Zitat von putziPepe soll mich gerne korrigieren.
Aber rein Arbeitsrechtlich ist so eine Gegendarstellung gar net so einfach wie man es denken kann.
Außerdem hat sich der Verein nach Andi Wolfs Brief an die Fans oder Marohs Statements auch nicht geäußert.
Arbeitsrechtlich wäre eine klärende Darstellung des zeitlichen Ablaufs durch den Verein dann kein Problem, wenn sich daraus nicht ergibt, dass Pinola ein verbindlich befristetes Angebot zur Vertragsverlängerung vorlag, welches dieser nur noch annehmen musste und dann wäre das Arbeitsverhältnis zu den neuen Konditionen entsprechend verlängert worden.
Ob dies so war, kann man nicht beurteilen.
Dazwischen gibt es noch viele denkbare Varianten: Vertragsentwurf zugesandt (können wir das grundsätzlich so machen?) als Verhandlungsgrundlage, wobei man sich vorbehält, einzelne Regelungen noch zu ändern. Was war das für eine Frist, von der immer gesprochen wird? Beiderseitige Überlegungsfrist? Welche Absprachen hat man getroffen, auch zu dieser Frist? Inwieweit wurde verhandelt? etc.
Sollte es sich um eine Frist iSv. § 148 BGB handeln, so dass Pinola nur noch "Ja" zu einem bindenden Vertragsangebot des Vereins sagen musste, nunja, dann brächte man sich durch eine entsprechende Darstellung selbst in Schwierigkeiten.