Zitat von Remember68Weil Du Bilanzierungsgrundsätze hast.
Wenn Du einen Spieler kaufst, dann musst Du die Ablöseummer+Nebenkosten (v.a. Beraterkosten) in der Aktivseite der Bilanz ausweisen. Das sind die sog. Anschaffungskosten. Dieser Wert wird dann auf die Vertragslaufzeit aufgeteilt und als Aufwand gebucht ("abgeschrieben"). Dem Aktivwert des Spielers steht im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift eine Verbindlichkeit gegenüber. Diese erhöht den bisheringen wert Verbindlichkeiten. Dein EK wird null angetastet und folglich kannst Du dadurch auch kein negatives EK mindern.
Wenn Du eine "SChrottimmobilie" in der Bilanz hast, dann hast Du eine Wertminderung. Diese musst Du laut HGB in der Bilanz darstellen. Du Kaufst ein Haus für 1 Mio und nach 2 Monaten ist es nur noch 200.000 wert. Dann musst Du eine Wertberichtgung um 800.000 vornehmen. Diese Wertberichtigung muss in der GuV abgebildet werden und mindert somit Deinen Gewinn und damit auch Dein EK. Ein negatives EK würde also weiter erhöht statt vermindert werden.
Absolut klar und verständlich! Wie kommt es dann aber, dass Beispielsweise Nonnenmacher bei der HSH sehr sehr lange überhöhte Werte für seine Schiffe in der Bilanz stehen hatte? Der hat sie (ob rechtlich richtig oder nicht) über einige Jahre gerettet. Hierfür steht er jetzt ja unter anderem vor Gericht. Dahin haben ihn aber zunächst nicht die Bank und der Staat gezerrt sondern Anleger. Nehmen wir nun also mal einen Spieler aus der eigenen Jugend. Den hole ich für 0. Beraterkosten relativ klein. Nehmen wir als Beispiel Erras. Mittlerweile, also nach sehr kurzer Zeit (innerhalb eines Berichtszeitraumes) hat Erras einen Wertzuwachs von ?????? Den buche ich als stille Reserve? Mit wie viel? Habe ich ein Angebot für ihn, (bei Erras wurde was von angeblichen 1,2 Millionen geschrieben) hat er ja durchaus einen Wertzuwachs erfahren. Den kann ich doch bis zum 30.06. verbuchen, oder nicht? Es soll ja Spieler gegeben haben welche genau ein Bundesligaspiel gemacht haben, dann Nationalspieler wurden, für richtig Kohle nach Spanien verkauft wurden und dann in der Versenkung verschwanden. Das Beispiel mit dem Verletzten Spieler war sicher sehr schlecht gewählt. Wobei sich ja hier die Frage stellt, wann muss ich Wertminderungen oder Wertzuwächse bilanzieren und wann kann ich dies tun. Lässt hier das HGB einen "Gestaltungsspielraum" das gemilderte Niederstwertprinzip? Es ist bei mir einfach zu lange her und wie du richtig erkannt hast habe ich mich NIE näher mit den Grundsätzen befasst.