Zitat von Sickobilly
Aber er haut noch nicht mich? Notwehr ises doch nur wenn er mich fotzt, oder? Und auch da: ich hab wenig Vertrauen, dass man dann nicht pauschal auch mitverurteilt wird. Fussballstadion + Faust = Terrorist, und das brauchen die auch für Ihren ZIS Bericht...
§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Notwehr um einem anderen zu helfen, heisst Nothilfe und rechtfertigt ein Vorgehen gegen den oder die Angreifer. Natürlich nur so lange der Angriff unmottelbar bevorsteht oder andauert. Wenn die Angreifer bereits auf dem Boden liegen sollten, darf man natürlich nicht mehr reinstiefeln.