Servus Glubberer,
ich habe folgenden Antrag auf Briefwahl gestellt:
Antrag auf Satzungsänderung von § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung
Sehr geehrter Herr Woy,
der 1. Fußballclub Nürnberg ist ein Verein, der Anhänger weit über die Stadtgrenzen Nürnbergs hinaus in ganz Franken und Deutschland hat. Viele Anhänger wollen ihre Verbundenheit in einer Vereinsmitgliedschaft zeigen. Um auch Vereinsmitgliedern, die nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, eine Möglichkeit der Mitbestimmung zu gewährleisten, schlage ich folgende Änderung der Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 30.09.2014 vor:
Bei TOP 9 wird ein TOP 9.3 eingefügt:
9.3 Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung:
Ein Vereinsmitglied schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„ Eine Ausübung der Briefwahl ist möglich“
Erläuterung zum Antrag:
Bislang ist es nur möglich, persönlich im Rahmen der Anwesenheit bei der Mitgliederversammlung abzustimmen. Vereinsmitgliedern, denen es nicht möglich ist, persönlich an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, solll durch die Briefwahl die Möglichkeit der Mitbestimmung gegeben werden.
Die Briefwahl bezieht sich natürlich nur auf die im Vorfeld der JHV bekannten Abstimmungspunkte, auf Dringlichkeitsanträge o.ä. ist die Briefwahl aus organisatorischen Gründen nicht anwendbar.
Bei Erreichen des Quorums von 75 % der abstimmenden Mitglieder für Satzungsänderungen wird die Satzungskommission beauftragt, eine satzungskonforme Ausübung der Briefwahl auszugestalten.
Im Internet gibt es Stimmen, die tatsächlich eine Schwächung der Mitglieder durch einen Erfolg sehen.. kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Was haltet ihr von diesem Antrag ?
Rot-schwarze Grüße
RedBlack93