Fakt ist, dass das Third zweifelsfrei ein Satzungsverstoß ist (wegen des Vereinswappenbadges).
Bezüglich der Farben habt ihr Recht, die Satzung lässt beide (Traditions- und Vereins-)Farben als Vereinsauftritt zu, aber schließt andere Farben nicht explizit aus. Insofern ist das mit dem Blauton durchaus satzungskonform auslegbar (genauso wie die Torwart-Trikots). Dann muss ich mich revidieren und auch die ganzen orangefarbenen, dunkelblauen und auberginefarbenen Thirds waren – was die Farbe betrifft – im erweiterten Interpretationsspielraum der Satzung.
Das "Heiligtum" FCN-Wappen haben sie aber – zum wiederholten Male – so gestaltet, dass es ein Satzungsverstoß ist. Und das ist ehrlicherweise sehr schade.