JHV 2020 (virtuell) – 20. Oktober 2020, ab 18:30 Uhr

  • Ich befürchte Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht die notwendige Mehrheit bekommen. Ein Sachantrag für eine Hybridversammlung mit guter Begründung wäre meiner Meinung nach sinnvoller. Ich kann leider aus beruflichen Gründen nicht

  • Man kann doch beantragen, dass die Anträge separat abgestimmt werden sollen. Das sollte hier wohl das Mittel der Wahl sein, oder sieht das jemand anders?

    Ich seh nicht recht ein, weshalb der Vorstand entscheiden soll, ob wir eine Präsenz- oder OnlineJHV durchführen.

    Entweder sollte das generell eine Hybridlösung geben oder es soll eben wie bisher die Mehrheit des Aufsichtsrates entscheiden.

    Ich präferiere ersteres.

    Insofern wäre ein abgeänderter Antrag, der wenn möglich als erster abgestimmt werden sollte, doch eher das Mittel der Wahl.

    Wichtig wäre natürlich, daß er rechtlich einwandfrei formuliert ist.

  • Bei Antrag e widerstrebt mit im Moment die Möglichkeit, auch schriftlich abzustimmen. Es gibt doch immer wieder auch kurzfristig Änderungsanträge. Dann wäre die schriftliche Abstimmung nicht möglich.

    Ich denke, wenn man sowohl anwesend sein kann als auch online teilnehmen, sollte es keine Gründe geben, weshalb man nicht teilnehmen kann, wenn es einem wichtig ist. Selbst im Urlaub kann man das ja einplanen.

  • Ich verstehe aber den Hintergrund nicht wirklich. Mit einem vllt. zwei der vier Anträge bin ich nicht einverstanden und werde wohl dagegen stimmen. Bei ner Abstimmung en bloc würde ich folglich auch gegen die Anträge stimmen mit denen ich eigentlich d'accord bin.

    Genauso umgekehrt. Wenn man einem Teil zustimmt, schluckt man Kröten, die man gar nicht schlucken will. Ziemlich miese Nummer aus meiner Sicht.

  • Text für eine Abänderung der Tagesordnung, wie oben beschrieben:


    An

    1. FC Nürnberg e.V.

    -Vorstand-

    Valznerweiher Str. 200


    90480 Nürnberg



    Mitgliedsnummer:




    Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 am 20.10.2020, 18:30 Uhr

    Tagesordnung Ziff. 9 Anträge a) aa) bis dd) Beschlussfassung über die Änderung und Ergänzung von § 15 (MITGLIEDERVERSAMMLUNG) sowie § 20 (JAHRESABSCHLUSS) der Satzung



    Sehr geehrter Herr Rossow,

    sehr geehrter Herr Hecking,


    die oben genannte Tagesordnung enthält in Ziff. 9 a), Unterpunkte aa) bis dd) diverse Änderungsanträge zur Satzung des 1. FC Nürnberg e.V. .


    Weiter findet sich der Passus:


    "Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine einheitliche Beschlussfassung über die vier oben unter aa) bis dd) dargestellten Änderungen beantragt ist, so dass über diese antragsgemäß nicht getrennt abgestimmt wird."


    Hiermit beantrage ich, dass über die Satzungsänderungsanträge nach Ziff. 9 a), Unterpunkte aa) bis dd) jeweils eine getrennte und gesonderte Abstimmung der Mitgliederversammlung erfolgt und keine einheitliche Beschlussfassung. Es wird eine entsprechende Änderung der Tagesordnung beantragt.


    Begründung:


    Die Änderungsanträge zur Satzung betreffen Themenbereiche, die nicht miteinander in Zusammenhang stehen. Nämlich:


    - Virtuelle Mitgliederversammlung (Einfügung einer neuen Ziff. 6 in § 15 der Satzung, Tagesordnungspunkt Ziff. 9 a) aa) ) ;


    - Frist, innerhalb derer eine Jahreshauptversammlung stattzufinden hat (§ 15 Ziff. 2 der Satzung, Tagesordnungspunkt Ziff. 9 a) bb) ) ;


    - Verschärfung des Quorums für eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach § 15 Ziff. 4, erster Satz der Satzung auf 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder (Tagesordnungspunkt Ziff. 9 a) cc) ) ;


    - Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr gem. § 20 Ziff. 1 der Satzung (Tagesordnungspunkt Ziff. 9 a) dd) ).



    Insbesondere die Änderungsanträge nach Ziff. 9 a) aa) und cc) betreffen den Kernbereich der Rechte der Mitglieder. Diese "en bloc" zur Abstimmung mit Änderungsanträgen zu Fristen für die Einberufung zur Jahreshauptversammlung sowie zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr zu verbinden, ist nicht sachgerecht. Daher wird die getrennte und gesonderte Abstimmung zu den jeweiligen Änderungsanträgen der Satzung beantragt.




    Mit freundlichen Grüssen





    (Unterschrift)

    UNabhängig___Überparteilich

  • Ich verstehe aber den Hintergrund nicht wirklich. Mit einem vllt. zwei der vier Anträge bin ich nicht einverstanden und werde wohl dagegen stimmen. Bei ner Abstimmung en bloc würde ich folglich auch gegen die Anträge stimmen mit denen ich eigentlich d'accord bin.

    ich blick deren Hintergedanken ehrlich gesagt auch nicht so ganz ehrlich gesagt. Aber irgendwas werden sie sich schon dabei gedacht haben.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König - Top-5-Foren-User

  • Ich verstehe aber den Hintergrund nicht wirklich. Mit einem vllt. zwei der vier Anträge bin ich nicht einverstanden und werde wohl dagegen stimmen. Bei ner Abstimmung en bloc würde ich folglich auch gegen die Anträge stimmen mit denen ich eigentlich d'accord bin.

    ich blick deren Hintergedanken ehrlich gesagt auch nicht so ganz ehrlich gesagt. Aber irgendwas werden sie sich schon dabei gedacht haben.

    Man wirft Themen zusammen, bei denen man davon ausgehen kann, daß niemals 75% allen Punkten zustimmen und schon kann man sagen, die erforderliche Mehrheit für eine Satzungsänderung bzgl. HybridJHV oder OnlineJHV war nicht zu erreichen.

  • Ich verstehe aber den Hintergrund nicht wirklich. Mit einem vllt. zwei der vier Anträge bin ich nicht einverstanden und werde wohl dagegen stimmen. Bei ner Abstimmung en bloc würde ich folglich auch gegen die Anträge stimmen mit denen ich eigentlich d'accord bin.

    ich blick deren Hintergedanken ehrlich gesagt auch nicht so ganz ehrlich gesagt. Aber irgendwas werden sie sich schon dabei gedacht haben.

    Man wirft Themen zusammen, bei denen man davon ausgehen kann, daß niemals 75% allen Punkten zustimmen und schon kann man sagen, die erforderliche Mehrheit für eine Satzungsänderung bzgl. HybridJHV oder OnlineJHV war nicht zu erreichen.

  • ich blick deren Hintergedanken ehrlich gesagt auch nicht so ganz ehrlich gesagt. Aber irgendwas werden sie sich schon dabei gedacht haben.

    Man wirft Themen zusammen, bei denen man davon ausgehen kann, daß niemals 75% allen Punkten zustimmen und schon kann man sagen, die erforderliche Mehrheit für eine Satzungsänderung bzgl. HybridJHV oder OnlineJHV war nicht zu erreichen.

    Umgekehrt ist es vermutlich richtiger. Die Satzung wird Coronafest und gleichzeitig schiebt man noch ein paar Dinge nach die ein "ruhigeres" Arbeiten im Sinne der aktuell amtierenden AR ermöglichen.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Nochmal Achtung!


    Der Antrag a) aa) des Vorstandes/AR sieht keine Hybrid-Veranstaltung vor!


    Sondern nur, dass eine Online-Veranstaltung "anstelle" einer Präsenz-Veranstaltung stattfinden könnte. Wenn der Vorstand das möchte.

  • Ich bin ehrlich gesagt gerade etwas verwirrt: Schlägt tatsächlich der Vorstand den Termin und die Art der MV dem AR vor und gibt ihn dann bekannt und warum ist das nicht umgekehrt?

    Grundsätzlich ist der AR das oberste Kontrollorgan und hätte in meinen Augen das Vorschlagsrecht.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Man wirft Themen zusammen, bei denen man davon ausgehen kann, daß niemals 75% allen Punkten zustimmen und schon kann man sagen, die erforderliche Mehrheit für eine Satzungsänderung bzgl. HybridJHV oder OnlineJHV war nicht zu erreichen.

    Umgekehrt ist es vermutlich richtiger. Die Satzung wird Coronafest und gleichzeitig schiebt man noch ein paar Dinge nach die ein "ruhigeres" Arbeiten im Sinne der aktuell amtierenden AR ermöglichen.

    Ist die andere Version. Wenn das durchgeht, braucht man sich um AOMV nicht mehr sorgen, der Vorstand kann selbst entscheiden, ob er Online JHV will oder nicht. Mitglieder und Aufsichtsrat haben noch ein wenig weniger Chancen, sich einzubringen.

  • Man kann doch beantragen, dass die Anträge separat abgestimmt werden sollen. Das sollte hier wohl das Mittel der Wahl sein, oder sieht das jemand anders?

    Diesen Antrag muss man aber stellen und zwar spätestens als Dringlichkeitsantrag auf der Versammlung. Ich würde das aber schon im Vorfeld machen.

    Einen solchen Antrag formuliere ich gerade aus.

  • Edit: Pepe war schneller. Wurde der Antrag so schon gestellt ?

    Gestellt ist er dann, wenn er dem Verein zugegangen ist.


    Meiner wird das Anfang nächster Woche sein.


    Den Text kann jeder für einen eigenen Antrag verwenden. Sofern sie/er dies möchte. Deswegen habe ich ihn hier rein gestellt.

    UNabhängig___Überparteilich

  • ich freue mich auf unsere erste online JHV. Der Antrag des Vereins zum Thema Online JHV geht nicht weit genug, weil es nur entweder oder gibt und nicht sowohl als auch. Bilanz PK sollte aus meiner Sicht spätestens eine Woche vor der JHV veröffentlicht werden, fände ich ausreichend und ein entsprechender Antrag würde mir besser gefallen.


    AOMV sollten wir auf keinen Fall zustimmen, unser Problem ist eindeutig nicht inflationär stattfindende AOMVs.


    Ich gehe mal davon aus, dass wir unsre Fragen alle stellen können, wenn das entsprechende Symbol eingeblendet wird. Da sich Fragen erst im Laufe der JHV ergeben, wäre es kaum anders vorstellbar oder? Weiß jemand mehr?

  • ich freue mich auf unsere erste online JHV. Der Antrag des Vereins zum Thema Online JHV geht nicht weit genug, weil es nur entweder oder gibt und nicht sowohl als auch. Bilanz PK sollte aus meiner Sicht spätestens eine Woche vor der JHV veröffentlicht werden, fände ich ausreichend und ein entsprechender Antrag würde mir besser gefallen.


    AOMV sollten wir auf keinen Fall zustimmen, unser Problem ist eindeutig nicht inflationär stattfindende AOMVs.


    Ich gehe mal davon aus, dass wir unsre Fragen alle stellen können, wenn das entsprechende Symbol eingeblendet wird. Da sich Fragen erst im Laufe der JHV ergeben, wäre es kaum anders vorstellbar oder? Weiß jemand mehr?

    Deswegen werden wir ja beantragen die Dinge getrennt zu bewerten.

    Damit wird nämlich ein kleiner "Pferdefuß" in der Satzung ausgehebelt.

    Der besagt nämlich das wenn zwei Anträge zu einem Thema eingehen der weitestgehende zuerst behandelt wird.

    Damit würd der zweite Antrag, der eine Hybridveranstaltung vorsieht gar nicht mehr zur Abstimmung kommen.


    Das ist so im §11 der Geschäftdordnung in der Satzung hinterlegt.


    Selbst bei gleichrangigen Anträgen wird zuerst über den zuerst gestellten Antrag entschieden.

    Die Frage ist wer kann das kontrollieren? Und wird das auch getan?


    Wobei mir gerade auffällt das für die Änderung der Wahlordnung kein Antrag vorliegt? (kann sein das ich das überlesen habe)

    Darin heißt es nämlich unter Paragraph2, Abschnitt 2:

    "Die Wahlen erfolgen geheim mittels Stimmzettel oder durch Handaufheben."


    Es wäre also beim Antrag für die Hybridverantaltung noch der ergänzende Zusatz für die Wahlordnung erforderlich:


    "Die Wahlen erfolgen geheim mittels Stimmzettel, durch elektronische Stimmabgabe oder durch Handaufheben."


    Pepe, wie siehst du das?

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Den Antrag von Pepe habe ich schon als gegeben und hoffentlich auch als zugestimmt vorgedacht. Die elektronische Kommunikation steht im Antrag von Kurzmann und damit sollte es in Ordnung sein.

  • Weiss jetzt nicht, ob ich die Frage richtig verstehe.


    Zum einen gibt es einen Antrag des Vorstands und Aufsichtsrats, auf Einfügung eines neuen § 15 Ziff. 6 -Mitgliederversammlung - in die Satzung:




    Dann gibt es einen Antrag, § 12 -Mitgliederrechte- zu ergänzen (Ergänzung in blau)


    Zitat

    „1. In Mitgliederversammlungen stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tage der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Mitgliedschaft seit mindestens 3 Monaten besteht. Abweichend von der persönlichen Stimmabgabe nach § 32 Absatz 1 Satz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist den Vereinsmitgliedern zu ermöglichen,
    1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen (Über tragung der Mitgliederversammlung online) und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
    2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitglieder versammlung schriftlich abzugeben.



    Das sind unterschiedliche Ansätze, auch was die Normen in der Satzung betrifft.



    § 11 der Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung lautet:


    Zitat

    § 11
    Bei Anträgen wird über den weitestgehenden Antrag abgestimmt.
    Bei gleichrangigen Anträgen wird über den zuerst gestellten
    Antrag abgestimmt. Die weiteren Abstimmungen erfolgen in
    entsprechender Reihenfolge.

    Ob ein "weitestgehender Antrag" vorliegt, entscheidet in der Versammlung der Versammlungsleiter. Ob das bei den 2 genannten Änderungsanträgen der Fall ist, ist gar nicht so eindeutig zu sagen. Auch im Hinblick darauf, dass an unterschiedliche Regelungen in der Satzung angeknüpft und diese jeweils ergänzt werden sollen.


    Beide Regelungen zusammen in die Satzung aufzunehmen, ist zwar etwas widersinnig. Wäre aber m.E. auch möglich.


    Da der Vorschlag des Vorstands und ARs darauf abzielt, eine "rein virtuelle" Versammlung anstelle einer Präsenzveranstaltung" abzuhalten zu können.


    Der zweite Vorschlag, als Ergänzung zu § 12 der Satzung, führt im Ergebnis dazu, dass es immer -mindestens- eine "Hybridveranstaltung" geben muss. Reine Präsenzveranstaltungen wären danach nicht mehr möglich.


    Die Wahlordnung wäre wohl auch entsprechend anzupassen. Aber im Zweifel steht eine Regelung in der Satzung über der Wahlordnung, da die Satzung in der Normenpyramide ranghöher ist.

    UNabhängig___Überparteilich

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!