Dieter Hecking (Ex-Sportvorstand)

  • Da würde ich Wiesinger weit mehr Anteil zuschreiben...

    Die Vorgaben bekam Wiesinger trotzdem von Hecking. Wer jetzt wieviel Anteil an positiven wie negativen im Verein hatte und hat, können wir kaum beurteilen.

    Wie auch immer, der Zeitpunkt der Entlassung ist für mich ein Witz, passt aber super zum Deppen-Club. Letztes jahr noch Vertragsverlängerung, im Winter noch alles super, jetzt zwei Spieltage vor Schluss und vor dem großen Kaderumbruch im Sommer die Entlassung. Konzeptplanung ala Club.

    Und wenn ich mir im Forum einen Großteil der genannten Gründe für den geforderten Rauswurf von Hecking anschaue und dann noch sehe was für Alternativvorschläge kommen, dann könnte man meinen, dass sich die Verantwortlichen beim Club die Planlosigkeit aus dem Forum abschauen.

    Sorry, du bist mit der Zeitlinie durcheinander geraten.

    Verlängerung Hecking war im Herbst 2022

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Da hast du mich wohl falsch verstanden. Das mit der Torheit war nicht auf Norimbergala bezogen. Aber vielleicht sollte ja der Daumen hoch bedeuten, dass du einsichtig bist, nachdem du mit deinem Alter als besonderen Vorzug geprahlt hast Bierchen

    Nein, weil Du mir Deiner Meinung am Arsch vorbei geht.

    Werde erstmal erwachsen.

    Du bist und bleibst halt ein Troll. :nix:

    Ich bin ka Bayer, sondern Frange. Dange!

  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dein Lieblingssportvorstand am gleichen Tag entlassen wird wie deine Freundin, die seit etwa der gleichen Zeit wie Heckings Amtsantritt mit dir zusammen ist, mit dir Schluss macht?

    Jetzt weiß ich zumindest, warum ich mit Hecking so positive Verbindungen gehabt habe i guess.

    Mach dir nix draus, es wird nicht der letzte Sportvorstand die letzte Freundin bleiben!


    Und du hast ja noch uns! :face_blowing_a_kiss:

    Forenkicktipp-Sieger 1977/78

  • Hätte mir nur gewünscht, dass man ihn noch Fiel rauswerfen lässt und es ihm vor der Presse sagt, dass es endet.

    Saubreiss in da house.

    Inselbegabter Kobold.

  • Weil es in jeder Gesellschaft zumindest einen "Aufseher" des Hauptgesellschafters gibt, bzw. monatlich bzw. quartalsweise Berichte Geschäftsberichte und BWAs geliefert werden, die die "Aufseher" in die Lage versetzen die budgettreue zu bewerten.

    Kein Dissens hier. Das ist aber ein AR auf Ebene der Gesellschaft nicht ein AR auf Ebene des Vereins. Der wird durch den Verein idealerweise entsendet (nicht gewählt siehe hierzu AktG). Dazu muss er aber nicht von der Mitgliederversammlung gewählt sein. Die Auswahl könnte man dem Vorstand unter Zustimmungsvorbehalt meinetwegen, zuordnen.

    Ergänzend, als AR in eine ausgegliederte Gesellschaft könnte man bspw. einen Wirtschaftsprüfer bestellen. Kostet den Verein zwar Geld aber dann wäre da jemand der die finanziellen Interessen vertritt. Müsste halt in der Satzung (Gesellschaftervertrag) der zu gründenden Gesellschaft niedergeschrieben werden.

  • Kein Dissens hier. Das ist aber ein AR auf Ebene der Gesellschaft nicht ein AR auf Ebene des Vereins. Der wird durch den Verein idealerweise entsendet (nicht gewählt siehe hierzu AktG). Dazu muss er aber nicht von der Mitgliederversammlung gewählt sein. Die Auswahl könnte man dem Vorstand unter Zustimmungsvorbehalt meinetwegen, zuordnen.

    Ergänzend, als AR in eine ausgegliederte Gesellschaft könnte man bspw. einen Wirtschaftsprüfer bestellen. Kostet den Verein zwar Geld aber dann wäre da jemand der die finanziellen Interessen vertritt. Müsste halt in der Satzung (Gesellschaftervertrag) der zu gründenden Gesellschaft niedergeschrieben werden.

    Ein WP könnte auch in den AR des Vereins gewählt werden.

    Ja mei..des bassd scho so

  • Ergänzend, als AR in eine ausgegliederte Gesellschaft könnte man bspw. einen Wirtschaftsprüfer bestellen. Kostet den Verein zwar Geld aber dann wäre da jemand der die finanziellen Interessen vertritt. Müsste halt in der Satzung (Gesellschaftervertrag) der zu gründenden Gesellschaft niedergeschrieben werden.

    Hm, weiß nicht ob das so einfach geht, da gewöhnlich weder im Verein noch in einer anderen Gesellschaftsform dem AR ein operatives Budget zur Verfügung steht.

    Wenn, dann müssten die das aus eigener Tasche bezahlen bzw. den Vorstand beauftragen einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen.


    Keine Ahnung, ob es unsere Finanzordnung hergibt, dass der AR sich ein "Sonderbudget" genehmigt.


    Nehme auch an, dass zB die Spesen für die Sitzungen gegen Nachweis an den Verein abgerechnet werden.


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Dann muss man ein solches Budget schaffen. Kann man ja beschließen lassen

    "Das Einzige, was wir zu fürchten haben, ist die Furcht selbst." Michel de Montaigne

  • Einfach geht es nie. Wird in einigen Unternehmen aber durchaus gemacht das man eine Tochtergesellschaft gründet und dort einen externen Vertreter als Aufsichtsperson bestellt. (Max. ein Drittel als AR möglich glaube ich mal gehört zu haben). Wenn also der e.V. eine ausgegliederte Fußballgesellschaft unterhält muss hier ein Gesellschaftervertrag her. Hier könnte der e.V. dann beschließen wer für ihn im AR sitzt. Also auch ein Wirtschaftsprüfer. Den wird der e.V. bezahlen müssen. Hoffentlich aus den Gewinnen. Ansonsten aus Vereinsvermögen. Wie man dies gestaltet müsste ein Vereinsrechtler mal überprüfen.


    Das zweite nehme ich nicht nur bei Sitzungen an. In einem Profiverein sollte es üblich sein, dass ein Repräsentant des AR (meist der Vorsitzende) mit der Mannschaft bei Auswärtsfahrten ist. Dessen Spesen sind, gegen Nachweis, vom Verein zu tragen. Wir machen einen zweistelligen Millionenumsatz und wollen für die Lenker des Vereins nichts ausgeben? Ich bin gegen eine Pauschale Bezahlung aber irgendwo im Verein muss jemand sein der eine Abrechnung über Fahrtkosten, Übernachtungskosten, kleines Gastgeschenk etc. für jeden der 17 Spieltage machen kann. Und nach meiner Meinung sollte der AR wie auch die Vorstände im selben Hotel wie die Mannschaft untergebracht sein. Nicht besser, nicht schlechter.

  • Das zweite nehme ich nicht nur bei Sitzungen an. In einem Profiverein sollte es üblich sein, dass ein Repräsentant des AR (meist der Vorsitzende) mit der Mannschaft bei Auswärtsfahrten ist. Dessen Spesen sind, gegen Nachweis, vom Verein zu tragen. Wir machen einen zweistelligen Millionenumsatz und wollen für die Lenker des Vereins nichts ausgeben? Ich bin gegen eine Pauschale Bezahlung aber irgendwo im Verein muss jemand sein der eine Abrechnung über Fahrtkosten, Übernachtungskosten, kleines Gastgeschenk etc. für jeden der 17 Spieltage machen kann. Und nach meiner Meinung sollte der AR wie auch die Vorstände im selben Hotel wie die Mannschaft untergebracht sein. Nicht besser, nicht schlechter.

    Norbert in 5...4...3...2...


    :lol:


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  • KapG-Recht usw ist dir aber schon klar, wie das funktioniert oder? Der AR ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium. Das ist vergleichbar damit zu sagen, warum brauchen wir noch ein Parlament, wenn sich die Regierung sowieso alle Macht unter den Nagel gerissen hat.


    Weiterhin werden selbstverständlich auch bei einer Ausgliederung die Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Hauptamtliche ARs dürften hingegen die absolute Minderheit sein. Die meisten dieser Leute sind doch entweder Vorstände in anderen Unternehmen, Berufspolitiker oder An-Vertreter. Das ist beim einem Unternehmen der Unterhaltungsbranche mit Hauptprodukt Fußball auch nicht anders.

  • Weil der AR kein AR des Vereins ist, sondern ein AR der ausgegliederten Einheit. Wenn man so dämlich ist, den auch wieder durch die Mitglieder wählen zu lassen, dann kann man ihn dennoch besser aufstellen. Wozu bräuchte denn ein um das operative Geschäft verkleinerter Verein noch einen eigenen AR?

    KapG-Recht usw ist dir aber schon klar, wie das funktioniert oder? Der AR ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium. Das ist vergleichbar damit zu sagen, warum brauchen wir noch ein Parlament, wenn sich die Regierung sowieso alle Macht unter den Nagel gerissen hat.


    Weiterhin werden selbstverständlich auch bei einer Ausgliederung die Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Hauptamtliche ARs dürften hingegen die absolute Minderheit sein. Die meisten dieser Leute sind doch entweder Vorstände in anderen Unternehmen, Berufspolitiker oder An-Vertreter. Das ist beim einem Unternehmen der Unterhaltungsbranche mit Hauptprodukt Fußball auch nicht anders.

    EDIT: Das es keine Bearbeitungsmöglichkeit mehr gibt, ist nicht gut.


    Mar: Vergess was ich geschrieben habe, ich habe mich bei deinem Post verlesen. Ob man dem FCN e. V. allerdings einfach um das Kontrollorgan schröpfen könnte, wenn man die Profiabteilung der Fußballabteilung auslagert, weiß ich nicht. Immerhin bleiben ja all die anderen Abteilungen und i. d. R. auch der Jugend- und Frauenfußball innerhalb der Vereinsstruktur.

  • Das zweite nehme ich nicht nur bei Sitzungen an. In einem Profiverein sollte es üblich sein, dass ein Repräsentant des AR (meist der Vorsitzende) mit der Mannschaft bei Auswärtsfahrten ist. Dessen Spesen sind, gegen Nachweis, vom Verein zu tragen. Wir machen einen zweistelligen Millionenumsatz und wollen für die Lenker des Vereins nichts ausgeben? Ich bin gegen eine Pauschale Bezahlung aber irgendwo im Verein muss jemand sein der eine Abrechnung über Fahrtkosten, Übernachtungskosten, kleines Gastgeschenk etc. für jeden der 17 Spieltage machen kann. Und nach meiner Meinung sollte der AR wie auch die Vorstände im selben Hotel wie die Mannschaft untergebracht sein. Nicht besser, nicht schlechter.

    Norbert in 5...4...3...2...


    :lol:

    Du drohst mir?

  • Dann ruf Bier her oder so aber nicht nach Norbert. Der ist noch sauer weil wir nicht brav zu ihm waren.

    Wurde eben gesperrt... :brodel:


    Find grad schwer wieder zurück on-Topic.

    Kann mir bitte wer nen Schubs geben?


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  • Weil der AR kein AR des Vereins ist, sondern ein AR der ausgegliederten Einheit. Wenn man so dämlich ist, den auch wieder durch die Mitglieder wählen zu lassen, dann kann man ihn dennoch besser aufstellen. Wozu bräuchte denn ein um das operative Geschäft verkleinerter Verein noch einen eigenen AR?

    KapG-Recht usw ist dir aber schon klar, wie das funktioniert oder? Der AR ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium. Das ist vergleichbar damit zu sagen, warum brauchen wir noch ein Parlament, wenn sich die Regierung sowieso alle Macht unter den Nagel gerissen hat.


    Weiterhin werden selbstverständlich auch bei einer Ausgliederung die Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Hauptamtliche ARs dürften hingegen die absolute Minderheit sein. Die meisten dieser Leute sind doch entweder Vorstände in anderen Unternehmen, Berufspolitiker oder An-Vertreter. Das ist beim einem Unternehmen der Unterhaltungsbranche mit Hauptprodukt Fußball auch nicht anders.

    Laughs in GmbhG. Mir war nicht klar, dass wor im DrittelBG in der ausgegliederten Einheit sind.

    In meiner Idealvorstellung ist der Verein ein Verein und der braucht auch keinen AR wenn Du ins Vereinsrecht schaust.

    "Das Einzige, was wir zu fürchten haben, ist die Furcht selbst." Michel de Montaigne

  • Einige scheinen zu übersehen das unsere Jahrhundertsatzung, welche den Verein dauerhaft professionell machen soll, von Leuten erarbeitet wurde welche einzig und alleine den Sinn darin sahen die Macht des Vorstandes zu zementieren. Ich glaube da steckt viel Martin Bader drin.


    Natürlich hat Mar recht. Wir sind ein Verein. Unsere Satzung verlangt einen zweiten Vorstand. Ob wir rechtlich durch unsere Struktur überhaupt den AR wie einen AR einer Kapitalgesellschaft sehen müssen, das können wohl nur Vereinsrechtler beantworten. Und da wird es wahrscheinlich auch mehrere juristische Meinungen geben.

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