Hab auch noch nichts...
Aber immerhin Glückwunschmail zum Geburtstag im August.
Das haben auch nicht alle.
Interessant ist auch die Formulierung in der Satzung, dass maßgebend der Absendetermin ist.
Kenne ich von meinen anderen Vereinen her nicht.
Da MUSS die Einladung, je nach Festlegung, dem Mitglied 4 Wochen VOR der Versammlung vorliegen.
Da geht es darum, dass man die Tagesordnungspunkte kennt bzw. die bis dahin eingegangen Anträge und die Möglichkeit haben, selber noch Anträge einzureichen.
Auch dafür gibt es normalerweise Fristen und man muss ja auch die Möglichkeit haben, sich ggf. ordentlich
auf die Versammlung vorzubereiten.