Mitgliederversammlung JETZT!!!

  • Zitat von Presssack

    Alle Kritiker schon mal auf keinen Fall! Kommt drauf an, ob man die Salbaderei für voll nimmt!


    Da wären wir wieder beim Problem der geistigen Fähigkeiten der jeweiligen Mitglieder! Ein großer Rhetoriker ist Bader nicht, der kommt mit seinen üblichen Phrasen "Ärmel hochkrempeln, Brust raus" daher. Wer sich davon beeindrucken lässt, dem ist sowieso nicht zu helfen!


    da du nen kritiker bist sind deine geistigen fähigkeiten natürlich viel höher anzusiedeln. :schaem:

  • Zitat von 1968er

    da du nen kritiker bist sind deine geistigen fähigkeiten natürlich viel höher anzusiedeln. :schaem:


    Die Jubelperser und Hurratüten sind doch gar nicht gemeint! Da ist eh Hopfen und Malz verloren!

  • Zitat von Fabbo

    Na klar brauchen wir ein Konzept für die Zukunft, aber das benötigen wir auch für die aMV und das sehe ich nicht.


    man könnt ja z. b. hier eine ideensammlung starten, die dann in konkrete themengebiete aufgeteilt wird. die kommen dann in die tagesordnung.

    "Deine Augen sehen es, doch dein Verstand kann es nicht fassen"


    NORIMBERGA PER SEMPRE!

  • Zitat von USK Schäuble

    man könnt ja z. b. hier eine ideensammlung starten, die dann in konkrete themengebiete aufgeteilt wird. die kommen dann in die tagesordnung.


    Ehrlich gesagt das hab ich mir auch schon gedacht. Ich hätte auch vorgeschlagen das wir fein zusammen tragen und eine Person dann defacto vorliest. Weiß aber andererseits nicht ob das funktioniert.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König - Top-5-Foren-User

  • Zitat von emilou


    Und was genau wollt ihr mit solchen "theoretischen Fragen" klären, wenn es in der Praxis so ist, daß Woy schon signalisiert hat, daß er die AMV einberufen wird bei 500 Unterzeichnern und man in unserem Verein jedes Jahr die Möglichkeit hat, Aufsichtsräte neu zu wählen?
    Ihr tut immer so, als würde hier eine Diktatur herrschen, aber wir haben eine demokratische Vereinsstruktur, in der Mitglieder, sofern sie sich nicht drauf beschränken zu mosern oder basst scho zu sagen, durchaus Mitgestaltungsmöglichkeiten haben.
    Grade deshalb find ich es ehrlich gesagt schon etwas frustierend, daß bei 15000 Mitgliedern soviel Aufwand nötig ist, 500 Mitglieder für eine Unterschrift zu gewinnen.


    Mir ging es gar nicht darum Stunk zu machen oder darum, dass ich dem FCN zutraue bei 500 Anträgen nicht zu reagieren. Ich bin schon sehr davon überzeugt, dass dann alles regelkonform ablaufen würde.


    Mich hat nur interessiert, welche Instanz bei einem Verstoß eingreifen würde.

  • Zitat von hoeschler


    Dann gehts vors Verwaltungsgericht würd ich sagen.


    Ich bin zwar kein Jurist, war aber mal Vorsitzender des Kampftulpenknollenzüchtervereins :winking_face:


    Wenn ich mich recht erinnere (Vorsicht: gefährliches Halbwissen), dann fühlen sich Gerichte zuerst einmal nicht zuständig.
    Das höchste Gremium eines Vereins ist die Mitgliederversammlung - diese können die Bösewichter einfach rauswerfen.


    Wenn allerdings dem Verein ein nachweisbarer materieller Schaden durch Satzungsverstöße des Vorstandes/Aufsichtsrates entstehen sollte, dann sind diese Schadensersatzpflichtig...

  • :heul: Ah okay. Das ja mal interessant. Mitgliederversammlung wegen Ignorieren der Mitgliederversammlung.


    Klingt sehr deutsch. Und damit kauf ich dir das auch ab.

  • Zitat von hoeschler

    Klingt sehr deutsch. Und damit kauf ich dir das auch ab.


    :lol::hoch:


    Danke euch beiden!

  • Das geht schon!


    § 37 BGB
    Berufung auf Verlangen einer Minderheit


    (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.


    (2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

  • Hier schwirrt doch irgendwo a Interview rum (glaub im Woy Thread), dass bei 500 Unterschriften ne aMV gemacht wird. Daher dürfte die Diskussion obsolet sein.

    Der FCN, das sind nur WIR!

  • Zitat von missyblue

    Hier schwirrt doch irgendwo a Interview rum (glaub im Woy Thread), dass bei 500 Unterschriften ne aMV gemacht wird. Daher dürfte die Diskussion obsolet sein.


    Austa wollt es nur rein theoretisch wissen.


  • Aja - another what learned
    Merci.

  • Frage zur Versammlung: wenn man einen Antrag, der in die Tagesordnung soll, stellen will. An wen mache ich das?
    Da es ja keine ordentliche JHV ist, dennoch an den Vorstand?

  • Zitat von Maddin_FCN

    Frage zur Versammlung: wenn man einen Antrag, der in die Tagesordnung soll, stellen will. An wen mache ich das?
    Da es ja keine ordentliche JHV ist, dennoch an den Vorstand?


    Ja, Anträge müssen an den Vorstand. Das ist für alle MV so, egal ob ordentliche oder außerordentliche.


    Würde aber erstmal die Ladung zur ao MV abwarten, noch ist es nicht soweit !

  • Zitat von emilou


    .......
    Grade deshalb find ich es ehrlich gesagt schon etwas frustierend, daß bei 15000 Mitgliedern soviel Aufwand nötig ist, 500 Mitglieder für eine Unterschrift zu gewinnen.


    Hast schon mal überlegt, dass die überwiegende Mehrheit der Mitglieder vllt. gar kein aMV will? Genau das ist ja dadurch ausgedrückt.

  • Zitat von Tim aus Buktu

    Dass ist natürlich Quatsch. Die überwiegende Mehrheit ist wie immer faul und träge - genauso wie bei Wahlen auch, da herrscht Gleichgültigkeit.
    Nicht zu wählen oder nicht für die AMV votiert zu sein bedeutet nicht automatisch, dass 14500 explizit dagegen sind, wenn sie stattfindet.
    Es gibt übrigens auch genügend Mitglieder, die davon nichts wissen, Karteileichen u.v.m. Musst ja nur mal betrachten, wieviele immer auf der normalen MV sind.

  • Zitat von Maddin_FCN

    Frage zur Versammlung: wenn man einen Antrag, der in die Tagesordnung soll, stellen will. An wen mache ich das?
    Da es ja keine ordentliche JHV ist, dennoch an den Vorstand?


    eMail an Vorstand CC an Peisl und Ehrenberg und Schramm (Vorsitz) und per Einschreiben datiert an den Valze. Manchmal gibts diskrepanzen mit der Frist. Oder du lässt dir eine Abgabe an der Pforte schriftl. bestätigen. Ich würd eMail und schriftlich machen und in den Dokumenten jeweils darauf hinweisen, dass es das andere auch gibt.

  • Zitat von rwb

    Hast schon mal überlegt, dass die überwiegende Mehrheit der Mitglieder vllt. gar kein aMV will? Genau das ist ja dadurch ausgedrückt.


    Genau: Franken live!


    Abgestiegen. Mund abwischen. Weitermachen. :schaem:

  • Zitat von Der Clubberer


    Genau: Franken live!


    Abgestiegen. Mund abwischen. Weitermachen. :schaem:


    Richtig! Solche Aussagen sind doch nur das letzte Gefecht von AR/Bader-Getreuen, die versuchen, eine AMV zu verhindern.
    Gleichwohl kann wohl langsam davon ausgehen, dass die 500 zusammenkommen werden. Was ich aber bzgl. des zeitpunkts nicht verstanden habe, weswegen hat Woy denn in den Bildzeitung gemeint, dass der Termin recht weit im Jahr hinten liegen würde, würde sie kommen. Gibt es irgendwelche Gründe, weswegen der Verein eine eigentlich fristgerechte Ansetzung nach hinten verschieben könnte?

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