1. FC Nürnberg e.V.olution

  • Entweder 75% oder gar keine. Das ist nämlich die viel interessantere Frage. Ich bin ja Anhänger der "unsere Satzung gibt eine Ausgliederung bereits her"-Theorie. Die aber seit einem halben Jahr niemand diskutieren möchte.

  • Wie doc sagt: Kommt drauf an - bei einer Satzungsänderung brauchst Du 3/4 Mehrheit. Musst Du die Satzung nicht ändern, brauchst Du die Mitglieder im Prinzip theoretisch gar nicht.

    Was öst das för eine Substanz!?

    Crack, mein Führer!

  • Zitat von docfred

    Entweder 75% oder gar keine. Das ist nämlich die viel interessantere Frage. Ich bin ja Anhänger der "unsere Satzung gibt eine Ausgliederung bereits her"-Theorie. Die aber seit einem halben Jahr niemand diskutieren möchte.


    wird das untersucht? also ich meine intern? 75% halte ich für unerreichbar. aber eine aomv ist doch schon geplant also geht man wohl davon aus, dass es nicht geht.

  • Mal blöd gefragt, wenn sich eine Stadionbetriebs-GmbH mit Bögl, Stadt und Verein gründet, braucht es für den Eintritt des Clubs in diese Gesellschaft auch 75% Mehrheit? Und wenn also eine Gesellschaft für den Spielbetrieb sich gründet, der Verein an diese seine Markenrechte zur Verwendung des Wappens verkauft, kann er dann da nicht auch ohne Mitgliederbeschluß eintreten? Fraglich ist dabei aber, wer die DFL-Lizenz beantragt bzw. erhält, Verein oder Gesellschaft. :sherlock:

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • da gibt es offensichtlich unterschiedliche Meinungen wie in Rechtsfragen halt so oft. Letztendlich würde die Frage, ob eine Änderung der Rechtsform der Profiabteilung, bei der die Satzung nicht geändert werden muss (ist es überhaupt möglich oder muss die Satzung wegen der Folgen für den Verein nicht immer auch geändert werden :sherlock: ) ohne Zustimmung der Vereinsmitglieder rechtens ist, in Falle einer Klage vor Gericht geklärt werden.

  • Zitat von Argo

    da gibt es offensichtlich unterschiedliche Meinungen wie in Rechtsfragen halt so oft. Letztendlich würde die Frage, ob eine Änderung der Rechtsform der Profiabteilung, bei der die Satzung nicht geändert werden muss (ist es überhaupt möglich oder muss die Satzung wegen der Folgen für den Verein nicht immer auch geändert werden :sherlock: ) ohne Zustimmung der Vereinsmitglieder rechtens ist, in Falle einer Klage vor Gericht geklärt werden.


    ich denke der verein wird auf nummer sicher gehen und die satzung so ändern wollen, dass es keine zweifel mehr gibt. interessant wirds erst wenn das scheitert. versucht man es dann trotzdem durchzuziehen?

  • Zitat von Natur mit Reis

    Wie kommt ihr darauf?


    Weil im Vereinszweck lediglich steht:
    3. Der Verein unterhält nach den Richtlinien des Ligaverbandes eine Lizenzspielerabteilung.


    Da ist Organisation und Rechtsform der Lizenzspielerabteilung in keinster Weise vorgegeben. Nur die Richtlinien des Ligaverbands sind vorgeschrieben. Und die geben viel her.


    D.h. für eine Ausgliederung, die den Regularien der DFL und des DFB entspricht, besteht eigentlich keine Notwendigkeit für eine Satzungsänderung.

  • Zitat von olymp69

    Das ist ja interessant. Höre ich heute zum ersten mal.


    nö nö,


    diese Theorie vertritt auch der Bogoahlsiega2007 schon seit langem.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von olymp69

    Das ist ja interessant. Höre ich heute zum ersten mal.


    Ernsthaft? Das Thema hätte ich mal in Zukunftsthread angeschnitten und Boggerl später in den verschiedenen Themen zur Ausgliederung. Nur will da nie jemand drauf eingehen.

  • Ja ernsthaft.
    Ich hatte mich zu dem Thema nie klar positioniert und hab's dann auch nicht groß weiterverfolgt.

    "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein."

  • Zitat von docfred


    Weil im Vereinszweck lediglich steht:
    3. Der Verein unterhält nach den Richtlinien des Ligaverbandes eine Lizenzspielerabteilung.


    Da ist Organisation und Rechtsform der Lizenzspielerabteilung in keinster Weise vorgegeben. Nur die Richtlinien des Ligaverbands sind vorgeschrieben. Und die geben viel her.


    D.h. für eine Ausgliederung, die den Regularien der DFL und des DFB entspricht, besteht eigentlich keine Notwendigkeit für eine Satzungsänderung.


    In das der Verein kann man aber auch hineininterpretieren dass da ja schon DER VEREIN steht. Nicht eine GmbH oder sonst wie geartete Kapitalgesellschaft.
    Die wichtigere Frage, mit was willst du eine Kapitalgesellschaft von Seiten des Vereins ausstatten wenn du keine Mitglieder mitnehmen willst. Du hast dann die Anteile, die Verkauft DER VEREIN an wen? Mit welchen Vermögenswerten seitens des Vereins?


    Denn wenn du das so machen willst, dann gliederst du den Spielbetrieb einfach an die Fan Shop GmbH aus. Die wurde ja aus der Marketing GmbH geschaffen. Ist auch bis an die Grenze verschuldet. Man braucht das Kapital und hierfür als Sicherheiten die Dinge die dem Verein gehören. Bisher gehören auch die Darlehen und die Spielberechtigungen dem Verein. Um dieses "Vereinsvermögen" zu veräußern brauchst du wohl die Zustimmung der Mitglieder.

  • Zitat von docfred

    Entweder 75% oder gar keine. Das ist nämlich die viel interessantere Frage. Ich bin ja Anhänger der "unsere Satzung gibt eine Ausgliederung bereits her"-Theorie. Die aber seit einem halben Jahr niemand diskutieren möchte.


    Hab's schon mal früher geschrieben.
    Zwischenlösung zwischen 75 % und keine Satzungsänderung: Urabstimmung aller stimmberechtigten Mitglieder und zwar schriftlich vor einer aoMV. Wer nicht schriftlich abgestimmt hat, kann dies noch in der aoMV tun.

  • Zitat von remti

    Hab's schon mal früher geschrieben.
    Zwischenlösung zwischen 75 % und keine Satzungsänderung: Urabstimmung aller stimmberechtigten Mitglieder und zwar schriftlich vor einer aoMV. Wer nicht schriftlich abgestimmt hat, kann dies noch in der aoMV tun.


    Auch für die Änderung des Stimmodus muß mit 75% die Satzung zunächst geändert werden, darum scheiterte ja mehrfach der Antrag auf Brief- oder Onlinewahl.

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Kann jemand vom heutigen Treffen berichten?

    There are only 10 types of people in the world. Those who understand binary and those who don’t.

  • Zitat von Altmeister


    Auch für die Änderung des Stimmodus muß mit 75% die Satzung zunächst geändert werden, darum scheiterte ja mehrfach der Antrag auf Brief- oder Onlinewahl.


    Ich habe das ausdrücklich als Zwischenlösung bezeichnet zwischen Satzungsänderung notwendig und nicht notwendig. Man hätte aber auf jeden Fall eine Abstimmung darüber, was die Vereinsmitglieder eigentlich wollen, auch wenn das dann zunächst nicht verbindlich sein sollte. Ist bei einer solchen Urabstimmung die Mehrheit gegen eine Ausgliederung, dann kann man es gleich lassen, dann soll halt so wie bisher weiter gewurstelt werden.

  • Zitat von remti

    Ich habe das ausdrücklich als Zwischenlösung bezeichnet zwischen Satzungsänderung notwendig und nicht notwendig. Man hätte aber auf jeden Fall eine Abstimmung darüber, was die Vereinsmitglieder eigentlich wollen, auch wenn das dann zunächst nicht verbindlich sein sollte. Ist bei einer solchen Urabstimmung die Mehrheit gegen eine Ausgliederung, dann kann man es gleich lassen, dann soll halt so wie bisher weiter gewurstelt werden.


    sehr vernünftiger vorschlag in einer perfekten welt. daher wird es sicher nicht so kommen. ist schade. aber das wäre ein richtiger und demokratischer weg!

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