Club Finanzthread

  • Das Problem ist das dauerhafte negative Eigenkapital. Wir werden dieses ausgleichen und danach den Privaten Gönner begleichen. Ihr könnt ausrechnen was danach noch von den Transfereinnahmen übrig ist.

    Wir brauchen dauerhaft mehr Einnahmen und da dürfen wir nicht für Kleinarbeit zu Schade sein und belächelt was alles versucht wird. Kleine Sponsoren, Mitglieder, U23 Einsatzzeit, EM Prämie hilft alles auch weiter, auch wenn natürlich mehr TV und Zuschauer Einnahmen am besten wären.

    Besonders viele Informationen haben wir ja nicht; ich versuche mich mal mit einer Milchmädchenrechnung. Wer was weiß, kann diese ja dann gerne anpassen:


    Nehmen wir mal an, der Besserungsschein mit Forderungsverzicht beläuft sich inkl. gestundeter Zinsen auf 3 Mio. €. Außerdem belassen wir alle anderen Bilanzposten wie zum 30.06.2023; Tendenziell würde ich meinen, dass bspw. unser Anlagevermögen zugenommen hat.



    30.06.2023 (Mio. €)AktivaPassiva
    Anlagevermögen10,6Eigenkapital0,0
    Umlaufvermögen9,1Rückstellungen3,0
    ARAP0,5Verbindlichkeiten13,7
    Fehlbetrag1,0PRAP4,5
    Summe21,2Summe21,2


    Wenn wir zum 30.06.2023 nach Abzug von Steuern, Beraterkosten etc. 10 Mio. € Transfererlöse erzielen und am Ende des Jahres eine schwarze Null steht, würde bei einer Ablöse des Besserungsscheins mit Forderungsverzicht (3 Mio. €) und einer Tilgung von Bankverbindlichkeiten (2 Mio. €) noch 5 Mio. € übrig bleiben. Die Bilanz sähe dann so aus:


    30.06.2024 (Mio. €)AktivaPassiva
    Anlagevermögen10,6Eigenkapital6
    Umlaufvermögen14,1Rückstellungen3,0
    ARAP0,5Verbindlichkeiten11,7
    Fehlbetrag0,0PRAP4,5
    Summe25,2Summe25,2



    Die verbleibenden zusätzlichen 5 Mio. € in der Kasse könnten theoretisch in Spieler investiert werden, ohne das EK schlechter zu machen, da die Spielerwerte dann im Anlagevermögen entsprechend aktiviert würden. Natürlich mit dem Risiko, dass die Spieler entsprechend der Vertragslaufzeit abgeschrieben werden und bei einem Fehlgriff das Geld halt wieder versenkt wäre und damit das EK wieder ins negative rutscht. Neben dem hier ja schon rauf und runter diskutierten Problem, dass wir aus dem operativen Geschäft keinen Gewinn erzielen und somit eh aus dem investiven Geschäft ein Ausgleich her muss.

    Ja mei..des bassd scho so

  • Nur zur grundsätzlichen Einordnung für alle.


    Jedes Unternehmen hat in einer gewissen Form Verbindlichkeiten.

    Langfristige (zB Kredite) und kurzfristige (zB Forderungen von Lieferanten)


    Das ist ja grundsätzlich ok, wenn dagegen ausreichend Forderungen/Aktiva oder Eigenkapital stehen.


    Ist das nicht der Fall, spricht man von einer Überschuldung.

    Das ist eigentlich ein ganz schlechtes Vorzeichen und ein ordentlicher Kaufmann müsste bei entsprechend schlechten

    Geschäftsprognosen Insolvenz anmelden.


    Hatte ich schon mal und ging leider nicht gut für Firma und mich aus...


    Die Remember68 s dieser Welt mögen mich bitte korrigieren, wenn ich hier falsch liege.


    Deswegen, ist ja die DFL auch so hinterher, dass im Lizensierungsverfahren eine Veränderung zum Positiven aufgezeigt wird.

    Eigentlich sollte das für jeden Verein selbstverständlich sein im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit.


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Sehe ich auch so.

    Oder ned, wo isser denn Remember68

    Als Glubberer braucht man regelmäßig Belastungssteuerung...

  • Alles korrekt. Eine Überschuldung kann man dann mittels Rangrücktritt oder ähnlichen Mitteln unter Prämisse der Going-Concern-Betrachtung vermeiden, aber grundsätzlich ist das so.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Damit die Überlegungen nicht zu einfach werden: Bei Einzelunternehmen und Vereinen sind die Regeln zur Überschuldung andere. Eine GmbH mit unserer Bilanz wäre wohl zur Konkursanmeldung gezwungen,wir als eV sind es nicht.

  • wart halt... a alter Mann ist ka D-Zug!

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Alles korrekt. Eine Überschuldung kann man dann mittels Rangrücktritt oder ähnlichen Mitteln unter Prämisse der Going-Concern-Betrachtung vermeiden, aber grundsätzlich ist das so.

    Danke Herr Remember68

    Als Glubberer braucht man regelmäßig Belastungssteuerung...

  • klar ist ein negatives eigenkapital bullshit. macht normalerweise die kreditlinien scheiße teuer.


    genickbruch erleidest du aber, wenn keine liquidität vorhanden wäre.


    dank an den gönner. wenn der noch warten kann sind diese verbindlichkeiten die letzten, welche abgelöst werden sollten.


    gute eigenkapitalquote = niedrigere zinsen.

    habe schuldigen gefunden.


    es war ein anderer.

  • Damit die Überlegungen nicht zu einfach werden: Bei Einzelunternehmen und Vereinen sind die Regeln zur Überschuldung andere. Eine GmbH mit unserer Bilanz wäre wohl zur Konkursanmeldung gezwungen,wir als eV sind es nicht.

    Naja, aber das widerspricht wieder dem Charakter eines Vereines und dem Grundsatz gemeinnützig zu sein, bzw. mit den Ressourcen schonend umzugehen.

    Du kannst nicht gemeinnützig sein und dich dafür verschulden.


    Egal, es ist auf jeden Fall falsch überschuldet zu sein.

    Da nützt es nichts das zu relativieren m.E.


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Ging doch bei dem Rangrücktritt des Goenners darum, eine Verschlechterung der Eigenkapitalsituation und die damit verbundenen Strafen der DFL zu vermeiden

  • Damit die Überlegungen nicht zu einfach werden: Bei Einzelunternehmen und Vereinen sind die Regeln zur Überschuldung andere. Eine GmbH mit unserer Bilanz wäre wohl zur Konkursanmeldung gezwungen,wir als eV sind es nicht.

    Bei Einzelunternehmen ja, weil da immer die Privathaftung im Hintergrund ist. Ein Einzelunternehmen kann quasi nicht rein aus der Bilanz überschuldet sein. Vereine können aber schon überschuldet sein und auch in die Insolvenz gehen. Der Zusatz e.V. beschränkt die Haftung des Vereins und seiner Mitglieder auf das Vereinsvermögen. Wiederrum ein nicht eingetragener Verein genießt diesen Haftungsschutz NICHT, heißt, hier können die Mitglieder in die die Haftung genommen werden, weshalb hier eine Überschuldung nicht zwangsläufig zur Insolvenz führt.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Damit die Überlegungen nicht zu einfach werden: Bei Einzelunternehmen und Vereinen sind die Regeln zur Überschuldung andere. Eine GmbH mit unserer Bilanz wäre wohl zur Konkursanmeldung gezwungen,wir als eV sind es nicht.

    Bei Einzelunternehmen ja, weil da immer die Privathaftung im Hintergrund ist. Ein Einzelunternehmen kann quasi nicht rein aus der Bilanz überschuldet sein. Vereine können aber schon überschuldet sein und auch in die Insolvenz gehen. Der Zusatz e.V. beschränkt die Haftung des Vereins und seiner Mitglieder auf das Vereinsvermögen. Wiederrum ein nicht eingetragener Verein genießt diesen Haftungsschutz NICHT, heißt, hier können die Mitglieder in die die Haftung genommen werden, weshalb hier eine Überschuldung nicht zwangsläufig zur Insolvenz führt.

    Schalke hat doch negatives Eigenkapital vom Feinsten, da spielen doch sowohl Vereinsrecht wie Gemeinnützigkeit mit rein

  • Bei Einzelunternehmen ja, weil da immer die Privathaftung im Hintergrund ist. Ein Einzelunternehmen kann quasi nicht rein aus der Bilanz überschuldet sein. Vereine können aber schon überschuldet sein und auch in die Insolvenz gehen. Der Zusatz e.V. beschränkt die Haftung des Vereins und seiner Mitglieder auf das Vereinsvermögen. Wiederrum ein nicht eingetragener Verein genießt diesen Haftungsschutz NICHT, heißt, hier können die Mitglieder in die die Haftung genommen werden, weshalb hier eine Überschuldung nicht zwangsläufig zur Insolvenz führt.

    Schalke hat doch negatives Eigenkapital vom Feinsten, da spielen doch sowohl Vereinsrecht wie Gemeinnützigkeit mit rein

    Aber denen gehört die Arena und das Grundstück, oder?

    "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein."

  • Bei Einzelunternehmen ja, weil da immer die Privathaftung im Hintergrund ist. Ein Einzelunternehmen kann quasi nicht rein aus der Bilanz überschuldet sein. Vereine können aber schon überschuldet sein und auch in die Insolvenz gehen. Der Zusatz e.V. beschränkt die Haftung des Vereins und seiner Mitglieder auf das Vereinsvermögen. Wiederrum ein nicht eingetragener Verein genießt diesen Haftungsschutz NICHT, heißt, hier können die Mitglieder in die die Haftung genommen werden, weshalb hier eine Überschuldung nicht zwangsläufig zur Insolvenz führt.

    Schalke hat doch negatives Eigenkapital vom Feinsten, da spielen doch sowohl Vereinsrecht wie Gemeinnützigkeit mit rein

    ja, aber eben auch Going-Concern-Prinzip beachten und zudem die stillen Reserven bewerten.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Die Frage kam im Uzun Thread auf aber ich habe keine Antwort gesehen:

    Wie viele Schulden haben wir eigentlich gerade und wie viele werden wir nach den Uzun+Brown Millionen haben?

    Knapp 14 mio Verbindlichkeiten und 1 mio negatives Eigenkapital laut Finanzbericht 22/23

    Plus Gönnergabe, die hinzukommt.


    Außerdem > 7 Mio in den Tochtergesellschaften.

  • In der Verwaltungs GmbH & Co KG lagen 5,6 Mio. € Kredite. Das dürfte mit den Forderungen aus der Pacht abgesichert sein.

    Der Rest sind Darlehen vom e. V. Also kein Fremdkapital.

    Beim e. V. gibt’s der Besserungsschein und dann noch 4,7 Mio. € Banken / Steuern / Sozialversicherungen.

    Den sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. 13,5 Mio. € stehen von 9,6 Mio. € Umlaufvermögen gegenüber.


    Würde man alle Rechnungen bezahlen und offene Forderungen eintreiben, bleiben mit dem Besserungsschein ca. 12 Mio. €.

    Ja mei..des bassd scho so

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