Mitgliederversammlung 2017

  • Zitat von König

    Finde ich nicht. Gerade für auswärtige Mitglieder wäre das eine super Sache. Wird 100%ig unterstützt.


    Ähm sorry juninho, wollte Maddin zitieren.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König - Top-5-Foren-User


  • Nur für Dich mal als Erklärung: Eine Bilanz ist immer zu einem Stichtag aufzustellen. Im Prinzip heißt das, dass die Lage des Unternehmens über 364 Tage im Jah total anders sein kann als an diesem einen Bilanzstichtag. Mit den geeigneten Mitteln kann man ein Unternehmen, dass wirklich gut dasteht, nach unten korrigieren und ein Unternehmen, was schlecht dasteht, nach oben bringen. Je nachdem, was man vorhat.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Zitat von Remember68

    Nur für Dich mal als Erklärung: Eine Bilanz ist immer zu einem Stichtag aufzustellen. Im Prinzip heißt das, dass die Lage des Unternehmens über 364 Tage im Jah total anders sein kann als an diesem einen Bilanzstichtag. Mit den geeigneten Mitteln kann man ein Unternehmen, dass wirklich gut dasteht, nach unten korrigieren und ein Unternehmen, was schlecht dasteht, nach oben bringen. Je nachdem, was man vorhat.




    Einfache Erklärung hierzu. Du zahlst deine Gehälter normalerweise immer am letzten Tag des Monats. (Soll ja bei Profifußballern relativ viel sein.) In dem einen Monat des Bilanzstichtages zahlst sie erst am 1. des nächsten Monats aus. Die meisten Gehaltsempfänger merken das nicht mal. Ist ja nur ein Tag später. Da kannst du mal gut mit 1 - 1,5 Millionen plus argumentieren. Und du sagst immer: Zum Bilanzstichtag hatten wir ....... ...... Somit lügst du nicht mal.

  • Zitat von klausweiss176

    Einfache Erklärung hierzu. Du zahlst deine Gehälter normalerweise immer am letzten Tag des Monats. (Soll ja bei Profifußballern relativ viel sein.) In dem einen Monat des Bilanzstichtages zahlst sie erst am 1. des nächsten Monats aus. Die meisten Gehaltsempfänger merken das nicht mal. Ist ja nur ein Tag später. Da kannst du mal gut mit 1 - 1,5 Millionen plus argumentieren. Und du sagst immer: Zum Bilanzstichtag hatten wir ....... ...... Somit lügst du nicht mal.


    Gutes Beispiel. Wobei die Gehälter natürlich in den Verbindlichkeiten enthalten sein müssen. Aber Du könntest auch z.B. die Rückstellungen entsprechend anpassen, etc.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Zitat von klausweiss176




    Einfache Erklärung hierzu. Du zahlst deine Gehälter normalerweise immer am letzten Tag des Monats. (Soll ja bei Profifußballern relativ viel sein.) In dem einen Monat des Bilanzstichtages zahlst sie erst am 1. des nächsten Monats aus. Die meisten Gehaltsempfänger merken das nicht mal. Ist ja nur ein Tag später. Da kannst du mal gut mit 1 - 1,5 Millionen plus argumentieren. Und du sagst immer: Zum Bilanzstichtag hatten wir ....... ...... Somit lügst du nicht mal.[/



    Musst die dafür nicht eine Rückstellung bilden? Weil facto fallen sie ins alte Geschäftsjahr, nur bei der Bank geht das Geld erst im neuen GJ ab?

  • Zitat von klausweiss176

    Einfache Erklärung hierzu. Du zahlst deine Gehälter normalerweise immer am letzten Tag des Monats. (Soll ja bei Profifußballern relativ viel sein.) In dem einen Monat des Bilanzstichtages zahlst sie erst am 1. des nächsten Monats aus. Die meisten Gehaltsempfänger merken das nicht mal. Ist ja nur ein Tag später. Da kannst du mal gut mit 1 - 1,5 Millionen plus argumentieren. Und du sagst immer: Zum Bilanzstichtag hatten wir ....... ...... Somit lügst du nicht mal.


    ein trick, der auch funktionieren sollte, ist der, daß man bei den spielern eine wertberichtigung durchführt. kaderleichen würde man mit dem transferpreis (abzüglich der abschreibung), den man gezahlt hat, aufnehmen (egal ob diese jemals noch zu dem preis transferiert werden können) und im gegenzug "berichtigt" man andere spieler zu hoch bzw. positiv (ähnlich wie dies bei immobilien geschieht). so könnte z.B. Erras mit (nur als beispiel) fünf millionen aufgeführt werden, da hohes potential, lange vertragslaufzeit.

  • Creative Accounting 101 - Wie saniere ich die Clubfinanzen


    Dozent R.W.


    :lol:

    "Das Einzige, was wir zu fürchten haben, ist die Furcht selbst." Michel de Montaigne

  • Zitat von Norimbergala

    Musst die dafür nicht eine Rückstellung bilden? Weil facto fallen sie ins alte Geschäftsjahr, nur bei der Bank geht das Geld erst im neuen GJ ab?


    Es ist eine Verbindlichkeit, Keine Rückstellung. Aber Dein Bankkonto sieht halt besser aus...

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Zitat von winzie

    ein trick, der auch funktionieren sollte, ist der, daß man bei den spielern eine wertberichtigung durchführt. kaderleichen würde man mit dem transferpreis (abzüglich der abschreibung), den man gezahlt hat, aufnehmen (egal ob diese jemals noch zu dem preis transferiert werden können) und im gegenzug "berichtigt" man andere spieler zu hoch bzw. positiv (ähnlich wie dies bei immobilien geschieht). so könnte z.B. Erras mit (nur als beispiel) fünf millionen aufgeführt werden, da hohes potential, lange vertragslaufzeit.


    Nö, das mit Erras geht nicht. Man darf NIEMALS über die sog. fortgeführten Anschaffungskosten zuschreiben. Erras hat Anschaffungskosten 0,00 EUR, da keine Ablöse. Man kann hier höchstens die Eigenleistung aktivieren, aber das düften mehr oder weniger nur Trainergehälter anteilig für seine Ausbildung sein. Das ist nicht viel. Sollte Erras mit 5 Mio in der Bilanz stehen, hast ne astreine Bilanzfäkschung und die will ich hier niemanden unterstellen.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Aber die chuzpe diese Salzwüste jahrelang zur blühenden Landschaft zu erklären, nötigt einem fast schon Respekt ab :winking_face:


    Noch ein paar Jahre und er hätte den scherbenhaufen zur kunst erklärt, jede wette.

    Saubreiss in da house.

    Inselbegabter Kobold.

  • Zitat von Remember68

    Nö, das mit Erras geht nicht. Man darf NIEMALS über die sog. fortgeführten Anschaffungskosten zuschreiben. Erras hat Anschaffungskosten 0,00 EUR, da keine Ablöse. Man kann hier höchstens die Eigenleistung aktivieren, aber das düften mehr oder weniger nur Trainergehälter anteilig für seine Ausbildung sein. Das ist nicht viel. Sollte Erras mit 5 Mio in der Bilanz stehen, hast ne astreine Bilanzfäkschung und die will ich hier niemanden unterstellen.


    stimmt, da war irgendwas (HGB ist schon 14 jahre her :lol: ) mit unrealisiert gewinne dürfen nicht, unrealisierte verluste müssen bilanziert werden (wenn ich mich nicht täusche). aber dann könnte man zumindest immer noch die transfersummen für die ganzen kaderleichen, z.B. bei silvestre 1,5mio (abzüglich der abschreibung) in den büchern stehen haben, selbst wenn dieser niemals mehr diesen wert erreichen wird. wer will das schon belastbar schätzen? dazu müßte er ja erst mal verkauft werden und ohne einen transfer wird es schwer einen unrealisierten verlust zu bewerten und anzugeben (er ist ja nicht invalide)

  • Zitat von winzie


    ein trick, der auch funktionieren sollte, ist der, daß man bei den spielern eine wertberichtigung durchführt. kaderleichen würde man mit dem transferpreis (abzüglich der abschreibung), den man gezahlt hat, aufnehmen (egal ob diese jemals noch zu dem preis transferiert werden können) und im gegenzug "berichtigt" man andere spieler zu hoch bzw. positiv (ähnlich wie dies bei immobilien geschieht). so könnte z.B. Erras mit (nur als beispiel) fünf millionen aufgeführt werden, da hohes potential, lange vertragslaufzeit.


    Die Spieler zählen zu den stillen Reseven und sind nicht in der Bilanz enthalten, es war mal früher so, so ist zumindest mein Wissensstand. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Die Bilanz und die "Gewinn und Verlustrechnung" wird immer von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft. Sollten sich Unregelmäßigkeiten herausstellen, ist diese auch zu belangen.

  • Zitat von Remember68

    Gutes Beispiel. Wobei die Gehälter natürlich in den Verbindlichkeiten enthalten sein müssen. Aber Du könntest auch z.B. die Rückstellungen entsprechend anpassen, etc.


    Genau hier liegt das Problem. In der "kleinen Übersicht" welche Woy uns immer auf einer Riesenleinwand präsentiert hat waren die Abgrenzungen der Konten ja nie genau zu sehen. Sowas kannst du nur mit Bilanz in der Hand genau überprüfen und bei einem Unternehmen wie dem Club nicht in einer Stunde.

  • Zitat von juninho

    Nichts. Ebenso wie bei Bader ist unser AR-Vorsitzender der Meinung, dass man es dabei belassen sollte.


    Deshalb hat bei der letzten JHV der gesamte, nochmal, der gesamte AR für die Entlastung gestimmt. Um jemand Regresspflichtig zu machen, muss man schon absichtliche oder fahrlässige Fehler nachweisen. Das wird schwer, denn auch die Wirtschaftsprüfergesellschaft müsste dann verklagt werden, die die Zahlen geprüft und für korrekt erklärt hat.
    Da müsste jetzt eine andere Gesellschaft die Zahlen überprüfem um diese Fehler, wenn sie so beganngen wurden, aufzudecken. Denke Meeske würde das sofort machen, wenn er der Meinung ist, dass betrogen, oder grob fahrlässig gehandelt wurde, denn er kann bestimmt solche Fehler auf Grund seine Wissens aufdecken.

  • was haben denn die Wirtschaftsprüfer damit zu tun, die Zahlen waren bestimmt korrekt

  • Zitat von Norbert

    Deshalb hat bei der letzten JHV der gesamte, nochmal, der gesamte AR für die Entlastung gestimmt. Um jemand Regresspflichtig zu machen, muss man schon absichtliche oder fahrlässige Fehler nachweisen. Das wird schwer, denn auch die Wirtschaftsprüfergesellschaft müsste dann verklagt werden, die die Zahlen geprüft und für korrekt erklärt hat.
    Da müsste jetzt eine andere Gesellschaft die Zahlen überprüfem um diese Fehler, wenn sie so beganngen wurden, aufzudecken. Denke Meeske würde das sofort machen, wenn er der Meinung ist, dass betrogen, oder grob fahrlässig gehandelt wurde, denn er kann bestimmt solche Fehler auf Grund seine Wissens aufdecken.



    Hat der AR das wirklich gemacht?
    Darf der AR das überhaupt?
    Oder hat Dr. Grethlein nur gesagt der AR empfiehlt die Entlastung?
    Denn der AR kann doch gar nicht über Entlastung des Vorstandes abstimmen, das obliegt doch den Mitgliedern!

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von Argo

    was haben denn die Wirtschaftsprüfer damit zu tun, die Zahlen waren bestimmt korrekt


    Dann dürften auch keine Unregelmäßigkeiten enthalten sein, die strafbar sind und gerichtlich geltend gemacht werden können.

  • Zitat von Veteran

    Hat der AR das wirklich gemacht?
    Darf der AR das überhaupt?
    Oder hat Dr. Grethlein nur gesagt der AR empfiehlt die Entlastung?
    Denn der AR kann doch gar nicht über Entlastung des Vorstandes abstimmen, das obliegt doch den Mitgliedern!


    Der AR besteht aus Mitgliedern. Ich habe es selbst gesehen, wie jeder AR die entsprechende Karte gehoben hat, auch Koch.

  • Zitat von Norbert

    Dann dürften auch keine Unregelmäßigkeiten enthalten sein, die strafbar sind und gerichtlich geltend gemacht werden können.


    Kleine Bilanztricksereien zum sparen von Steuern (indem man z.B: Transfereinnahmen erst nach dem Stichtag verbucht) fallen nicht unter Strafe.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von Norbert

    Dann dürften auch keine Unregelmäßigkeiten enthalten sein, die strafbar sind und gerichtlich geltend gemacht werden können.


    Es geht ja wenn nicht um einen Betrugs- oder Unterschlagungsvorwurf, aber die Arbeit der beiden Herren war wohl nicht so zum Vorteil des Vereins, wenn man sich die Situation jetzt ansieht und da könnte man sich sehr wohl ein etwaiges Fehlverhalten vorstellen.

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