Jahreshauptversammlung 2014

  • Zitat von Maddin_FCN


    Ich frage hier mal in die Runde: was passiert genau wenn dies geschieht?


    Faktisch? Nichts.

  • Zitat von Menne

    heute Mitgliederzeitung mit Einladung zur JHV im Briefkasten!


    wann läuft die Bewerbungsfrist für AR-Kandidaten ab?

  • Zitat von Maddin_FCN


    wann läuft die Bewerbungsfrist für AR-Kandidaten ab?



    frag könig und krügers :smiling_face_with_sunglasses:

  • Zitat von hoeschler

    Faktisch? Nichts.


    Ein nicht entlasteter Vorstand tritt danach zu 99 % zurück. Das wäre sonst der totale Gesichtsverlust, wenn man ohne Mitglieder im Rücken weitermachen würde.

  • in Köln gabs Versprechungen, ne ernsthafte (!) Aussprache mit anschließender Neuabstimmung = Entlastung.


    Ich wäre für die Verschiebung der Entlastung aufs nächste Jahr. Das würde mir an Schärfe richtung Vorstand erstmal genügen.
    Schlimmer ist das, was sich im AR tummelt. Und es treten genau die falschen zurück..

    Saubreiss in da house.

    Inselbegabter Kobold.

  • Dieses Mal muss was passieren :exclamation_mark:
    Der ganze Filz muss diesem Totengräber um die Ohren gehauen werden und dieses senile ALtherren-Kabinett wird von mir und auch von keinem den ich kenne entlastet! Jeder den ich kenn hat sowas von die Schnauze voll!
    Dieser Verein wurde in rekordverdächtiger Zeit zur absoluten Lachnummer gemacht...man muss nicht mal mehr Spott etragen, sondern kriegt das geballte Mitleid ab...es reicht!
    Wie viel muss denn noch passieren, dass sich endlich richtig was ändert?? Dass mal aufgeräumt und durchgelüftet wird in diesem Verein!?

    Rumpelfußball dass das Köpchen raucht, das ist es was ein Clubfan braucht....

  • irgendwie weiss ich jetzt schon dass Schramm wiedergewaehlt wird.


    Wir haben es uns einfach verdient

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Zitat von Maddin

    Ein nicht entlasteter Vorstand tritt danach zu 99 % zurück. Das wäre sonst der totale Gesichtsverlust, wenn man ohne Mitglieder im Rücken weitermachen würde.


    ist beim HSV doch net passiert oder?

  • Zitat von Maddin_FCN


    Ich frage hier mal in die Runde: was passiert genau wenn dies geschieht?


    ich versuche hier mal etwas Klarheit zu schaffen.


    Durch eine Verweigerung der Vorstandsentlastung drückt eine Mitgliederversammlung Unzufriedenheit mit der Vereinsführung aus. Eine Entlastung kann entweder dem gesamten Vorstand oder aber einem einzelnen Mitglied verweigert werden.


    Eine verweigerte Vorstandsentlastung kann zu Schadenersatzansprüchen führen. Eine Verweigerung der Vorstandsentlastung ist mehr, als nur Missbilligung auszudrücken. Die Mitgliederversammlung behält sich dadurch vor, eventuell bestehende Schadenersatzansprüche später beim Vereinsvorstand geltend zu machen, solange sie beim Beschluss über die Verweigerung der Vorstandsentlastung nicht ausdrücklich den Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beschließt.


    Gibt es einen solchen Verzicht nicht, so müssen nicht betroffene Vorstandsmitglieder oder der nachfolgende Vorstand die Schadenersatzansprüche verfolgen und letztendlich gerichtlich auch durchsetzen.



    Ich werde hier sogar noch tiefer einsteigen.


    Die Entlastung der Vorstandschaft ist eine rechtserhebliche Erklärung des nach der Satzung zuständigen Vereinsgremiums mit der Folge, dass der Verein auf Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand verzichtet, ebenso wie auf Kündigungsgründe, die der Mitgliederversammlung bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen.


    Die Entlastung kann sich dabei auf ein einzelnes Rechtsgeschäft ein einzelnes Vorstandsmitglied oder die gesamte Geschäftsführung beziehen. Ebenso kann sie auf einen bestimmten Zeitabschnitt beschränkt werden oder sich die gesamte Amtsdauer des Vorstandes erstrecken.


    Die Klage des Vorstandes oder einzelner Mitglieder dieses Gremiums auf Entlastung gegen den Verein wird heutzutage allgemein abgelehnt; jedoch ist eine Klage zulässig, in der der Vorstand festgestellt haben möchte, dass Ersatzansprüche, die der Verein gegen ihn fordert bzw. der er sich berühmt, nicht bestehen (sog. negative Feststellungsklage).


    Für eine Abstimmung über die Entlastung reicht, wenn nicht in der Satzung ein anderes Quorum hierfür vorgesehen ist, regelmäßig die einfache Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden bzw. ordnungsgemäß vertretenen Mitglieder.


    Dies bedeutet im Einzelnen:


    Entlastung des Vorstandes : Der Verein bzw. dessen form- und fristgerecht geladener und in beschlussfähiger Zahl anwesender Teil bestätigt mit der Entlastung dem Vorstand, dass er die ihm nach Satzung und aufgrund von Einzelbeschlüssen übertragenen Aufgaben im Sinne des Vereins ordnungsgemäß erfüllt und (das ist wichtiger!) die ihm anvertrauten Mittel des Vereins ordnungsgemäß verwaltet hat. Da die finanziellen Mittel, über die der Vorstand verfügt, nicht ihm gehören, aber anderseits nicht über jede einzelne Verwendung detailliert Anweisung durch die Mitgliederversammlung erteilt werden kann, wird dem Vorstand durch die Entlastung im Nachhinein bestätigt, dass alles, was er mit den Mitteln des Vereins gemacht hat, in dessen Sinn war und durch diesen, also nicht mehr durch den Vorstand und seine Mitglieder persönlich, verantwortet wird.



    Keine Entlassung des Vorstandes: Wird eine Entlastung entsagt, bleibt der Vorstand gegebenenfalls persönlich haftbar für das, was er mit den ihm anvertrauten Mitteln - entgegen Satzungs- oder Beschlusslage, den Interessen des Vereins zuwider - getan hat, was gegebenenfalls dann auch ein Anhaltspunkt für eine strafrechtliche Verantwortung (Untreue) sein kann. Beides führt aber nicht automatisch zu irgendwelchen weiteren rechtlichen Konsequenzen.


    Jedoch einfach so den Vorstand nicht entlasten, geht natürlich nicht. Dazu bedarf es handfester Punkte.
    Beispiel: Man hat festgestellt, dass für irgendwelche Ausgaben z. B. keine ausreichenden Belege vorliegen. Der Verein will diese Mittel nicht vom Vorstand zurückfordern, jedoch will man sich die Möglichkeit offen halten, im Fall von weiteren, noch nicht absehbaren Folgen an den ggf. früheren Vorstand heranzutreten. Dies steht ihm dann offen, wenn er die Entlastung versagt und damit dokumentiert, dass er als Verein nicht alles verantwortet, was der Vorstand in der abgelaufenen Wahlperiode veranlasst hat. Dies ist natürlich nur ein Beispiel, ein ganz einfaches, aber ich glaube es zeigt, was ich meine.


    Man kann auch Vorstände einzeln entlasten, dies wäre dann die Einzelentlastung: Der Verein ist nicht darauf beschränkt, in seiner Satzung Einzelentlastung für alle Vorstands- oder Beirats- bzw. Aufsichtsratsmitglieder oder Entlastung en bloc (etwa für den gesamten Vorstand) vorzusehen. Wird aus der Mitte der Versammlung Einzelentlastung beantragt, hängt die Zulässigkeit von der entsprechenden Satzungsklausel ab; schreibt diese zwingend die en bloc-Entlastung vor (was in der Praxis aber selten vorkommen dürfte), dann wäre ein solcher Antrag nur zulässig und begründet, wenn nachvollziehbare Gründe für eine Einzelentlastung vorliegen und dargetan werden. Ein solcher Grund kann beispielsweise dann vorliegen, wenn bei einem mehrköpfigen Vorstand die Vorstandsmitglieder in unterschiedlicher Weise (entsprechend Ressortbildungen) Verantwortung für einen bestimmten Vorgang tragen.



    Ich hoffe, ich konnte etwas zur allgemeinen Verwirrung beitragen :slightly_smiling_face:


    es Frankenlegendla

    Hallo. Hier ist Nürnberg. Wir melden uns vom Abgrund.

  • Zitat von KRÜGERS NBG.

    :hoch:


    sag ich doch - entlastung verweigern!


    Klar doch - so wird's gemacht

    Marek Mintal unantastbar!
    Die Legende lebt weiter
    La leyenda sigue viviendo
    Alles Gute, Gertjan!
    Weiler's kann!

  • Zitat von Zaphod

    irgendwie weiss ich jetzt schon dass Schramm wiedergewaehlt wird.


    Wir haben es uns einfach verdient


    Wir leisten uns das einfach, wir hamms ja

  • Ganz wichtig übrigens diese Sache mit den RAL-Farben und den Wappen, wie man heute in der Einladung lesen darf.
    Ich habs neutralen Nichtmitgliedern gezeigt, man geht von Realsatire aus und muss sich fast einnässen vor lachen.
    Solange solche Dinge ein derartiges Ausmaß an Aufwand und Diskussion verbrauchen kann man nur sagen, gute Nacht, Clubfamilie...

  • also die Sache mit den RAL Farben finde ich nach ich weiß nicht zig- Jahren schon nicht schlecht, das mal einheitlich zu haben. Schlimm nur, dass dafür so ein Aufwand betrieben werden muss.


    Viel schlimmer finde ich eigentlich die wirklich wichtigen Geschichten die nicht angegangen werden...

    Hallo. Hier ist Nürnberg. Wir melden uns vom Abgrund.

  • Zitat von Frankenlegendla

    also die Sache mit den RAL Farben finde ich nach ich weiß nicht zig- Jahren schon nicht schlecht, das mal einheitlich zu haben. Schlimm nur, dass dafür so ein Aufwand betrieben werden muss.


    Viel schlimmer finde ich eigentlich die wirklich wichtigen Geschichten die nicht angegangen werden...


    Es wurden auch in diesen Sitzungen nicht nur dieses Thema besprochen.
    Viele Informationen eingeholt, z.B. Satzungen anderer Vereine (1. Liga/2. Liga) gesichtet und bzgl. der weiteren Inhalte der Satzungskommission kann man gerne die Ausführungen des GüKo in der NN vor paar Wochen nachlesen.
    An dieser Stelle sei nochmals zu erwähnen das auch mit Herrn Schamel sehr gut zusammen gearbeitet wurde und ich die sehr guten Gespräche nicht missen möchte. Den allen liegt der Verein 1.FC Nürnberg sehr am Herzen :exclamation_mark:

    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

  • Zitat von Frankenlegendla

    also die Sache mit den RAL Farben finde ich nach ich weiß nicht zig- Jahren schon nicht schlecht, das mal einheitlich zu haben. Schlimm nur, dass dafür so ein Aufwand betrieben werden muss.


    Viel schlimmer finde ich eigentlich die wirklich wichtigen Geschichten die nicht angegangen werden...


    richtig - es ist nicht schlecht - aber sicherlich ein wahnsinniger Aufwand, der da betrieben wird, Respekt dafür.
    Gleichwohl finde ich, zeigt es sehr schön, mit welchen Dingen sich der Verein befasst, die m.E. nach im Vergleich zu den Notwendigen des heutigen Bundesligabusiness vergleichsweise unwichtig sind.
    Achja, das Stichwort Satzungskommission wurde ja schon öfters angesprochen, wie ist selbige eigentlich legitimiert worden, wer wohnt ihr bei und auf welcher Grundlage?

  • Zitat von Tim aus Buktu

    richtig - es ist nicht schlecht - aber sicherlich ein wahnsinniger Aufwand, der da betrieben wird, Respekt dafür.
    Gleichwohl finde ich, zeigt es sehr schön, mit welchen Dingen sich der Verein befasst, die m.E. nach im Vergleich zu den Notwendigen des heutigen Bundesligabusiness vergleichsweise unwichtig sind.
    Achja, das Stichwort Satzungskommission wurde ja schon öfters angesprochen, wie ist selbige eigentlich legitimiert worden, wer wohnt ihr bei und auf welcher Grundlage?


    Dann les einfach mal die Beiträge die seit der AoMV geschrieben wurden.
    Du fängst immer wieder von neuen an, das nervt ohne Ende!

    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

  • Herzlichen Dank. Wie man hier regelmäßig sehen kann blättert kaum jemand im Forum 100derte Seiten zurück.
    Drei Spiegelstriche zur Zusammensetzung wären nett gewesen. Aber gut, dann eben nicht.
    Frohes produktives Schaffen weiterhin in der der Kommission.

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