Vielleicht sollten wir mal darüber diskutieren, inwiefern Spielberechtigungen rückwirkend entzogen werden können. Das wäre megaspannend!
richtig, jetzt wirds spannend:
Zitat...formell besteht eine Spielerlaubnis solange wie sie nicht erlischt oder zurückgenommen wird. Zurückgenommen werden kann sie insbesondere dann, wenn eine Erteilungsvoraussetzung, hier also der gültige Aufenthaltstitel, nachträglich weggefallen ist.Ein Aufenthaltstitel als Verwaltungsakt kann, sofern er aufgrund falscher Angaben oder Urkunden erlangt wurde, zurückgenommen werden. Zwar wirkt die Rücknahme eines Verwaltungsakts grundsätzlich nur für die Zukunft.
Dies gilt allerdings nicht in den Fällen, in welchen der Betroffene nicht schutzwürdig ist. Dies wäre vorliegend dann der Fall, wenn der Spieler von etwaigen falschen Angaben und Urkunden wusste und somit die Rechtswidrigkeit seines Aufenthaltstitels kannte. Ob der HSV von solchen Umständen Kenntnis hatte oder nicht, wird in diesem Zusammenhang wohl keine Bedeutung haben: Denn ein Verein ist für Angaben, welche er zur Erlangung einer Spielerlaubnis seines Spielers gemacht hat, selbst verantwortlich.
So stehts zumindest hier (Gastbeitrag von Dr. Patrick Redell und Benjamin Keck, LL.M)