JHV 2020 (virtuell) – 20. Oktober 2020, ab 18:30 Uhr

  • Viele Dinge machen Sinn, manches verstehe ich nicht. Wenn der Antrag auf ein höheres Quorum durchgeht sehe ich für das einzelne Mitglied kaum Chancen eine außerordentliche MV zu veranstalten. Die 10 Prozent sind mit vertretbarem Aufwand kaum zu erreichen. Und die Idee sowohl eine Präsenz- als auch eine Online-Veranstaltung hat für mich mehr Charme als eine vom Vorstand abhängige entweder oder Variante. Denn ich gehe davon aus das Vorstand amtierender AR und Versammlungsleiter auf jeden Fall in einem Raum versammelt sind. Insofern ist es selbst in diesem Jahr eine Hybridveranstaltung.

    Das sehe ich ähnlich wie du Peter! Zehn Prozent sind realistischerweise kaum zu erreichen. Die Hybridveranstaltung ist zumindest demokratischer.

  • Die Mitglieder sollten nicht versuchen sich noch weiter zu entmachten. Oder vielleicht doch?

    The unwashed phenomenon, the original vagabond.

  • Die Mitglieder sollten nicht versuchen sich noch weiter zu entmachten. Oder vielleicht doch?

    Das liegt ja in der Hand der Mitglieder. Leider kann man über diesen in meinen Augen schon wichtigen Punkt nicht richtig diskutieren. Ich kann nur Fragen stellen. Entweder im Vorfeld damit sie dann auch vorgelesen werden oder direkt auf der MV. Wortbeiträge sind offenbar nicht möglich wenn ich mir die Beschreibung so durchlese.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Man sieht, dass hier im Forum schon sehr unterschiedliche Mitglieder sind. Eine Gruppe sucht sofort das Haar in der Suppe und profezeit. dass der Server in 10 Minuten zusammenbricht, ohne sich vorher zu informieren, wer die Firma ist, die das Programm dazu erstellt. Dann eine Seite über Wienerle und Bier. Weil ich Grethlein gegen unberechtigte Abgriffe verteidigt habe, bin ich sein Freund geworden. Werde ihn mal per Mail fragen ob ich sein Freund werden darf. Falls er antritt, bin ich wirklich auf das Ergebnis gespannt.

    Es wurde ja auch ein Antrag gestellt, in Zukunft Hybridveranstaltungen durchzuführen. Eigentlich müssten doch bezüglich JHV alle Wünsche der Foristen hier erfüllt sein. Allerdings bin ich mir sicher, dass es hinterher wieder starke Kritik gibt, weil irgend etwas nicht so funktioniert hat, wie sich das der eine oder andere vorgestellt hat.

  • Es wird eine Coronafeste Online-JHV vorgeschlagen plus 3 Punkte, die damit nichts zu tun haben.

    Eine längere Frist (6 statt 4 Monate) wäre genauso unabhängig von Corona, wie das Quorum der 500 bei derAO-MV. Ist eine solche Verbindung von unanhängige Punkten zulässig?


    Eigentlich müsste man einen "Geisterantrag" stellen, der Online-/Hybrid-JHV ermöglich ohne den ganzen Rest. Hätte ein solcher Antrag, der zufälligerweise von Mitgliederseite kommt, Chancen oder wird der vom Vorstand mit der Begründung "zu ähnlich" geblockt?

  • Es wird eine Coronafeste Online-JHV vorgeschlagen plus 3 Punkte, die damit nichts zu tun haben.

    Eine längere Frist (6 statt 4 Monate) wäre genauso unabhängig von Corona, wie das Quorum der 500 bei derAO-MV. Ist eine solche Verbindung von unanhängige Punkten zulässig?


    Eigentlich müsste man einen "Geisterantrag" stellen, der Online-/Hybrid-JHV ermöglich ohne den ganzen Rest. Hätte ein solcher Antrag, der zufälligerweise von Mitgliederseite kommt, Chancen oder wird der vom Vorstand mit der Begründung "zu ähnlich" geblockt?

    Das können Sie meiner Meinung nach nicht machen. (Also den Antrag ablehnen) Und es gibt ja einen Antrag auf eine Hybridveranstaltung. Ich würde dem Antragsteller auch nicht raten seinen Antrag zurückzuziehen.

    Das über die vier Punkte der Satzungsänderung nur gemeinsam abgestimmt werden soll ist in meinen Augen nicht korrekt. Hier wird offenbar durch die Hintertür versucht demokratische Rechte der Mitglieder auszuhebeln.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Meine Idee war es, neben dem bestehenden Antrag einen weiteren Antrag auf Hybrid-JHV zu stellen. Quasi ne Mischung aus 9 aa) und dem Vorschlag von Herrn Kurzmann.

  • Meine Idee war es, neben dem bestehenden Antrag einen weiteren Antrag auf Hybrid-JHV zu stellen. Quasi ne Mischung aus 9 aa) und dem Vorschlag von Herrn Kurzmann.

    Warum nicht? Du hast jederzeit das Recht einen solchen Antrag zu stellen. Ich halte es beim jetzt vorliegenden Antrag für sehr bedenklich über Dinge gemeinsam abzustimmen die formal rein gar nix miteinander zu tun haben.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Da die Punkte § 15, Ziffer 6 und § 15, Ziffer 2 sowie § 20, Ziffer 1 praktisch und formal überhaupt nichts miteinander zu tun haben, ist dIeser Satzungsänderungsantrag von AR und Vorstand aus formalen Gründen abzulehnen!

  • Da die Punkte § 15, Ziffer 6 und § 15, Ziffer 2 sowie § 20, Ziffer 1 praktisch und formal überhaupt nichts miteinander zu tun haben, ist dIeser Satzungsänderungsantrag von AR und Vorstand aus formalen Gründen abzulehnen!

    Bevor der Antrag zugelassen wird, wird er doch schon rechtlich überprüft.

    Ich denke, daß es Sinn macht, den Antrag auf HybridJHV als gesonderten Antrag zu stellen.

    Bei den anderen Punkten würde ich mit "Nein" stimmen, also würde ich den Antrag auf HybridJHV ablehnen, obwohl ich dafür bin.

  • emilou Du sprichst aber jetzt nur von den Anträgen unter a), aa), ... dd), oder?



    Ich bitte doch zu beachten,


    dass der Antrag a), aa) des Vorstandes /AR bzgl. einer Online-Versammlung


    eine reine „kann“ Möglichkeit ist,

    und dies vom „good will“ des Vorstandes (und indirekt des AR) abhängig ist.


    Zudem sollte klar sein, dass laut Antrag Vorstand/AR

    die Online-Versammlung nur anstatt“ einer Präsenzversammlung stattfinden soll.


    Der Vorstand/AR möchte keine Hybridversammlung. ‼️




    Antrag e) sieht dagegen eine Online-Versammlung, auch zusätzlich zur Präsenzversammlung, zukünftig grundsätzlich vor‼️K


    Ein sehr großer Unterschied für all die Mitglieder,

    die bisher nicht an einer Präsenzversammlungen teilnehmen konnten bzw. zukünftig auch nicht teilnehmen werden können.

  • Man kann doch beantragen, dass die Anträge separat abgestimmt werden sollen. Das sollte hier wohl das Mittel der Wahl sein, oder sieht das jemand anders?

    Diesen Antrag muss man aber stellen und zwar spätestens als Dringlichkeitsantrag auf der Versammlung. Ich würde das aber schon im Vorfeld machen.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Ich frag mich was es bei diesem Beitrag zu lachen gibt? Man muss nicht jede Reaktion verstehen.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Man kann doch beantragen, dass die Anträge separat abgestimmt werden sollen. Das sollte hier wohl das Mittel der Wahl sein, oder sieht das jemand anders?

    Überhaupt nicht nachvollziehbar, weswegen man bei den Änderungsanträgen des AR & Vorstands Ziff 9 a) aa) bis dd) nur "en bloc" abstimmen kann.


    Das sind völlig verschiedene Themenbereiche (Erhöhung des Quorums für eine ausserordentliche Mitgliederversammlung, virtuelle Mitgliedervers. , Fristen für die ordentliche Mitgliedervers. sowie den Jahresabschluss).


    Zitat

    Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine einheitliche Beschlussfassung über die vier oben unter aa) bis dd) dargestellten Änderungen beantragt ist, so dass über diese antragsgemäß nicht getrennt abgestimmt wird.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Deswegen muss ein Antrag zur Geschäftsordnung her. Vor der MV muss der Antrag eingereicht werden über die Punkte einzeln abzustimmen. Darüber ist dann zuerst zu entscheiden. Ich habe ja schon einen Antrag zur Satzungsänderung gestellt. Es müsste also ein anderer machen. Besser wären zwei oder drei.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Das sind alles Satzungsänderungsanträge. Dafür ist in der Mitgliederversammlung eine Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen erforderlich.



    Ein Antrag auf getrennte Abstimmung zu den jeweiligen Unterziffern aa) bis dd) der Ziff. 9a der Tagesordnung ist schnell gemacht.


    Und ja, schriftlich an den Vorstand und vor der Mitgliederversammlung unter Beachtung der 14-Tagesfrist.


    Werde einen stellen. Es kann natürlich nicht schaden, wenn den Antrag auf getrennte Abstimmung mehrere stellen.



    Zitat

    Die Mitgliederversammlung entscheidet ferner, soweit die Entscheidung nicht anderen Organen des Vereins übertragen ist und soweit sie nicht die laufende Geschäftsführung betreffen, über Anträge, die ihr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Solche Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Später eingereichte Anträge werden nur behandelt, wenn die Mitgliederversammlung auf Antrag die Dringlichkeit durchBeschluss mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen bejaht. Satzungsändernde Anträge können nicht als Dringlichkeitsanträge zur Abstimmung zugelassen werden.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Sehr gut. Und es wird noch einen zweiten Antrag auf getrennte Abstimmung geben...:winking_face:

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Danke euch!


    Schäbige Nummer vom Valznerweiher das zu verknüpfen.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Ich verstehe aber den Hintergrund nicht wirklich. Mit einem vllt. zwei der vier Anträge bin ich nicht einverstanden und werde wohl dagegen stimmen. Bei ner Abstimmung en bloc würde ich folglich auch gegen die Anträge stimmen mit denen ich eigentlich d'accord bin.

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