Für mich ist das Ganze aus Finanzsicht noch nicht ganz klar.
Eine Entscheidung ob man das Ganze als Wertanlage nehmen soll, wird im Glubb-prospekt S.17 selbst beantwortet:
Mit dieser Aussage ist die Anleihe schon disqualifiziert.
Dieser Aspekt ist geklärt und nicht meine Frage.
Was ich nicht versteh: Bei einer Anleihe bekomm ich dann kein Geld, wenn der Emittent insolvent geht.
Ist das beim Glubb genauso?
Es kommt darauf an, wichtig ist der Rang der Schuld und was vom großen ganzen im Fall einer Insolvenz noch übrig bleibt. Die Verteilung richtet sich nach dem Rang und %-Anteil
D.h. wenn der Glubb kein Geld hat bekommt sowohl Bader sein Gehalt nicht und ich kein Geld.
Das kommt auf den "Rang" des Schuldners an. Die Anleihe dürfte m.E. aber höher stehen (FK hat im Falle der Insolvenz EK Charakter), als das Gehalt des "Baders"
D.h. solange der Glubb zahlen kann, ist die Anleihe sicher, oder? Aber wie steht es denn mit der Reihenfolge bei der Verteilung des vorhandenen Geldes (wenn es zu wenig ist)? Bekommt der Anleihenbesitzer als Letztes oder die Bank oder der Bader oder der Eigler?
s.o. der Rang ist entscheidend. Die Banken dürften sich gut abgesichert haben und stehen weit oben, auf gleicher Stufe oder kurz dahinter kommt die Anleihe.
Oder auch ein andere Aspekt: Darf der Glubb den Wert der Anleihe oder die jährliche Verzinsung reduzieren, wenn sie in einem Geschäftsjahr einen Verlust erleiden? (Dies kommt ja so gut wie immer vor!)
Nö, fix ist fix
Die Anleihe von Unternehmen ist klar geregelt, aber mir kommt es so vor, dass man die Lage von Sportvereinen und von Unternehmen nicht vergleichen kann und damit auch die Regeln für die Anleihen nicht identisch sind.
es treffen m.E. die gleichen Regeln zu
Vielleicht hat da jemand ne passende Antwort...