Alles anzeigenDas sind alles Satzungsänderungsanträge. Dafür ist in der Mitgliederversammlung eine Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ein Antrag auf getrennte Abstimmung zu den jeweiligen Unterziffern aa) bis dd) der Ziff. 9a der Tagesordnung ist schnell gemacht.
Und ja, schriftlich an den Vorstand und vor der Mitgliederversammlung unter Beachtung der 14-Tagesfrist.
Werde einen stellen. Es kann natürlich nicht schaden, wenn den Antrag auf getrennte Abstimmung mehrere stellen.
ZitatDie Mitgliederversammlung entscheidet ferner, soweit die Entscheidung nicht anderen Organen des Vereins übertragen ist und soweit sie nicht die laufende Geschäftsführung betreffen, über Anträge, die ihr zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Solche Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Später eingereichte Anträge werden nur behandelt, wenn die Mitgliederversammlung auf Antrag die Dringlichkeit durchBeschluss mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen bejaht. Satzungsändernde Anträge können nicht als Dringlichkeitsanträge zur Abstimmung zugelassen werden.
Sehr gut. Und es wird noch einen zweiten Antrag auf getrennte Abstimmung geben...