Zitat von Vv00taber aber aber EMOTIONALITÄT (=Wut über Ungerechtigkeit), MENSCHLICHKEIT (=Fehlerhaftigkeit), SPIELFLUSS (haben wir den wohl ohne V-Beweis?)!!
keine Angst die würde bleiben Wir regen uns dann einfach nach dem Videobeweis weiter auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Hockey#Videobeweis
ZitatSeit den Olympischen Spielen in London 2012 kann jede Mannschaft pro Halbzeit bei strittigen Spielsituationen im 23 Meter Bereich um das Tor (gegnerischer Fuß blockt Ball; Ball wird über Schulterhöhe gespielt etc.) einen Videobeweis einfordern.[6] Um einen Videobeweis einzufordern, muss ein Spieler das dem Schiedsrichter mit einem 'T' symbolisieren. Fällt der Videobeweis zu Gunsten der beantragenden Mannschaft aus, so verbleibt ihr die Möglichkeit eines weiteren Videobeweises in dieser Halbzeit. Andernfalls hat die Mannschaft ihr Recht auf einen weiteren Videobeweis vergeben. Falls es auch im Videobeweis nicht zu sehen ist, ob die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters richtig oder falsch war gibt es noch immer die Möglichkeit eines erneuten Videobeweises, die Tatensachenentscheidung des Schiedsrichters zählt dann allerdings. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, dass der Schiedsrichter selbst einen Videobeweis einfordert, um bei einer für ihn schwierig zu entscheidenden Situation Klarheit zu bekommen.
müsste natürlich etwas angepasst werden