Präsident Franz Schäfer

  • Zitat von Menne

    Anträge und sowas müssen 14 Tage vor der JHV eingereicht werden, und dann werden sie geprüft auf Recht und Richtigkeit,
    also ist schon mal ne Woche rum, dann noch die Wahlunterlagen rausschicken und bis die dann wieder zurück kommen ist die JHV vorbei!


    Und jeder der für den AR kandiert muss noch ne Einwilligung unterschreiben!



    ist doch wohl selbstverständlich, das wenn eine briefwahl durch satzungsänderung eingeführt werden sollte, sich auch die fristen angepasst ändern müßen

    das einzig beständige
    ist die veränderung

  • eben :winking_face:


    Ist eine Frage des Wollens. Findet man dass die Pros einer Briefwahl gegenüber den Contras überwiegen findet man eine Lösung. Findet man das nicht, lässt man es :slightly_smiling_face:

    Saubreiss in da house.

    Inselbegabter Kobold.

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