Handspiel
Ein Handspielvergehen kann nur vorliegen, wenn der Ball mit dem gemäß
Grafik roten Bereich des Arms berührt wird.
Ein Vergehen liegt vor, wenn:
• ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt
(einschließlich Bewegungen der Hand/des Arms zum Ball),
• ein Spieler direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) ins
gegnerische Tor trifft (gilt auch für den Torhüter).
• ein Spieler oder ein Mitspieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt (ob
absichtlich oder nicht) und unmittelbar danach:
- ins gegnerische Tor trifft,
- zu einer Torchance kommt,
• ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und:
- seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert,
- sich seine Hand/sein Arm über Schulterhöhe befindet (außer der Spieler
spielt den Ball vorher absichtlich mit dem Kopf oder Körper
(einschließlich des Fußes) und der Ball springt ihm dabei an die Hand/den
Arm).
Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen
direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die
Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers springt.
Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in
denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor:
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) des
Spielers an dessen Hand/Arm.
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes)
eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers.
• Die Hand/der Arm ist nahe am Körper, und die Hand-/Armhaltung
vergrößert den Körper nicht unnatürlich.
• Ein Spieler berührt den Ball im Fallen mit der Hand/dem Arm, wobei sich
seine Hand/sein Arm dabei zum Abfangen des Sturzes zwischen Körper und
Boden befindet und nicht seitlich oder senkrecht vom Körper weggestreckt
wird.
Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die
gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball
unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm,
wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt.
Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal (mit
oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist dieses
Vergehen zu ahnden, sofern damit ein aussichtsreicher Angriff unterbunden,
ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche
Torchance vereitelt wird.