Mitgliederversammlung JETZT!!!

  • Aus der Satzung kopiert :



    Ich denke 5. betrifft die Ordentliche Mitgliederversammlung ?!


    Denn in 4. wird ja explizit die aoMV genannt mit der Frist "innerhalb eines Monats"...


    Edit die zweite : einberufen muss der Vorstand natürlich trotzdem.... KANN ES SEIN, dass sich punkt 4 und 5 beißen ? und zwar gewaltig !

    :soccer_ball: Forenkicktipp-Gewinner / 1. Bundesliga / Saison 2022_23 :trophy:

  • Es sollte gleich beantragt werden:


    - Ausschluss der Presse von der Versammlung
    - sowie Ausschluss von der Versammlung von Mitgliedern, die eindeutig für Presse arbeiten und beruflich regelmäßig über den FCN berichten


    :mrgreen:


  • OK dann wird ein Schuh draus. Sie müssen binnen 4 Wochen einberufen. Nach der Einberufung sind nochmal 4 Wochen bis es Stattfindet. Okay, das leuchtet ein, damit auch die Anträge fristgerecht gestellt werden können

  • also, nach dem Woy´schen Hinweis auf Ende Juni hatte ich mir das auch noch mal durch gelesen...


    Binnen eines Monats muss der Vorstand die aMV einberufen. Die Einberufung findet durch Veröffentlichung, Einladungen etc. statt.


    "Einberufung" heisst laut Duden "(eine Versammlung) zusammentreten lassen"


    http://www.duden.de/rechtschreibung/einberufen


    Man kann also die "Einberufung" als den Zeitpunkt der Einladung, Veröffentlichung des Termin´s zur aMV verstehen. Weniger als den Zeitpunkt der aMV selbst.



    Unter 5. wird die Mitgliederversammlung genannt. Damit ist die ordentliche als auch außerordentliche beinhaltet. Ist also eine Übergruppe.


    Darin wird der Termin der MV genannt. Dass dieser mindestens 4 Wochen nach der Einberufung stattfinden muss. Es könnten also auch 6, 8 oder 10 Wochen sein.



    Der Vorstand hat also binnen eines Monates Zeit, den Mitglieder die Einberufung zur MV mit Termin und Ort mitzuteilen. Dieser kann frühestens 4 Wochen nach der Einberufung stattfinden...


    So lese ich das mittlerweile heraus.



    Meiner Meinung nach sollte die Satzung dahingehend geändert werden, dass eine aMV wesentlich rascher einberufen und stattfinden muss. Zudem muss eine Frist rein, in der die aMV nach der Einberufung stattfinden muss. Also z.B. frühestens 4 Wochen, spätestens 6 Wochen nach der Einberufung...

  • Zitat von Sickobilly

    OK dann wird ein Schuh draus. Sie müssen binnen 4 Wochen einberufen. Nach der Einberufung sind nochmal 4 Wochen bis es Stattfindet. Okay, das leuchtet ein, damit auch die Anträge fristgerecht gestellt werden können


    Ah etz kapier ichs ! Hab das "binnen 4 Wochen" aus 4. so verstanden, dass sie innerhalb des Zeitraums stattfinden muss... aber sie muss ja "nur" einberufen werden.

    :soccer_ball: Forenkicktipp-Gewinner / 1. Bundesliga / Saison 2022_23 :trophy:

  • Zitat von kleinerbub

    Ein Vorgeschmack auf das Niveau der Versammlung?


    Was anderes hatte ich nicht erwartet von so einem.


    Glückwunsch glubberer_69 ich hoff es kommt was vernünftiges dabei raus und wird nicht zu einer ähnlichen farce wie die veranstaltung in der turnhalle am valze 2000 rum mit aro und friedel rausch.

  • Auch von mir mal erst einen GLÜCKWUNSCH! :hoch:


    Ich hoffe wirklich, dass diese Versammlung dazu genutzt werden kann, um mal ganz deutlich auf die offensichtlichen Fehler der letzten eineinhalb Jahre einzugehen. Die einzelnen Punkte wurden hier ja schon angesprochen.
    Diese "was gestern war interessiert jetzt nicht mehr"-Strategie geht mir nämlich ziemlich auf den Sack. Einmal kurz mea culpa und das war's... Und bei Woys schönem Spruch von Platz 6-10 in der 1. Liga kommt mir die Galle hoch. Da hätte man vor der Saison 2013/14 alles dafür tun müssen, nicht jetzt wo wir abgestiegen sind!

    Der Club ist wie eine Frikadelle, man weiß nie was drin ist. (frei nach Martin Driller)

  • Zitat von Glubberer_69

    Ja, das Wort "einberufen" hat es in sich. es ist wirklich tricky. Ich lass das noch prüfen! :smiling_face_with_sunglasses:



    Amtsgericht Nürnberg hat mir gerade bestätigt, dass das Wort "Einberufung" mit "Einladung" gleich zu setzen sei. Laut Duden wird zwar als amtssprachliches Synonym "anberaumen" aufgeführt, was dem gegenüber stehen würde.



    Leider lässt die Satzung offen bis wann spätestens die MV nach der Einberufung stattfinden muss. Rein theoretisch wäre auch ein Abhalten der aMV erst nächstes Jahr möglich.


    Wäre meines Erachtens ein Punkt für einen Antrag auf Satzungsänderung....

  • Zitat von Bass_

    Was anderes hatte ich nicht erwartet von so einem.


    Glückwunsch glubberer_69 ich hoff es kommt was vernünftiges dabei raus und wird nicht zu einer ähnlichen farce wie die veranstaltung in der turnhalle am valze 2000 rum mit aro und friedel rausch.


    Ja die Aktion bleibt unvergessen. Rum kam nichts, aber Hauptsache dir Freikartengesichter haben ihre Karte abgeholt. War an Peinlichkeit nicht zu überbieten.

    Auf und nieder immer wieder :fcn-dh:

  • Seh ich des richtig, dass man hier, sofern man wirklich sowas wie eine Veränderung möchte, den AR absägen muss um dann den Vorstand loszuwerden?

  • Zitat von hoeschler

    Seh ich des richtig, dass man hier, sofern man wirklich sowas wie eine Veränderung möchte, den AR absägen muss um dann den Vorstand loszuwerden?


    ja, das ist der einzig mögliche weg mit 3/4 Mehrheit


    bzw. Satzungsänderung §17 Statt 2, mind. 3 Vorsände und die Dauer von min. 3 auf max. 3Jahre

    Ihr Em-eukal rund lutscher!

    2 Mal editiert, zuletzt von montana ()

  • Zitat von hoeschler

    Seh ich des richtig, dass man hier, sofern man wirklich sowas wie eine Veränderung möchte, den AR absägen muss um dann den Vorstand loszuwerden?


    Herzlichen Glückwunsch.
    Sie haben alle Symptome erfolgreich abgearbeitet und sind nun am Kern des Übels angekommen.
    :wink:

  • Zitat von hoeschler

    Seh ich des richtig, dass man hier, sofern man wirklich sowas wie eine Veränderung möchte, den AR absägen muss um dann den Vorstand loszuwerden?


    Rechtlich ja, praktisch geht es auch anders...


    Antrag auf Abgabe eines Stimmungsbildes der Mitglieder zum Thema....fällt das negativ aus, hat der AR faktisch einen Handlungsauftrag....

  • Man könnte auch einen Antrag stellen das der VS/AR einen Vereinsausschuss bilden müssen um eine Strukturreform zuerabeiten.

    Ihr Em-eukal rund lutscher!

  • Zitat von Glubberer_69

    Rechtlich ja, praktisch geht es auch anders...


    Antrag auf Abgabe eines Stimmungsbildes der Mitglieder zum Thema....fällt das negativ aus, hat der AR faktisch einen Handlungsauftrag....


    Der selbe AR, der an Bader festhält und jetzt WoWo zum Kaffee kochen ausgebuddelt hat?

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