Erwachsene unterhalten sich und was sonst woanders nichts zu suchen hat

  • Nein, sie (wer überhaupt?) mögen eben nicht den "Herrn Dafffeh" auftreiben. Wenn es keine Beweise, nicht Indizien, für die Übereinstimmung gibt, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung! Der Rechtsstaat funktioniert zum Glück nicht so, wie es einem gerade paßt. Das macht aber natürlich den Einspruch des FCN nicht weniger richtig.

    Die Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht, aber sicherlich nicht in allen Bereichen des Rechtes.


    An anderen Stellen musst sehr wohl du als Betroffener beweisen wer/was/wann/wie/wo du bist.

  • Wenn du einen Pass oder eine Zulassung als Nikolaus haben willst, musst du nachweisen dass du es auch bist. (Geburtsurkunde, Zeugnisse, Zertifikate)

    Einfach im roten Mantel auf dem Amt zu erscheinen und deine Unschuld geltend zu machen wird da nicht reichen.

  • mir ist es hier einfach zu sachlich!


    und in sachen glubb hab ich auch mangels interesse zwei gänge runtergeschaltet... ich bin jetzt quasi krügers reinkarnation als ghandi!

  • Die Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht, aber sicherlich nicht in allen Bereichen des Rechtes.


    An anderen Stellen musst sehr wohl du als Betroffener beweisen wer/was/wann/wie/wo du bist.

    Hier stehen aber Straftatbestände wie Urkundenfälschung im Raum. Keine Ahnung, warum es da nun eine Beweislastumkehr geben soll.

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Du hast einerseits strafrechtlich relevante Tatbestände (wie du schon erwähnt hast zb. Fälschungen, Täuschungen usw.), hier gilt selbstverständlich in dubio pro reo.


    Du hast aber auch Rechtsfragen aus anderen Rechtsbereichen zb. Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Passrecht, Sozialrecht usw.

    Und in diesen Rechtsbereichen bist DU als Antragssteller in der "Beweispflicht".


    Für Otto-Normal-Bürger heisst es nur, "Hier füll Antrag XY aus" (zb Sozialleistungen).

    In Wahrheit weisst du damit nach Bedürftig zu sein (rein juristisch).


    Das meinte ich.

  • Hast du mir jetzt ne Frage gestellt, oder wolltest du mich nur doof von der Seite anlabern?

    Konnte ich nicht so ganz rauslesen.


    Normalerweise hören Sätze die mit einem "warum" beginnen auch mit nem Fragezeichen auf, optimalerweise mit ner gedanklichen Pause und/oder der Gelegenheit auf Erwiderung seitens des Gefragten.


    Wenn du sowieso keine Antwort möchtest/erwartest, und nur Frust ablassen willst muss ich mir dein Geblubber auch ned geben.


    Und ja, hin und wieder spricht/spreche man/ich im Vereinssport auch mal in der Mehrzahl.

    Man, wir, uns ect.

    Find ich nicht weiter tragisch.

  • @Argo

    Danke für deine fundierten Beiträge, die überwiegend bzw. wahlweise aus Smileys, Einzeilern oder Floskeln bestehen.


    Ich frage mich ob es mal ne Zeit gab, in der du ausführliche, wohl durchdacht- und gefällig formulierte Posts ins Forum hast einfließen lassen?


    Nicht persönlich nehmen bitte, is mir nur mal so aufgefallen beim Betrachten deiner Beiträge.

  • Ich will dir deine persönliche Meinung ja nicht verbieten, ganz im Gegenteil, daraus lebt ja ein Forum. Aber mit deiner Ausführung „Ruhe im Karton“ bist du derjenige, der meint, er könne ausführen, dass IHR das anders seht, oder das IHR den Trainer angezählt habt. Ich frag mich, woher du das Recht nimmst, anderen ne andere Meinung zu verbieten. Wo du daraus Frust bei mir abliest, wenn ich darauf reagiere... keine Ahnung. Ich fühle mich jedenfalls nicht gefrustet.


    Man kann das Wort „wir“ so oder so verwenden, zb. Wir hier im Forum, oder „wir sind der Glubb“. Oder eben provokativ „wir, die Mehrzahl, sieht dieses und jenes so und so“. Und IHR, mal schön Ruhe im Karton.


    Ich zweifle damit in keinster Weise an deinem Fußball Sachverstand. Ich will dich auch nicht persönlich anmachen. Aber ich wehre mich gegen diese Art von Kommunikation.

  • Sülz net rum.

    Du hälst dich an die Unschuldsvermutung. Sonst klatscht es. Und zwar nicht Applaus!

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