert sich zu erklären, oder die Fehler zu beseitigen, wie in unserem Fall.


    Abschließend die Lizenz wurde allen Vereinen am 05.06.2015 erteilt. Wenn ihrs mir nicht glaubt, schreibt ne Mail an Michael Zorc, Kalle Rummenigge, Horst Heldt etc.


    Das ist falsch. Dazu brauch's keine email an Kalle Rummenigge oder Michael Zorc. Abgesehen davon, dass die kaum antworten würden.


    Bereits Ende April haben alle Vereine der 1. und 2. Liga die Lizenz erhalten, teils mit Auflagen. Bis auf den 1.FCN, Union Berlin und den VfR Aalen.


    http://www.kicker.de/news/fuss…izenz-entscheidungen.html



    Bedingungen zu erfüllen, um die Lizenz zu erhalten, hatten nur der 1.FCN und zunächst Union Berlin sowie der VfR Aalen.


    Zitat


    08.05.2015
    1. FC UNION BERLIN ERHÄLT LIZENZ FÜR DIE 2. BUNDESLIGA


    http://www.fc-union-berlin.de/…r-die-2-Bundesliga-1050N/





    Wir haben die Lizenz auch nicht am 5.6.2015 erhalten, sondern am 9.6.2015.


    Zitat


    1. FC Nürnberg ‏@1_fc_nuernberg 9. Juni
    Finale Bestätigung der DFL: Lizenz erteilt. Alle Bedingungen erwartungsgem. erfüllt. Club hatte Unterlagen bis 3.6.(Frist) einzureichen #fcn


    https://twitter.com/1_fc_nuernberg

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Argo

    Lieber Norbert,


    es würde schon sehr helfen, wenn du mit deinen Anschuldigungen und Unterstellungen aufhören würdest. Viele User hier und auch ich lesen in der Satzung. Viele User hier argumentieren sachlich und sehr wohl mit Fakten. Vielleicht solltest du mit deinen Vorurteilen aufhören und dich mit den Argumenten auseinandersetzen und nicht immer wieder neue Behauptungen aufstellen.


    Nenne mir bitte den Passus in der Satzung der sich auf die die kommisarische Bestellung eines Vorstandes bezieht. Ich habe nur Regelungen zur Dauer der Bestellung der Vorstände und deren Anzahl gefunden (u.a.) .


    Dann lies mal §17 Absatz 1 genauaer durch. ..Die Amtszeit kann nur in begründeten Ausnahmefällen drei Jahre unterschreiten. ....
    Mit zwei kommisarischen Vorständen ist das schwierig, vor allem wenn es um die Lizenzierung geht. Könnte sein, dass da Bader gebraucht wurde?
    Noch zu Absatz 5 Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergericht
    -
    lich. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder
    des Vorstands gemeinsam berechtigt. .....

  • Zitat von Norbert

    Dann lies mal §17 Absatz 1 genauaer durch. ..Die Amtszeit kann nur in begründeten Ausnahmefällen drei Jahre unterschreiten. ....
    Mit zwei kommisarischen Vorständen ist das schwierig, vor allem wenn es um die Lizenzierung geht. Könnte sein, dass da Bader gebraucht wurde?
    Noch zu Absatz 5 Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergericht
    -
    lich. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder
    des Vorstands gemeinsam berechtigt. .....


    Dann hätte man Woy aber nicht beurlauben dürfen oder meinst du das ist ein Ausnahmefall und deswegen darf er die drei Jahre unterschreiten? Wohl eher kaum. Deiner Aussage nach hätte er ja dann seinen Vertrag erfüllen müssen. Denn ich glaube nicht, dass das nicht anbieten einer Vertragsverlängerung ein Ausnahmefall ist. :nix:

    Wozu braucht es einen Bilanzbuchhalter bei jedem Fußballspiel? Einer muss ja die Torbilanz erstellen.

  • Dann wart mer bis nächstes Jahr im April und dann fällt uns wieder ein, dass mer den Maddin zur Lizenzierung brauchen. Und übernächstes Jahr auch. So ein Jahr geht auch immer sauschnell rum.

  • Zitat von Norbert

    Dann lies mal §17 Absatz 1 genauaer durch. ..Die Amtszeit kann nur in begründeten Ausnahmefällen drei Jahre unterschreiten. ....
    Mit zwei kommisarischen Vorständen ist das schwierig, vor allem wenn es um die Lizenzierung geht. Könnte sein, dass da Bader gebraucht wurde?
    Noch zu Absatz 5 Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergericht
    -
    lich. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder
    des Vorstands gemeinsam berechtigt. .....


    Hierbei handelt es sich nicht um eine Regelung über die Bestellung eines kommisarischen Vorstandes und ich habe diesen Passus sehr wohl gelesen. Hier wird die Dauer der Amtszeit geregelt. Es wäre m.E.durchaus möglich gewesen, in begründeten Ausnahmefällen zwei kommisarische Vorstände zu bestellen. Jedenfalls sehe ich keinen Passus der dem entgegen stehen würde.


    Ob es jetzt sinnvoll gewesen wäre Bader freizustellen in einem laufenden Lizenierungsverfahren und der aktuellen finanziellen Situation, ist wieder eine andere Frage.

  • Zitat von Altmeister

    Sorry, Plerchi, aber das ist doch jetzt Blödsinn, unsere massiven Lizenzprobleme, die den Mitgliedern mindestens letztes Jahr nicht nur verheimlicht, sondern von Bader auf der JHV offen bestritten wurden, nun zu leugnen und als völlig normal darzustellen. :schimpf:


    Hätten wir lizenzprobleme hätten wir sie nicht erhalten.

  • Zitat von Plerchi


    Hätten wir lizenzprobleme hätten wir sie nicht erhalten.


    Äh... :lol:

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Zitat von Cluboholic

    Dann hätte man Woy aber nicht beurlauben dürfen oder meinst du das ist ein Ausnahmefall und deswegen darf er die drei Jahre unterschreiten? Wohl eher kaum. Deiner Aussage nach hätte er ja dann seinen Vertrag erfüllen müssen. Denn ich glaube nicht, dass das nicht anbieten einer Vertragsverlängerung ein Ausnahmefall ist. :nix:


    Er ist sofort zurückgetreten, das kann er. Dann hat man Dr. Hamm kommisarisch eingesetzt und diese Klausel benützt. Man hat nicht Woy beurlaubt, er ist zurückgetreten.

  • Zitat von gambert

    Dann wart mer bis nächstes Jahr im April und dann fällt uns wieder ein, dass mer den Maddin zur Lizenzierung brauchen. Und übernächstes Jahr auch. So ein Jahr geht auch immer sauschnell rum.


    Nächstes Jahr kann man die Treuedauerkarte dann gleich verlängern.

    It was all a dream.

  • Mein Beitrag zur Satzungskunde, Lektion 1


    § 16 Nr.12:




    Der AR kann jedes Vorstandsmitglied jederzeit abberufen und stattdessen einen neues bestellen. Davon zu unterscheiden ist der Anstellungsvertrag, den jeder Vorstand mit dem Verein hat. Bei einer Abberufung muss man also zusätzlich eine Freistellung aussprechen.


    Nichts anderes hat Schamel versucht, als er in einer AR-Sitzung einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der dann mehrheitlich abgelehnt wurde, worauf Schamel zurückgetreten ist.



    Die Vereinssatzung kann jeder downloaden/nachlesen.


    http://www.fcn.de/fileadmin/fc…ien/Vereinssatzung_01.pdf



    Die Diskussion über eine Abberufung des Vorstands ist natürlich eine Nebelkerze angesichts der jetzigen Machtverhältnisse im Aufsichtsrat. Das wird nicht passieren.


    Selbstverständlich besitzt der User Norbert die abschliessende Deutungshoheit über die Satzung. Alle anderen sind hier ja zu blöd dafür. :cry:

    UNabhängig___Überparteilich


  • §17 sagt, dass der Verein 2 Vorstände braucht, habe ich hier schon zitiert. Für dich nochmal: "Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt." Vielleicht solltest du nicht bei § 16 das lesen einstellen.
    Auch der Absatz 1 sagt etwas aus von §17.

  • Zitat von Altmeister


    Äh... :lol:


    Is doch so, die Auflage das Eigenkapital um 10% zu veringern bzw zu erhöhen hat jeder andere Club auch.


    Sonst haben wir ja nichts bekommen. Und mir geht es hier rein um die Lizenz.

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