Was passiert, wenn während der Aussprache sich geänderte Voraussetzungen für die Entscheidung zu einem Antrag ergeben? Oder ein Eilantrag kommt?
Umentscheiden (zur hoffentlich besseren Entscheidung durch Aussprache) geht ja nicht oder Eilantragsentscheidung nur der Anwesenden - ist das demokratisch?
Von welchem Prozentanteil Briefwähler kann man denn ausgehen?